Als Tierschutzverein Tierverbunden.at fordern wir, dass § 32 Tierschutzgesetz (insbesondere Absatz 5) als strengere nationale Tierschutzbestimmung trotz EU-Schlachtverordnung beibehalten werden soll! Die EU-Schlachtverordnung sieht diese Möglichkeit explizit vor und Österreich sollte davon auch Gebrauch machen!
Tiere sind leid- und schmerzfähig. Intelligenz, Emotionen und Ich- Bewusstsein sind nicht exklusiv in Menschenhand.
Mit freundlichen Grüßen,
Lisa Albrecht & Andrea Hagn, MA.rer.nat.