Sehr geehrte Damen und Herren,

ich werde derzeit durch §94 Z 20 GewO in den Möglichkeiten meiner beruflichen Tätigkeit eingeschränkt. Ich begrüße daher den Entfall von §94 Z 20 GewO, wie es der aktuelle Entwurf 380/ME zur Änderung der Gewerbeordnung vorsieht.

Ich habe Digitales Fernsehen an der FH Salzburg studiert & verwende als Filmer & Fotograf ausschließlich digitale Technik zur Anfertigung meiner Fotos & Videso was weltweit inzwischen zum Standard der professionellen fotografischen Arbeitsweise geworden ist. Die individuelle Feststellung meiner Befähigung blieb mir dennoch versagt, da die Grundlagen der Feststellung fotografischen Wissens in Österreich noch immer auf den veralteten Anforderungen der Analogfotografie beruhen.

Ich danke Ihnen für die Berücksichtigung meiner Stellungnahme!



Mit freundlichen Grüßen,

DI (FH) Florian Hörantner