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An das
Bundeskanzleramt
Verfassungsdienst
Ballhausplatz 2
1014 Wien
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ÖBB-Holding AG
Dr. Katharina Günther
Leiterin Konzernrecht
und Vorstandssekretariat
Tel. +43/1/93000/44090
Fax +43/1/93000/44091
E-Mail: katharina.guenther@oebb.at
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1100 Wien, Clemens-Holzmeister-Straße 6
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per
E-Mail: v4@bka.gv.at
cc: begutachtungsverfahren@parlament.gv.at
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Datum
Wien, am 08.04.2011
Begutachtung BVG-Medienkooperation und
Medienförderung
BKA-603.979/0001-V/4/2011
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu der im Betreff
näher bezeichneten Angelegenheit ergeht folgende Stellungnahme des
ÖBB-Konzerns:
Grundsätzlich sind die ÖBB
als im öffentlichen Eigentum stehender Konzern der Transparenz
verpflichtet. Andererseits sind Maßnahmen, die die Wettbewerbsposition
der dem Gesetz Unterworfenen im Vergleich zum nationalen und internationalen
Mitbewerb deutlich verschlechtern könnten, zu hinterfragen. Der Zugewinn
an Transparenz sollte zumindest in einem verträglichen Verhältnis zu
den erwartbaren Wettbewerbsnachteilen stehen.
- Das
Gesetz ist in der vorliegenden Form weitgehend redundant zur bestehenden
Veröffentlichungspraxis. Die Intention des Gesetzes ist durch bereits
branchenbekannte und ohnehin öffentlich zugängliche
Markterhebungen z.B. Focus abgedeckt (www.at.focusmr.com).
Focus veröffentlicht monatlich die Bruttowerte sämtlicher
Werbeaufträge und Werbeauftritte und gibt damit einen durchaus
aussagekräftigen Überblick auch über die Werbe- und
Kommunikationsauftritte der gem. §1(2) vorgesehenen
Rechtsträger. Focus veröffentlicht Bruttowerte, mit denen
aussagekräftig das Volumen festgestellt werden kann.
Rückschlüsse auf das Nettovolumen sind durch die Erfahrungswerte
der branchen- und mediengattungsüblichen Rabatte ohnehin möglich.
Die Focus-Daten sind gegen Bestellung für jedermann zugänglich.
- Im
Gegensatz zum Punkt „Alternativen“ des Vorblattes existiert
daher bereits eine relevante Alternative, die eine einheitliche und
umfassende Darstellung aller im BVG-MedKF definierten relevanten
Aufträge ermöglicht. Sämtliche Förderungen sind
ohnehin bei den diversen Förderungsgebern öffentlich.
- Die im
Entwurf vorgesehene Veröffentlichung der Werbeaufträge bringt
für die dem Gesetz unterworfenen Unternehmen Nachteile, weil damit wesentliche
üblicherweise dem Geschäftsgeheimnis unterliegende
Einkaufskonditionen für nicht dem Gesetz unterliegende
Konkurrenzunternehmen im In- und Ausland detailliert einsichtig werden.
Dies stellt jedenfalls eine Benachteiligung der dem Gesetz unterliegenden
Unternehmen und Rechtsträger dar.
- Die
durch Focus bestehende Transparenz ist nicht wettbewerbsverzerrend, weil
diese Marktbeobachtung sämtliche Unternehmen (also auch Unternehmen,
die nicht einem allfälligen Transparenzgesetz unterliegen) umfasst.
- Heutzutage
ist Unternehmenskommunikation wesentlicher Teil der Strategie im
Wettbewerb. Durch die Kombination der vorhandenen Focus-Daten mit den
gemäß dem Gesetzesentwurf zu veröffentlichende Nettodaten
sind darüber hinaus auch vertrauliche Vertragsdetails
(Konditionenpolitik) für den Mitbewerb ersichtlich. Diese Tatsache
ist übrigens auch für die betroffenen Medienunternehmen
wettbewerbsnachteilig.
- Darüber
hinaus könnte die Veröffentlichung von Nettodaten (also der
Konditionen) die Vergabe von Medienaufträgen ausschließlich
nach nachvollziehbaren Billigstkonditionen (günstigster
Tausend-Kontakte-Preis) fördern. Für die betroffenen Unternehmen
würde damit eine innovative und auf eigenem Wissensvorsprung (insbes.
eigene vertrauliche Spezialstudien bezüglich Mediennutzung) beruhende
Medienstrategie jedenfalls erschwert oder gar unmöglich gemacht
werden. Der Gesetzesentwurf fördert auf diesem Wege die Bevorzugung
der etablierten Massenmedien und könnte sich in Folge für die Medienvielfalt
in Österreich als kontraproduktiv erweisen.
- Da die
wünschenswerte Transparenz durch vorhandene Daten ohne
Wettbewerbsverzerrung bereits gegeben ist, ergibt sich durch die
vorliegende Gesetzesvorlage lediglich ein erhöhter Verwaltungsaufwand
sowie eine Benachteiligung der betroffenen Unternehmen im Wettbewerb.
- Eine
laufende konsolidierte Veröffentlichung der Focus-Daten
(beispielsweise auf einer Website des Bundeskanzleramtes) würde diese
bis dato brancheninternen Daten der breiten Öffentlichkeit
zugänglich machen und somit den Erfordernissen der Transparenz
nachteilsfrei Rechnung tragen.
Es wird höflich
um Berücksichtigung dieser Stellungnahme ersucht.
Mit
freundlichen Grüßen
Für die
ÖBB-Holding AG
Dr.
Katharina Günther e.h.