Gemeindeamt Seefeld in Tirol

 
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                                                                                            6100 SEEFELD

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                                                                  Seefeld, am 28.11.2008

An die

Präsidentin des Nationalrates

 

 

Bezug: BMF-010000/0053-VI/A/2008

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Als Bürgermeister der Gemeinde Seefeld beziehe ich mich auf den Entwurf der Glücksspielgesetz-Novelle 2008 und darf wie folgt Stellung nehmen:

 

Dem vorliegenden Gesetzesentwurf, insbesondere im § 31a (Grundsatzbestimmung) ist zu entnehmen, dass die Länder und Gemeinden keinerlei Abgaben, welchen dem Grunde oder der Höhe nach keine andere Ursache als die Veranstaltung von Glücks­spielen zu Grunde liegt, einheben dürfen.

 

Weiters wird im § 28 von einer Senkung der Spielbankenabgabe auf generell 30 % gesprochen.  Aus diesen beiden Gesetzesänderungen resultiert, dass die Gemeinde Seefeld Abgabeneinbußen in der Höhe von ca. einer halben Million Euro hinzu­nehmen hat.

 

Seefeld als reine Tourismusgemeinde hat keine wesentlichen Einnahmen von großen Handelsketten bzw. aus der Industrie. Bereits die Abschaffung der Getränkesteuer hat den Gemeindehaushalt empfindlichst geschwächt – ein Ausfall der Automaten­besteuerung ist von meinem Standpunkt aus für die Gemeinde Seefeld nicht mehr zu verkraften.

 

Die jährlichen Kosten für die Erhaltung und den Neubau der notwendigen Infrastruktur steigen, diese Investitionen sind aber hinsichtlich eines florierenden Tourismus unabdingbar und werden im übrigen von Handel, Hotellerie und Spielbank gefordert und auch voraus gesetzt. Wenn aber nun die Einnahmen in keinem Ver­hältnis mehr zu den erforderlichen Ausgaben stehen, so ist es für die Gemeinde Seefeld unmöglich, ausgeglichen zu bilanzieren.

 

 

 

 

 

Die Gemeinde Seefeld hat ihre Ausgaben, insbesondere ihren Schuldendienst mittel­fristig bis langfristig zu planen und zu budgetieren. Basis dafür sind natürlich die zu erwartenden Einnahmen. Sollte jetzt unerwartet und ohne Vorankündigung ein Aus­fall von € 500.000,- erfolgen, so wäre die Gemeinde Seefeld in ihrer finanziellen Existenz insofern bedroht, als sie den eingegangen Schuldendienst nicht mehr bedienen könnte.

 

Sollte das Gesetz in dieser Form beschlossen werden, so ist die Gemeinde Seefeld nicht in der Lage, die ausfallenden Steuern in irgendeiner Weise kompensieren zu können.

 

Es wird daher dringend ersucht diese Überlegungen ins Kalkül zu ziehen und alle wirtschaftlichen Aspekte nochmals abzuwägen. Die Folgen einer allfälligen Um­setzung dieses Gesetzes sind aus meiner Sicht äußerst prekär und würden die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde Seefeld ganz entscheidend gefährden.

 

Aus den angeführten Überlegungen wird eine Novellierung des Glücksspielgesetzes in dieser für die Gemeinde Seefeld so negativen Form strikt abgelehnt bzw. eine Kompensierung durch das Finanzausgleichsgesetz gefordert.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

                                                                                                                                            

                                                                            der Bürgermeister

                                                                       gez. Mag. Werner Frießer eh.