Eisenstadt, am 14.04.2009
E-Mail: post.vd@bgld.gv.at
Tel.: 02682/600 DW 2221
Mag.a Sandra Steiner
Zahl: LAD-VD-B104-10102-3-2009
Betr: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird, Stellungnahme
Bezug: BMUKK-12.940/1-III/2/2009
Zu dem mit obbez. Schreiben übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird, erlaubt sich das Amt der Burgenländischen Landesregierung Folgendes mitzuteilen:
Zu Z 6:
Nach dem Entwurf besteht die neue Reifeprüfung (abschließende Prüfung) generell aus drei Säulen:
Gem. § 42a Abs. 1 wird an Sonderformen unter besonderer Berücksichtigung der musischen oder der sportlichen Ausbildung, zu denen neben dem ORG mit musikalischen bzw. bildnerisch-kreativem Schwerpunkt auch die Sonderformen (Schulversuche) mit sportlichem Schwerpunkt und mit Informatik zählen neben der Hauptprüfung eine verpflichtende Vorprüfung im profilbildenden Gegenstand vorgesehen.
Diese verpflichtende Vorprüfung besteht aus schriftlichen und/oder praktischen Prüfungen.
Die abschließende Prüfung der anderen Schulformen besteht aus sieben Teilprüfungen. Die Schülerinnen und Schüler der Sonderformen müssen daher acht Teilprüfungen ablegen, weil die Hauptprüfungen in allen Formen gleich sind.
Damit entsteht eine Ungleichheit, weil dadurch de facto eine 4. Säule entsteht.
Bei der Vorprüfung bilden gem. § 42b die Kommission der Schulleiter, Fachprüfer und der Fachvorstand. Ein Fachvorstand kommt bisher in der AHS jedoch nicht vor und ist auch im Entwurf nicht näher definiert.
Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme ergeht an die e-mail Adresse „begutachtungsverfahren@parlament.gv.at“.
Im Auftrag des Landesamtsdirektors:
Zl.u.Betr.w.v. Eisenstadt, am 14.04.2009
1. Präsidium des Nationalrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien
2. Präsidium des Bundesrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien
3. Allen Ämtern der Landesregierungen (z.H. der Herren Landesamtsdirektoren)
4. Der Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ. Landesregierung, Schenkenstraße 4, 1014 Wien
zur gefälligen Kenntnis.
Für die Landesregierung:
Im Auftrag des Landesamtsdirektors:
Mag. Muskovich