Völkerrechtsbüro

 

GZ. BMeiA- AT.8.15.02/0017-I.2/2012

SB: Mag. Puglisi, LR Mag. Haider

 BMJ-S693.007/0003-IV 3/2011 vom 23.01.2012

E-Mail: abtia@bmeia.gv.at

 

 

An:

BMJ, E-Mail: team.s@bmj.gv.at      

 

Kopie:

begutachtungsverfahren@parlament.gv.at      

 

Betreff:

Entwurf betr. ein Bundesgesetz, mit dem das Strafregistergesetz 1968, das Tilgungsgesetz 1972 und die Strafprozessordnung 1975 geändert werden; Stellungnahme des BMeiA

 

Das BMeiA nimmt zum rubr. Entwurf wie folgt Stellung:

 

In formeller Hinsicht

 

Es wird auf die Zitierregeln des vom Bundeskanzleramt herausgegebenen EU-Addendums zu den Legistischen Richtlinien 1990 hingewiesen:

 

Der Titel der Norm ist dabei unter Entfall der Bezeichnung des erlassenden Organs und des Datums zu zitieren (vgl. Rz. 54 des EU-Addendums). Die Fundstelle ist nach dem Muster „ABl. Nr. L 48 vom 22.02.1975 S. 29“ anzugeben (vgl. Rz. 55 des EU-Addendums). Bei erstmaliger Zitierung sind Titel der Norm und Fundstelle anzuführen (vgl. Rz. 54 des EU-Addendums). Bei „mehrmaliger Zitierung desselben Rechtsaktes ist nach der ausführlichen Zitierung nur mehr der allfällige Kurztitel, in Ermangelung eines solchen die folgende Zitierweise zu verwenden: Richtlinie 97/67/EG, Verordnung (EWG) Nr. 3508/92“ (vgl. Rz. 55 des EU-Addendums). Ist der zitierte Rechtsakt bereits geändert worden, so ist dies nach folgendem Muster auszuweisen (vgl. Rz. 58 des EU-Addendums): „Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften, ABl. Nr. L 302 vom 19.10.1992 S. 1, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 82/97, ABl. Nr. L 17 vom 21.01.1997 S. 1, (bei erst einer Änderung jedoch: in der Fassung der Verordnung …,) in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 179 vom 08.07.1997 S. 11, …“.

 

Im Vorblatt sollte es daher heißen:

 

Rahmenbeschluss 2009/315/JI über die Durchführung und den Inhalt des Austauschs von Informationen aus dem Strafregister zwischen den Mitgliedstaaten, ABl. Nr. L 93 vom 07.04.2009 S. 23

 

In den Erläuterungen sollte es daher heißen:

 

Rahmenbeschluss 2009/315/JI über die Durchführung und den Inhalt des Austauschs von Informationen aus dem Strafregister zwischen den Mitgliedstaaten, ABl. Nr. L 93 vom 07.04.2009 S. 23

 

Im Entwurf sollte es daher heißen:

 

Rahmenbeschluss 2009/315/JI über die Durchführung und den Inhalt des Austauschs von Informationen aus dem Strafregister zwischen den Mitgliedstaaten, ABl. Nr. L 93 vom 07.04.2009 S. 23

 

Wien, am 31. Jänner 2012

Für den Bundesminister:

H. Tichy m.p.