Gemeindeamt Seefeld in Tirol
Klosterstraße 43

6100 SEEFELD
Pol.Bezirk Innsbruck-Land Tel.: 05212/2241
Fax: 05212/2241-25
Seefeld, am 28.11.2008
An die
Präsidentin des Nationalrates
Bezug: BMF-010000/0053-VI/A/2008
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Als Bürgermeister der Gemeinde Seefeld beziehe ich mich auf den Entwurf der Glücksspielgesetz-Novelle 2008 und darf wie folgt Stellung nehmen:
Dem vorliegenden Gesetzesentwurf, insbesondere im § 31a (Grundsatzbestimmung) ist zu entnehmen, dass die Länder und Gemeinden keinerlei Abgaben, welchen dem Grunde oder der Höhe nach keine andere Ursache als die Veranstaltung von Glücksspielen zu Grunde liegt, einheben dürfen.
Weiters wird im § 28 von einer Senkung der Spielbankenabgabe auf generell 30 % gesprochen. Aus diesen beiden Gesetzesänderungen resultiert, dass die Gemeinde Seefeld Abgabeneinbußen in der Höhe von ca. einer halben Million Euro hinzunehmen hat.
Seefeld als reine Tourismusgemeinde hat keine wesentlichen Einnahmen von großen Handelsketten bzw. aus der Industrie. Bereits die Abschaffung der Getränkesteuer hat den Gemeindehaushalt empfindlichst geschwächt – ein Ausfall der Automatenbesteuerung ist von meinem Standpunkt aus für die Gemeinde Seefeld nicht mehr zu verkraften.
Die jährlichen Kosten für die Erhaltung und den Neubau der notwendigen Infrastruktur steigen, diese Investitionen sind aber hinsichtlich eines florierenden Tourismus unabdingbar und werden im übrigen von Handel, Hotellerie und Spielbank gefordert und auch voraus gesetzt. Wenn aber nun die Einnahmen in keinem Verhältnis mehr zu den erforderlichen Ausgaben stehen, so ist es für die Gemeinde Seefeld unmöglich, ausgeglichen zu bilanzieren.
Die Gemeinde Seefeld hat ihre Ausgaben, insbesondere ihren Schuldendienst mittelfristig bis langfristig zu planen und zu budgetieren. Basis dafür sind natürlich die zu erwartenden Einnahmen. Sollte jetzt unerwartet und ohne Vorankündigung ein Ausfall von € 500.000,- erfolgen, so wäre die Gemeinde Seefeld in ihrer finanziellen Existenz insofern bedroht, als sie den eingegangen Schuldendienst nicht mehr bedienen könnte.
Sollte das Gesetz in dieser Form beschlossen werden, so ist die Gemeinde Seefeld nicht in der Lage, die ausfallenden Steuern in irgendeiner Weise kompensieren zu können.
Es wird daher dringend ersucht diese Überlegungen ins Kalkül zu ziehen und alle wirtschaftlichen Aspekte nochmals abzuwägen. Die Folgen einer allfälligen Umsetzung dieses Gesetzes sind aus meiner Sicht äußerst prekär und würden die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde Seefeld ganz entscheidend gefährden.
Aus den angeführten Überlegungen wird eine Novellierung des Glücksspielgesetzes in dieser für die Gemeinde Seefeld so negativen Form strikt abgelehnt bzw. eine Kompensierung durch das Finanzausgleichsgesetz gefordert.
Mit freundlichen Grüßen
der Bürgermeister
gez. Mag. Werner Frießer eh.