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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur Abteilung III/1 Minoritenplatz 5 1014 Wien
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Bearbeiter: Hr. TOBISCH-REDL
Tel: 0732 / 7071-4111 Fax: 0732 / 7071-4140 E-mail: lsr@lsr-ooe.gv.at |
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13.462/0021-III/1/2012 |
02.08.2012 |
A9-75/1-2012 |
17.09.2012 |
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Stellungnahme zum Entwurf eines Bundes-
gesetzes, mit dem das Landeslehrer-Dienst-
rechtsgesetz, das Landesvertragslehrerpesonen-
gesetz, das Prüfungstaxengesetz Schulen
/Pädagogische Hochschulen sowie das
Unterrichtspraktikumsgesetz geändert werden;
Ergänzende Stellungnahme
Sehr geehrte Damen und Herren!
Unter Berufung auf § 7 Abs 3 Bundes-Schulaufsichtsgesetz 1962, idgF, wird zum gegenständlichen Gesetzesentwurf folgende ergänzende Stellungnahme zum Schreiben des Landesschulrates für Oberösterreich vom 30.08.2012 abgegeben:
Die in Ziffer 4 des Entwurfes vorgesehene Änderung des § 43 Abs 3 Z 3 LDG 1984, durch die die Vertretungsverpflichtung des Landeslehrers ausgeweitet wird auf Fälle der Abwesenheit von Lehrpersonen (und nicht mehr nur Landeslehrpersonen), ist abzulehnen.
Durch diese Anpassung der Supplierverpflichtung an die Verwendung von Bundeslehrpersonen an der Neuen Mittelschule kommt es zusammen mit den bestehenden Richtlinien für den Stellenplan bzw. den Richtlinien für die Umsetzung der Neuen Mittelschule im Schuljahr 2012/13 zu einer Belastung der Stellenpläne für Pflichtschulen. Diese wurden unter Berücksichtigung der Verpflichtung zur Leistung von 20 Vertretungsstunden im Rahmen der Jahresnorm erstellt.
Die Ausweitung der Vertretungsverpflichtung im Rahmen des § 43 Abs 3 Z 3 LDG 1984 kann allenfalls dann akzeptiert werden, wenn die Kosten für sämtliche Vertretungsstunden für Bundeslehrer in der Neuen Mittelschule vom Bund refundiert werden. Einer Belastung der Pflichtschulstellenpläne durch Kosten für die Vertretung von Bundeslehrern, die durch den Bund geleistet werden müssten, kann nicht zugestimmt werden.
In Oberösterreich sind im Schuljahr 2011/12 Vertretungsstunden an der Neuen Mittelschule im Ausmaß von 2,5 DP (100.000 €) angefallen, die aus dem Pflichtschulstellenplan zu leisten sind.
Im kommenden Schuljahr ist mit einer Verdopplung zu rechnen. Der Aufwand wird sich in den kommenden Jahren weiter steigern, sodass ab dem SJ 2018/19 mit ca. 15 Dienstposten zu rechnen ist.
Amtlicher Hinweis zu § 52 Abs 3 LDG:
1. Die im o.a. Gesetzesentwurf vorgesehene Verlängerung der Möglichkeit, für die dort angeführten Fälle die Lehrverpflichtung im vorgesehen Ausmaß vermindern zu können, ist aus pädagogischen und auch schulorganisatorischen Gründen auf alle Fälle aus unserer Sicht notwendig und hat sich bisher auch bestens bewährt.
2. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass dadurch eine stark verbesserte und noch intensivere Betreuung von Schülerinnen und Schülern aus dem Bereich der integrativen Berufsausbildung (derzeit ca. 1500 junge Menschen in OÖ) ermöglicht wurde.
3. Auch konnten aus diesem Kontingent an den Schulen Projekte der Qualitätssicherung (vom BMUKK, Sektion II gefordert) aus dem Bereich QIBB (Qualität in der beruflichen Bildung) entsprechend initiiert und bestens unterstützt werden.
4. Um diese sinnvolle Maßnahme nachhaltig an den Schulen über einen längeren Zeitraum zur Anwendung bringen zu können, wird dringend darum gebeten, die derzeit vorgesehene Befristung unbedingt herauszunehmen.
5. Dies würde für die Schulen eine entsprechende Planungssicherheit gewährleisten und kommt außerdem vor allem benachteiligten jungen Menschen zu Gute.
7. Aus den oben angeführten Gründen und auch im Hinblick darauf, dass bei Verbleib der Befristung in zwei Jahren wieder die gleichen Diskussionen, Besprechungen mit Dienstreisen und teure externe Evaluierungen anstehen werden, wird nochmals dringend darum ersucht, die Befristung dieser Maßnahme aus dem Entwurf heraus zu reklamieren.
Mit freundlichen Grüßen
Der Amtsführende Präsident
des Landesschulrates für Oberösterreich:
Fritz Enzenhofer eh.
F.d.R.d.A.
Stingeder
Zustellhinweis:
Fraktionsführer im Gesamtkollegium
Herrn HOL SR Dipl.-Päd. Walter Wernhart
Frau LAbg. Mag. Gertraud Jahn
Herrn Dr. Rudolf Ferdinand Watschinger
Frau Mag. Barbara Lenglachner und
Arbeiterkammer OÖ
Wirtschaftskammer OÖ
Schulamt der Diözese Linz