Sg. Frau Höllriegl, sg. Herr Klang,

 

 

Zusätzlich zu den bereits übermittelten Punkten dürfen wir noch folgende Formulierung  hinsichtlich der Aufnahme von Dienstleistungen in das FTFG vorgeschlagen:

 

"In § 13 Abs. (1) wird nach Z 4 (Haftungen) folgende Z 5 angefügt: "sonstige geldwerte Leistungen in Form von Beratungen und Serviceleistungen"".

 

Beste Grüße

Sonja Hammerschmid