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GZ ● BKA-601.187/0003-V/2/2009 Abteilungsmail ● v@bka.gv.at bearbeiter ● Herr Dr Gerald EBERHARD Pers. E-mail ● gerald.eberhard@bka.gv.at Telefon ● 01/53115/2316 Ihr Zeichen ● BMUKK-12.940/1-III/2/2009 |
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Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail |
Betrifft: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird;
Begutachtung; Stellungnahme
Zum mit der do. oz. Note übermittelten Gesetzesentwurf samt Beilagen nimmt das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst wie folgt Stellung:
Zu legistischen Fragen darf allgemein auf die Internet-Adresse http://www.bundeskanzleramt.at/legistik hingewiesen werden, unter der insbesondere
· die Legistischen Richtlinien 1990 (im Folgenden zitiert mit „LRL …“) und
· verschiedene, legistische Fragen betreffende Rundschreiben des Bundeskanzleramtes-Verfassungsdienst
zugänglich sind.
Die Gemeinschaftsrechtskonformität des im Entwurf vorliegenden Bundesgesetzes ist vornehmlich vom do. Bundesministerium zu beurteilen.
Das doppelte Buchstabensuffix in der Absatzbezeichnung "1aa" sollte, etwa zugunsten einer Umnumerierung, vermieden werden.
Der in § 42a Abs. 2 und Abs. 3 Z 2 enthaltene Ausdruck „und/oder“ sollte gemäß Richtlinie 26 der Legistischen Richtlinien 1990 gemieden werden.
Gemäß RL 141 der Legistischen Richtlinien 1990 sollte in § 42c Abs. 3 Z 2 die Zahl fünf nicht in einer Ziffer ausgedrückt werden.
In § 42f Abs. 3 hat der Punkt nach dem Wort „ablegt“ zu entfallen.
Unter „Hauptgesichtspunkte des Entwurfes“ erscheint die im zweiten Absatz enthaltene Wendung „Reife-, Reife- und Diplom- sowie Diplomprüfungszeugnissen“ reduktionsbedürftig.
Im vierten Satz des ersten Absatzes wäre vor dem Wort „sondern“ ein Beistrich einzufügen.
Im vorletzten Satz des dritten Absatzes sollte es statt „erscheit“ „erscheint“ lauten.
Im letzten Satz des sechsten Absatzes wäre nach dem Wort „Dialog“ ein Bindestrich einzufügen.
Diese Stellungnahme wird im Sinne der Entschließung des Nationalrates vom
6. Juli 1961 u.e. auch dem Präsidium des Nationalrats zur Kenntnis
gebracht.
15. April 2009
Für den Bundeskanzler:
Georg LIENBACHER
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