Anschrift

An das

Bundesministerium für Verkehr,

Innovation und Technologie
Radetzkystraße  2
1030 Wien

 

BMF - I/4 (I/4)
Hintere Zollamtsstraße 2b
1030 Wien

Sachbearbeiterin:
Dr. Beate Sternig
Telefon +43 1 51433 501167
e-Mail Beate.Sternig@bmf.gv.at
DVR: 0000078

GZ. BMF-112703/0105-I/4/2011

 

 

 

Betreff:

»GZ. BMVIT-323.903/0001-II/INFRA4/2011 vom 9. November 2011;

Entwurf eines Bundesgesetzes über die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern (IVS-Gesetz – IVS-G); Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen

 

Erledigungstext:

»Das Bundesministerium für Finanzen beehrt sich, zu dem mit Note vom 9. November 2011 unter der Geschäftszahl BMVIT-323.903/0001-II/INFRA4/2011 zur Begutachtung übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes über die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern (IVS-Gesetz – IVS-G), fristgerecht wie folgt Stellung zu nehmen:

 

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie führt zu den finanziellen Auswirkungen in den Erläuterungen zutreffend aus, dass derzeit mangels der entsprechenden Verordnung noch keine verbindliche Umsetzung gegeben ist.

 

Dennoch ist aus budgetärer Sicht festzuhalten, dass sich für die Beauftragung der AustriaTech mit dem Monitoring sowie durch die Einrichtung des IVS-Beirats finanzielle Auswirkungen ergeben. Gemäß den Erläuterungen werden die Kosten mit 1,5 Mio. Euro („detaillierte Aufstellung folgt“) geschätzt.

 

Seitens des Bundesministeriums für Finanzen ist die Darstellung der finanziellen Auswirkungen mangels der in Aussicht genommenen Aufstellung nicht nachvollziehbar, insbesondere wofür die 1,5 Mio. Euro genau anfallen, ob einmalig oder jährlich bzw. wie die Bedeckung erfolgt. Dies entspricht nicht den Anforderungen des § 14 BHG iVm den hierzu ergangenen Richtlinien des Bundesministeriums für Finanzen, BGBI. II Nr. 50/1999 idgF.

 

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie wird daher ersucht, die finanziellen Auswirkungen entsprechend den zitierten rechtlichen Bestimmungen darzustellen und das Bundesministerium für Finanzen rechtzeitig vor Einbringung in den Ministerrat neuerlich zu befassen.

 

Zudem wird hinsichtlich § 13 des gegenständlichen Entwurfs angemerkt, dass diese Bestimmung zwar die Einrichtung eines IVS-Beirates normiert, jedoch ohne für dieses Gremium zugleich auch eine Funktionsperiode festzulegen bzw. allenfalls die Möglichkeit der vorzeitigen Abberufung einzelner Beiratsmitglieder vorzusehen. Es wird daher angeregt, die Aufnahme entsprechender Regelungen in Erwägung zu ziehen.

 

02.01.2012
Für die Bundesministerin:
Mag. Gerhard Wallner
(elektronisch gefertigt)