Betreff:
*GZ: BKA-600.308/0002-V/1/2012**Stellungnahme zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Volksgruppengesetz geändert wird
Sehr geehrte Damen und Herren,
Nach Ruecksprache und Konsultierung mit Mietgliedern des Romano Centro möchte ich als Beiratsmitglieder der Roma die Gelegenheit zur Stellungnahme zum vorliegenden Volksgrppengesetz ergreifen, und auf folgened zwei Punkt zur Beruecksichtigung hinweisen:
1. Da Roma im gesamten Bundesgebiet als Volksgruppe anerkannt sind, und heute nur ein geringer Anteil der Volksgruppe in dem ursprünglich zwei- oder mehrsprachigen Gebiet (Burgenland) lebt, sollte dies in der Formulierung des VGG berücksichtigt werden, so dass Volksgruppenrechte (Muttersprachlicher Unterricht, Medien....)fuer Roma und Sinti auch außerhalb des Burgenlandes geltend gemacht werden können.
2. Der derzeitige Entwurf sieht kein Verbandsklagerecht vor. Da es bei den Volksgruppenrechten um Kollektivrechte geht, sollten diese auch von den Volkgruppenorganisationen eingeklagt werden könnten. In der Praxis wäre dies vielfach die einzig gangbare Möglichkeit um Volksgruppenrechte durchzusetzen..
Mit freundlichen Grüßen
Mag.a Mirjam Karoly
Mitglied des Volksgruppenbeirats der Roma