Textfeld: Bundesministerium für 
Unterricht, Kunst und Kultur
Minoritenplatz 5
1014 Wien

Eisenstadt, am 14.04.2009

E-Mail: post.vd@bgld.gv.at

Tel.: 02682/600 DW 2221

Mag.a Sandra Steiner

 

 

 

 

 

Zahl:  LAD-VD-B104-10102-3-2009

Betr: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird, Stellungnahme

 

Bezug:   BMUKK-12.940/1-III/2/2009          

 

 

Zu dem mit obbez. Schreiben übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird, erlaubt sich das Amt der Burgen­ländischen Landesregierung Folgendes mitzuteilen:

 

Zu Z 6:

 

Nach dem Entwurf besteht die neue Reifeprüfung (abschließende Prüfung) generell aus drei Säulen:

 

  1. vorwissenschaftliche Arbeit
  2. Klausuren
  3. mündliche Prüfungen

 

Gem. § 42a Abs. 1 wird an Sonderformen unter besonderer Berücksichtigung der musischen oder der sportlichen Ausbildung, zu denen neben dem ORG mit musikalischen bzw. bildnerisch-kreativem Schwerpunkt auch die Sonderformen (Schulversuche) mit sportlichem Schwerpunkt und mit Informatik zählen neben der Hauptprüfung eine verpflichtende Vorprüfung im profilbildenden Gegenstand vorgesehen.

Diese verpflichtende Vorprüfung besteht aus schriftlichen und/oder praktischen Prüfungen.

Die abschließende Prüfung der anderen Schulformen besteht aus sieben Teilprüfungen. Die Schülerinnen und Schüler der Sonderformen müssen daher acht Teilprüfungen ablegen, weil die Hauptprüfungen in allen Formen gleich sind.

Damit entsteht eine Ungleichheit, weil dadurch de facto eine 4. Säule entsteht.

 

Bei der Vorprüfung bilden gem. § 42b die Kommission der Schulleiter, Fachprüfer und der Fachvorstand. Ein Fachvorstand kommt bisher in der AHS jedoch nicht vor und ist auch im Entwurf nicht näher definiert.

 

Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme ergeht an die e-mail Adresse „begutachtungsverfahren@parlament.gv.at“.

 

 

Für die Landesregierung:

Im Auftrag des Landesamtsdirektors:

 Mag. Muskovich


Zl.u.Betr.w.v.                                                                        Eisenstadt, am 14.04.2009

 

 

1.    Präsidium des Nationalrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien

2.    Präsidium des Bundesrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien

3.    Allen Ämtern der Landesregierungen (z.H. der Herren Landesamtsdirektoren)

4.    Der Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ. Landesregierung, Schenkenstraße 4, 1014 Wien

 

zur gefälligen Kenntnis.

 

 

Für die Landesregierung:

Im Auftrag des Landesamtsdirektors:

 Mag. Muskovich