HD Petra Silberbauer
Pfalzstr. 15
5282 Braunau/Ranshofen, OÖ
Begutachtungskommission
für den Gesetzesentwurf
zur Neuen Mittelschule Ranshofen, 20.11.2011
Gesetzesvorlage zur Neuen Mittelschule
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich wende mich in meiner Eigenschaft als Leiterin der Neuen Mittelschule Ranshofen / Generation 4 an Sie.
Ich vertrete eine Schule, die für ihr Engagement und ihre pädagogische Innovation über den Bezirk Braunau hinaus bekannt ist. So waren wir unter anderem auch als eine Vorführschule bundesweit zur Enquette „betrifft:Demokratie“ eingeladen. Wir wurden gemeinsam mit der HTL Braunau eine von 24 Genderkompetenzschulen in ganz Österreich. Weiters wurden wir mit dem Innovationspreis der AK OÖ (2004), dem SCHEZ Preis OÖ (2009) sowie mit dem Fairness Award (2009) ausgezeichnet.
Die NMS Ranshofen weist aufgrund ihres Autonomiemodells, ihrer alternativen Leistungsbeurteilung, des Schwerpunktes der Interessens- und Begabungsförderung sowie der heterogenen Stammklassen eine steigende Schülerzahl auf. Dies ist vor allem für eine Stadtschule mit der Nachbarschaft zu einem Gymnasium bemerkenswert.
Die Lehrkräfte sind ebenso wie die Leitung stolz auf das, was wir in mühevoller Arbeit erreicht haben. Als eine Schule, die seit 35 Jahren Schulversuchsschule ist und sich pädagogischen Neuerungen gegenüber offen zeigt, haben wir uns in der Bevölkerung einen Ruf erworben, der dazu führt, dass wir mittlerweile SchülerInnen ablehnen müssen, da wir von Seiten des Schulerhalters gefordert sind, eine gewisse Klassenzahl nicht zu überschreiten.
Für unsere Schule war das Ansuchen um die Führung als Neue Mittelschule ein logischer Schritt. Generation 3 wurde uns aufgrund des geringen Kontingents verwehrt, daher sind wir erst als Schule der Generation 4 eingestiegen. Als solche arbeiten wir zurzeit engagiert an einem Umsetzungs-konzept für unseren Standort.
Aufgrund unserer Kenntnis der Ideen zur Neuen Mittelschule sind uns einige Aspekte der diesbezüglichen Gesetzesvorlage völlig unverständlich:
Würde diese Vorlage umgesetzt, so wäre unser bisheriges autonomes Konzept nur mehr über Schulversuch möglich, da die Vorlage eine massive Eingrenzung im Bereich Schwerpunktsetzung und alternative Wahlpflichtfächer darstellt. Die Einschränkung auf 5 Prozent Schulversuche würde schlimmstenfalls das bisherige Modell der HS Ranshofen zunichte machen und somit 35 Jahre Aufbauarbeit ad absurdum führen.
Wir haben den Eltern unserer SchülerInnen der ersten Klassen – wie versprochen – mitgeteilt, dass ihre Kinder nicht nur Gleichbehandlung mit SchülerInnen der AHS Unterstufe in Bezug auf Zeugnis, Lehrplan und Übertritt in weiterführende Schulen erhalten, sondern auch Schwerpunkte in Aussicht gestellt, die nicht mehr durchgeführt werden könnten. Dies hätte zur Folge, dass wir den Eltern gegenüber wortbrüchig werden.
Zurzeit wird eine Kollegin der NMS Ranshofen, wie so viele andere Lehrkräfte, zur Lerndesignerin ausgebildet. Sie hätte in der Folge die sehr herausfordernde Aufgabe, pädagogische Innovation im Kollegium voranzutreiben. Dieser Aufgabe hat sie sich verschrieben, ohne dass ihr eine Abgeltung des Mehraufwands in irgendeiner Form versprochen wurde. Laut Gesetzesentwurf ist diese Funktion nicht mehr vorgesehen ebenso wenig wie die sechs Bundesstunden pro Klasse.
Eine aktuelle Untersuchung im Bezirk Braunau zur Korrelation von Bildung und sozialem Status zeigt auf, was schon wiederholt in verschiedensten Untersuchungen bekannt wurde: Bildung hängt in besonderem Maß von der Schulbildung der Eltern ab und zu frühe Selektion bedeutet eine keineswegs geringe bildungsschwache Gruppe von Jugendlichen, die nur erschwert im Arbeitsprozess einzugliedern ist. So ist es kein Wunder, dass große Teile der Wirtschaft mittlerweile ein deutliches Bekenntnis zur Neuen Mittelschule als Schule der 10 bis 14jährigen ablegen. Wenn man dazu bedenkt, dass die Bildungsziele der EU für das Jahr 2020 vorsehen, dass 40 Prozent aller Bürger Österreichs ein Studium absolvieren sollen, so stellt sich die Frage, wie das durch rückwärts gerichtete Bildungsgesetze gewährleistet werden soll.
Und nicht zuletzt: aus welchem Grund wird es für notwendig erachtet, dass die AHS Unterstufe gegenüber NMS SchülerInnen bevorzugt wird. Muss etwa die AHS kompensatorisch versorgt werden?
Ich ersuche Sie, diesen Entwurf nochmals unter Einbeziehung der Projektleitung zu überarbeiten. Ich sehe es als unser gemeinsames Ziel an, die bestmögliche Bildung für alle Jugendlichen unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder Elternhaus zu ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Silberbauer