Bundesministerium für Finanzen

Hintere Zollamtstraße 2b

1030 Wien

E-Mail: e-Recht@bmf.gv.at

 

 

ZAHL

DATUM

CHIEMSEEHOF

2001-BG-331/7-2008

15.12.2008

* POSTFACH 527, 5010 SALZBURG

 

 

landeslegistik@salzburg.gv.at

 

FAX (0662) 8042 -

2164

TEL  (0662) 8042 -

2290

 

 

Herr Mag. Feichtenschlager

 

BETREFF

Entwurf einer Glücksspielgesetz-Novelle 2008; Stellungnahme

Bezug: Zl BMF-010000/0053-VI/A/2008

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Zu dem im Gegenstand bezeichneten Gesetzentwurf gibt das Amt der Salzburger Landesregierung folgende Stellungnahme bekannt:

 

Am 20.11.2008 hat auf Einladung des Bundesministeriums für Finanzen eine Besprechung zur geplanten Glücksspielgesetz-Novelle 2008 stattgefunden, an der neben Vertretern des Bundes auch Vertreter der Länder, des Städtebundes und des Gemeindeverbandes teilgenommen haben. Dabei wurde vereinbart, dass die möglichen finanziellen Auswirkungen des geplanten Vorhabens im Rahmen einer vorerst kleinen Arbeitsgruppe, an der für die Länder Vertreter der Bundesländer Wien, Oberösterreich und Kärnten teilnehmen werden, erhoben werden und das dabei erzielte Ergebnis als Grundlage für weitere Beratungen in einer „großen Arbeitsgruppe“ dienen soll.

Im Hinblick auf das noch nicht absehbare Ergebnis der in Aussicht genommenen Beratungen behält sich das Land Salzburg die Abgabe einer umfassenden, auch die finanziellen Auswirkungen des geplanten Vorhabens berücksichtigenden Stellungnahme bis zum Vorliegen der Beratungsergebnisse der „großen Arbeitsgruppe“ vor.

Unabhängig vom Ergebnis dieser Beratungen lehnt das Land Salzburg den mit der „Verbundlichung“ der Glückspielkompetenz hinsichtlich des „kleinen Glückspiels“ verbundenen Kompetenzverlust entschieden ab. Der Bund plant eine Legalisierung des kleinen Glückspiels, die nicht im Interesse des Landes liegt. Im Fall der Realisierung des Vorhabens hätte das Land keine Möglichkeiten mehr, die Errichtung von Automatensalons und VLT-Outlets oder VLT-Einzelaufstellungen zu verhindern.

 

Diese Stellungnahme wird der Verbindungsstelle der Bundesländer, den anderen Ämtern der Landesregierungen, dem Präsidium des Nationalrates und dem Präsidium des Bundesrates ue zur Verfügung gestellt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Für die Landesregierung:

Dr. Herbert Prucher

Landesamtsdirektor-Stellvertreter

 

 

Ergeht nachrichtlich an:

1. – 8. E-Mail an: Alle Ämter der Landesregierungen

9.       E-Mail an: Verbindungsstelle der Bundesländer vst@vst.gv.at

10.     E-Mail an: Präsidium des Nationalrates begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at

11.     E-Mail an: Präsidium des Bundesrates peter.michels@parlament.gv.at

12.     E-Mail an: Bundeskanzleramt vpost@bka.gv.at

13.     E-Mail an: Institut für Föderalismus institut@foederalismus.at

14.     E-Mail an: Abteilung 8 zu do Zl 20801-4941/16-2008