Anschrift

An das

Bundesministerium für Unterricht,

Kunst und Kultur

Minoritenplatz 5

1014 Wien

 

 

 

BMF - I/4 (I/4)
Hintere Zollamtsstraße 2b
1030 Wien

Sachbearbeiterin:
Mag. Ottilie Hebein
Telefon +43 1 51433 501165
Fax +43 1514335901165
e-Mail Ottilie.Hebein@bmf.gv.at
DVR: 0000078

GZ. BMF-110400/0020-I/4/2012

 

 

 

Betreff:

Zu GZ. BMUKK-13.462/0021-III/1/2012 vom 2. August 2012

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Prüfungstaxengesetz Schulen – Pädagogische Hochschulen und das Unterrichtspraktikumsgesetz geändert werden;

Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen

 

Das Bundesministerium für Finanzen beehrt sich, zu dem mit Note vom 2. August 2012 unter der Geschäftszahl BMUKK-13.462/0021-III/1/2012 zur Begutachtung übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Prüfungstaxengesetz Schulen – Pädagogische Hochschulen und das Unterrichtspraktikumsgesetz geändert werden, wie folgt Stellung zu nehmen:

 

Zur Ausweitung der Mitverwendungsmöglichkeit von Landeslehrerinnen und Landeslehrern für Unterrichtstätigkeit im Bereich der Betreuung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Bundesschulen auch auf Schulversuche (Art. 1 Z. 1, abändernd § 22 Abs. 1 Z. 2 Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz) findet sich in den Materialien keine Begründung. Bei der Darstellung der finanziellen Auswirkungen wird darauf auch nicht eingegangen.


Angesichts der fehlenden Begründung und der Verschweigung in der Darstellung der finanziellen Auswirkungen kann die Notwendigkeit einer solchen zusätzlichen Mitverwendungsmöglichkeit durch das Bundesministerium für Finanzen nicht nachvollzogen werden. Diese Mitverwendungsmöglichkeit wird daher vom Bundesministerium für Finanzen abgelehnt.

 

Die gegenständliche Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen zum vorliegenden Entwurf wurde dem Präsidium des Nationalrates in elektronischer Form zugeleitet.

 

07.12.2018
Für die Bundesministerin:
i.V. Mag. Hans-Jürgen Gaugl
(elektronisch gefertigt)