Völkerrechtsbüro

 

GZ. BMeiA-AT.8.15.02/0223-I.A/2011

SB: Mag. Puglisi, LR Mag. Csörsz

 BMJ-Z10.213/0003-I 7/2011

vom 6. Oktober 2011

E-Mail: abtia@bmeia.gv.at

 

 

An:

BMJ; E-Mail: team.z@bmj.gv.at

 

Kopie:

begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

 

 

Betreff:

Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994, das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz, das Gaswirtschaftsgesetz, das Reichshaftpflichtgesetz und das Rohrleitungsgesetz, geändert werden;

Stellungnahme BMeiA

 

 

Das BMeiA nimmt zum oz. Entwurf wie folgt Stellung:

 

In formeller Hinsicht

 

Es wird auf die Zitierregeln des vom Bundeskanzleramt herausgegebenen EU-Addendums zu den Legistischen Richtlinien 1990 hingewiesen:

 

Der Titel der Norm ist dabei unter Entfall der Bezeichnung des erlassenden Organs und des Datums zu zitieren (vgl. Rz. 54 des EU-Addendums). Die Fundstelle ist nach dem Muster „ABl. Nr. L 48 vom 22.02.1975 S. 29“ anzugeben (vgl. Rz. 55 des EU-Addendums). Bei erstmaliger Zitierung sind Titel der Norm und Fundstelle anzuführen (vgl. Rz. 54 des EU-Addendums). Bei „mehrmaliger Zitierung desselben Rechtsaktes ist nach der ausführlichen Zitierung nur mehr der allfällige Kurztitel, in Ermangelung eines solchen die folgende Zitierweise zu verwenden: Richtlinie 97/67/EG, Verordnung (EWG) Nr. 3508/92“ (vgl. Rz. 55 des EU-Addendums). Ist der zitierte Rechtsakt bereits geändert worden, so ist dies nach folgendem Muster auszuweisen (vgl. Rz. 58 des EU-Addendums): „Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften, ABl. Nr. L 302 vom 19.10.1992 S. 1, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 82/97, ABl. Nr. L 17 vom 21.01.1997 S. 1, (bei erst einer Änderung jedoch: in der Fassung der Verordnung …,) in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 179 vom 08.07.1997 S. 11, …“.

 

Im Vorblatt müsste es daher heißen:

 

Unter „Probleme“:

 

In den Erläuterungen sollte es daher heißen:

 

Unter „Allgemeiner Teil – Hauptgesichtspunkte des Entwurfs“:

 

 

Wien, am 25. Oktober 2011

Für den Bundesminister:

i. V. Kumin m.p.