Purzel&Vicky
Tierheim und Gnadenhof
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Stellungnahme des Tierschutzverein Purzel&Vicky zum Entwurf eines Bundesgesetzes zur Durchführung unmittelbar anwendbarer unionsrechtlicher Bestimmungen auf dem Gebiet des Tierschutzes
Begutachtungsverfahren zu BMG-74100/0026-II/B/10/2012
Vasoldsberg, am 10. 9.2012
Die EU-Verordnung EG Nr. 1099/2009 tritt ab 1. Jänner 2013 unmittelbar in Rechtskraft und ist dann anwendbar.
Nach Artikel 26 Absatz (1) dieser Verordnung steht es den Mitgliedsstaaten aber völlig frei, „zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung geltende nationale Vorschriften beizubehalten, mit denen ein umfassenderer Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung sichergestellt werden soll.“
§32 Tierschutzgesetz ist eine solche strengere Vorschrift nach dem österreichischen
Tierschutzgesetz, die zweifellos einen umfassenderen Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung sicherstellen soll, insbesondere durch Absatz (5), und da wiederum durch Ziffer 5, nach der „die Tiere unmittelbar nach dem Eröffnen der Blutgefäße wirksam betäubt werden“, das sogenannte post-cut Stunning.
NachArtikel 4 Absatz (4) der EU Verordnung ist das rituelle Schächten als Schlachtmethode an überhaupt keine besonderen Anforderungen mehr gebunden. Die Vorgaben konventioneller Schlachtmethoden gelten jedenfalls nicht.
Geht es nach dem vorliegenden Entwurf des Gesundheitsministeriums, würde §32 Tierschutzgesetz durch die neue Verordnung stillschweigend „verdrängt“, wie im Vorblatt zum Entwurf bemerkt wird. Das post-cut Stunning würde also einfach wieder abgeschafft.
Dabei würde Artikel 26 Absatz (3c) der EU Verordnung sogar explizit nationalstaatliche Regelungen mit strengeren Tierschutzauflagen erlauben, die das religiöse Schlachten betreffen, auch wenn sie erst nach dem In-Kraft-Treten der EU Verordnung eingeführt werden.
Bei dieser „Verdrängung“ von §32 Tierschutzgesetz muss es sich um ein Versehen des Gesundheitsministeriums handeln. Es kann doch nicht ernsthaft mit einem derartigen Durchführungsgesetz ohne jede öffentliche Diskussion der mühsam erarbeitete, breite Kompromiss zum religiösen Schächten von 2005 einfach abgeschafft werden! Post-cut Stunning bedeutet, das zu schächtende Tier unmittelbar nach dem Schächtschnitt zu betäuben. Die Tiere erleben dadurch zwar bewusst die Vorbereitung zur Schlachtung, wie z.B. das Umdrehen in der Schächttrommel, verlieren aber im Idealfall direkt nach dem Schnitt in die Kehle das Bewusstsein.
Eine gesetzeskonform durchgeführte konventionelle Schlachtung mit Betäubung bereits vor der Schlachtvorbereitung ist zwar vom Standpunkt des Tierschutzes klar vorzuziehen, aber solange die Religionsausübung verfassungsrechtlich geschützt ist, Tierschutz aber nicht, war allein schon aus verfassungsrechtlichen Gründen kein anderer Kompromiss möglich.
§32 Tierschutzgesetz wurde nicht nur einstimmig von allen Parteien beschlossen, die Regelung zum Schächten wurde zusätzlich als großer Tierschutzfortschritt gefeiert, wenn sich auch alle Parlamentsparteien darin einig waren, dass die Diskussion über das Schächten bzgl. weiterer Verbesserungen im Sinne des Tierschutzes fortgesetzt werden müsse.
Angesichts dieser Fakten zur Entstehung und Beschlussfassung des post-cut Stunnings vor gerade einmal 7 Jahren ist es vollkommen unverständlich, wie dieser Kompromiss ohne öffentliche Diskussion und ohne Einbeziehung der Interessensverbände wie des Tierschutzes stillschweigend abgeschafft werden könnte.
Der Verein Gegen Tierfabriken (VGT) hat nach Einführung des post-cut Stunnings
mit der israelitischen Kultusgemeinde über die praktische Bewährung der neuen Schlachtauflagen gesprochen. Die Kultusgemeinde erklärte dabei ganz klar, die neue Regelung akzeptiert zu haben und damit zufrieden zu sein.
Auch Gespräche mit VertreterInnen des muslimischen Glaubens haben bestätigt, dass von Seiten der religiösen Führer kein Bedarf angemeldet wurde, das Gesetz zu hinterfragen oder gar zu beseitigen.
Der VGT hat sich mehrmals bei Amtstierärzten und –ärztinnen erkundigt, wie sich das post-cut Stunning bei der rituellen Schächtung bewährt. Auch von dieser amtlichen Seite wurde bestätigt, dass sich die neue Regelung umsetzen lässt, allgemein anerkannt wird und tatsächlich das Tierleid beim Schächten dramatisch reduziert.
Angesichts dieser Fakten ist es völlig inakzeptabel, jetzt plötzlich diese bewährte
österreichische Praxis gegen den klaren Willen der Mehrheit der Menschen im Land
wieder umzuwerfen!
Der Tierschutzverein Purzel&Vicky fordert daher, §32 Tierschutzgesetz, und da insbesondere Absatz (5), die Regelung zum Schächten, unverändert beizubehalten.
Diese Regelung ist deutlich strenger als die EU Verordnung und muss daher in Kraft bleiben.
Ingrid Lukas
Präsidentin TSV Purzel&Vicky