An das Bundesministerium für Wirtschaft,

Familie und Jugend Sektion IV/1

Schwarzenbergplatz 1

A-1010 Wien Wien,

www.bmwfj.gv.at

.Wien, 8. Mai 2011

 

 

Betreff: Stellungnahme zum Entwurf des Bundesgesetzes über die Förderungen der Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern (Ökostromgesetz 2012-ÖSG 2012)

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Rascher Umstieg auf Erneuerbare Energie und Effiziensmaßnahmen (z.B.. Gebäudesanierung) spart volkswirtschafliche Kosten – Nichthandel (gebremstes Handeln) verteuert es um ein Mehrfaches. Dass sich die fossilen Rohstoffe durch große Verbraucher wie China und Indien verknappen und somit der Preis steigen wird, ist sicher. Wir werden enorme Versorgungsschwierigkeiten haben und verheerende soziale Probleme. Siehe dazu die Bundeswehrstudie I und II/Deutschland www.dgs.de/fileadmin/download/Bundeswehrstudie-PeakOil.pdf  www.sonnenenergie.de/index.php?id=30&no_cache=1&tx_ttnews[tt_news]=88

Darum dürfen wir jetzt keine weitere Zeit verschwenden. Österreich könnte sich schon lange vollständig sich mit Erneuerbaren Energien versorgen. In den letzte Wochen wurden genügend Studien präsentiert, dass es machbar ist!

Warum soviel Geld abfließen lassen in fremde und dazu instabile Länder. Dazu kommen noch Strafzahlungen für das Nicht-Erreichen der Klimaschutzziele.

Eine unabhängige und sichere Energieversorgung hat einen enormen Wert, insbesonders für unsere Industrie.

 

Große Hoffnung wurden auf den neuen Gesetzesentwurf gesetzt, doch ist es nicht gelungen Planungs- und Investitionssicherheit für die Ökobranche zu ermöglichen.

 

Um Ökostromanlagen errichten zu können, müssen diese kostendeckend betrieben werden können und Degressionen sind entsprechend anzupassen. Der Tarif muss bereits zum Zeitpunkt der Antragsstellung feststehen.

Es darf es keine Deckelung einer Technologie geben, solange nicht eine Versorgung durch 100% Erneuerbare Energie in Österreich erreicht ist. Gerade die Photovoltaik wird für die hoffentlich rasche Einführung der Elektromobilität benötigt.

( Mit 20 m2 PV-Anlage am Hausdach kann ein E-Auto pro Jahr 15.000 km fahren und das 40 Jahre lang!!!)

 

Der Abbau der Warteschlangen soll abgebaut werden, indem den Ökostrombetreibern Verträge mit stark reduziertem Einspeisetarif angeboten werden (Photovoltaik – 30 %, Windkraft – 5 %).  Dies wird  in erster Linie dadurch entstehen, dass Ökostrom-Projekte verworfen werden, weil sie unter den neuen Rahmenbedingungen nicht durchführbar sind. Teure Investitionen in die Projektentwicklung werden damit endgültig vernichtet. Hier muss eine einmalige Bezuschussung des Systems erfolgen!


Gerade Ihr Ministerium ist die wichtigste Stelle die österreichische Wirtschaft voran zu bringen. Hauptträger unseres Wohlstandes sind in Österreich eindeutig die Klein – und Mittelbetriebe, da diese die Mehrzahl der Österreicher Beschäftigung bietet. Aus diesem Grund dürfen diese Gruppe nicht wieder durch die kommende Novelle extrem benachteiligt werden. Durch unser Go- und Stop – System wurden innovationsfreudige Betriebe (insbes. Handwerksbetriebe: Elektriker, Heizungstechniker usw ) der einschlägigen Branchen stark geschädigt, da sie viel Geld in die Ausbildung ihrer Belegschaft gesteckt haben und schließlich durch Auftragsmangel sie nicht entsprechend beschäftigen konnten bzw. sie entlassen mussten.

Energieeffizens nur für Ökostromproduktion?

§4(1) unter 3 fordert eine sinnvolle energieeffiziente Ökostromproduktion. Dies bedeutet, dass sie nach dem Abwärmebedarf (Wärme-Kraft-Kopplungen) geregelt werden müssen. Die energieeffiziente Stromproduktion müsste natürlich von allen Energieträgern gefordert werden! Bei fossilen und atomaren Kraftwerken wird die nicht benötigt Abwärme in die Umwelt abgeleitet und somit enorm viel Energie verschwendet. Das bedeutet, alle Kraftwerke müssen mit Wärme-Kraft-Kopplungen nach dem Abwärmebedarf geregelt werden.

 

Es ist zu hoffen, dass durch eingehende Verbesserungen das Ziel der Novelle erreicht wird.

 

 

 

Mit sonnigen Grüßen

 

Dr. Ingrid Wagner

stv. Vorsitzende

EUROSOLAR AUSTRIA