An das
Bundesministerium

GZ ● BKA-601.187/0003-V/2/2009

Abteilungsmail v@bka.gv.at

bearbeiter Herr Dr Gerald EBERHARD

Pers. E-mail gerald.eberhard@bka.gv.at

Telefon 01/53115/2316

Ihr Zeichen   BMUKK-12.940/1-III/2/2009

für Unterricht, Kunst und Kultur

Minoritenplatz 5

1014 Wien

 

Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail

 

 

Betrifft:  Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird;

Begutachtung; Stellungnahme

 

 

Zum mit der do. oz. Note übermittelten Gesetzesentwurf samt Beilagen nimmt das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst wie folgt Stellung:

I. Allgemeines:

Zu legistischen Fragen darf allgemein auf die Internet-Adresse http://www.bundeskanzleramt.at/legistik hingewiesen werden, unter der insbesondere

·      die Legistischen Richtlinien 1990 (im Folgenden zitiert mit „LRL …“) und

·      verschiedene, legistische Fragen betreffende Rundschreiben des Bundeskanzleramtes-Verfassungsdienst

zugänglich sind.

Die Gemeinschaftsrechtskonformität des im Entwurf vorliegenden Bundesgesetzes ist vornehmlich vom do. Bundesministerium zu beurteilen.

II. Zum Gesetzesentwurf:

Zu Z 2 (§ 23 Abs. 1aa):

Das doppelte Buchstabensuffix in der Absatzbezeichnung "1aa" sollte, etwa zugunsten einer Umnumerierung, vermieden werden.

Zu Z 6 (Abschnitt 8a):

Der in § 42a Abs. 2 und Abs. 3 Z 2 enthaltene Ausdruck „und/oder“ sollte gemäß Richtlinie 26 der Legistischen Richtlinien 1990 gemieden werden.

Gemäß RL 141 der Legistischen Richtlinien 1990 sollte in § 42c Abs. 3 Z 2 die Zahl fünf nicht in einer Ziffer ausgedrückt werden.

In § 42f Abs. 3 hat der Punkt nach dem Wort „ablegt“ zu entfallen.

III. Zu den Erläuterungen:

1. Zum Allgemeinen Teil der Erläuterungen:

Unter „Hauptgesichtspunkte des Entwurfes“ erscheint die im zweiten Absatz enthaltene Wendung „Reife-, Reife- und Diplom- sowie Diplomprüfungszeugnissen“ red­uktionsbedürftig.

3. Zum Besonderen Teil der Erläuterungen:

Zu § 42c (Prüfungstermine):

Im vierten Satz des ersten Absatzes wäre vor dem Wort „sondern“ ein Beistrich einzufügen.

Im vorletzten Satz des dritten Absatzes sollte es statt „erscheit“ „erscheint“ lauten.

Zu § 42e (Prüfungsgebiete, Aufgabenstellungen, Prüfungsvorgang):

Im letzten Satz des sechsten Absatzes wäre nach dem Wort „Dialog“ ein Bindestrich einzufügen.


Diese Stellungnahme wird im Sinne der Entschließung des Nationalrates vom 6. Juli 1961 u.e. auch dem Präsidium des Nationalrats zur Kenntnis gebracht.

 

15. April 2009

Für den Bundeskanzler:

Georg LIENBACHER

 

 

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