Anschrift

An das

Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
Stubenring 1
1011 Wien

 

BMF - I/4 (I/4)
Hintere Zollamtsstraße 2b
1030 Wien

Sachbearbeiter:
Dr. Markus Chmelik
Telefon +43 1 51433 501171
Fax +43 1514335903121
e-Mail Markus.Chmelik@bmf.gv.at
DVR: 0000078

GZ. BMF-113000/0035-I/4/2012

 

 

 

Betreff:

»BMWFJ-530102/0001-II/8/2012; Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird; Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen

 

Erledigungstext:

»Bezugnehmend auf den mit E-Mail vom 26. Juli 2012 übermittelten und im Betreff näher bezeichneten Begutachtungsentwurf beehrt sich das Bundesministerium für Finanzen Stellung zu nehmen wie folgt:

 

Aus budgetärer Sicht:

Die novellierten Bestimmungen stimmen nicht mit dem Inhalt des Vorblattes – insb. die Darstellung des „Problems“ – überein. Denn in der Problemdarstellung unter Punkt 1 wird erläutert, dass eine „unbeschränkte Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ermöglicht werden“ soll, womit wohl die im Vor- bzw. Hauptvertrag geregelte Jahreskarte für SchülerInnen um € 60,-- gemeint ist. Hierbei handelt es sich um ein erweitertes Angebot, das ebenso in der Novelle des Familienlastenausgleichsgesetzes zu verankern ist. Es soll jedoch gesetzlich nur geregelt werden, dass Näheres (zB Höhe des Pauschalbetrages) vertraglich festzulegen ist.

 

Die Textformulierungen der Novelle sind nicht eindeutig und die vorliegende Neuregelung der SchülerInnen- und Lehrlingsfreifahrt sollte zum Anlass genommen werden, dieses Kapitel (§§ 30a bis 30q) im FLAG gänzlich neu zu formulieren.

 

Das Bundesministerium für Finanzen regt dringend an, die Novelle und den Hauptvertrag auf Beamtenebene zu besprechen.

 

Aus Sicht der Verwaltungskosten für Bürger/innen und Unternehmen:

Gemäß § 14a Abs. 1 BHG iVm §§ 2 und 8 der Standardkostenmodell-Richtlinien – SKM-RL, BGBl. II 278/2009, sind bei Gesetzes- und Verordnungsentwürfen die Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen und für Unternehmen zu ermitteln und darzustellen.

 

Der vorliegende Gesetzesentwurf führt zu einer sehr wesentlichen Entlastung für Bürger/innen hinsichtlich Verwaltungskosten sowohl hinsichtlich Zeit als auch direkter Kosten und wird daher in Hinblick auf die Zielsetzung der von der Bundesregierung geplanten Initiative „Entlastung von Bürger/-innen bei Verwaltungsverfahren“ nachhaltig begrüßt.

 

Aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen darf jedoch darauf aufmerksam gemacht werden, dass zumindest nach derzeitigem Stand die Möglichkeit der Pauschalierung lediglich im Bereich des Verkehrsverbund Ostregion (VOR, Wien, Niederösterreich und Burgenland) genutzt wird. Es wäre daher ein entsprechender Hinweis, dass sich die Berechnung auf das österreichweite Entlastungspotential erstreckt, bei der Darstellung der Berechnungsergebnisse zielführend. Es wird darauf hingewiesen, dass bei den direkten Kosten noch ein Vorzeichenfehler zu korrigieren wäre. Zudem erscheint es nicht plausibel, dass mit der angestrebten Lösung tatsächlich ein gänzlicher Entfall direkter Kosten angenommen werden kann.

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend wird ersucht, die Darstellung der Verwaltungskosten für Bürger/innen entsprechend anzupassen. Für Rückfragen oder Unterstützung bei der Berechnung des Entfalls der direkten Kosten steht die Abteilung II/11 des Bundesministeriums für Finanzen jederzeit zur Verfügung.

 

Das Bundesministerium für Finanzen ersucht um entsprechende Berücksichtigung dieser Stellungnahme. Dem Präsidium des Nationalrates wurde diese Stellungnahme zum gegenständlichen Entwurf in elektronischer Form zugeleitet.

 

 

07.12.2018
Für die Bundesministerin:
i.V. Mag. Hans-Jürgen Gaugl
(elektronisch gefertigt)