Gz BKA-F147.310/0009-II/3/2009

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bearbeiterin Frau Mag. Sandra ULRICH

Pers. E-mail Sandra.ULRICH@bka.gv.at

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Betreff: Bundesgesetz über die Einrichtung und den Betrieb eines Unternehmensserviceportals (Unternehmensserviceportalgesetz) - Stellungnahme der Abt. II/3;

 

 

Seitens der Sektion II des Bundeskanzleramtes wird zu obigem Verordnungsentwurf folgende Stellungnahme abgegeben:

                                                                                                                      

Im vorliegenden Entwurf wurde die sprachliche Gleichbehandlung nicht durchgehend angewandt und es sind vor allem folgende Formulierungen zu beanstanden:

- der Teilnehmer

- der Leiter

- der Bundesminister

- der Benutzer

 

Im Sinne der Legistischen Richtlinien – Punkt 10 – Sprachliche Gleichbehandlung von Frau und Mann- hsg. vom Bundeskanzleramt, im Sinne des Regierungsprogramms für die XXII. Gesetzgebungsperiode und des Ministervortrages vom 2. Mai 2001 zum Thema „Geschlechtergerechter Sprachgebrauch“ sind personenbezogene Ausdrücke so zu wählen, dass Frauen und Männer gleichermaßen bezeichnet sind.

 

Das Deutsche kennt im Wesentlichen drei Möglichkeiten, geschlechtergerecht zu formulieren:

 

Die Sprache als wichtiges Ausdrucksmittel soll vermeiden, dass die Vermutung nahe gelegt werden kann, dass es in diesem Bereich keine Frauen gibt oder geben soll oder sie zumindest nicht sichtbar gemacht werden sollen.

 

Es darf ersucht werden, eine geschlechtergerechte Sprache einzusetzen.

 

 

Diese Stellungnahme wird auch an das Präsidium des Nationalrates übermittelt.

 

 

 

Für die Bundesministerin:

 

 

 

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