Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wer, so wie wir, die Bilder vom Schächtvorgang kennt, kommt nicht umhin, eine Betäubung vor dieser Art zu schlachten, als unbedingt zwingend zu fordern. Auch in unseren Schlachthöfen sind die Tiere zu einem Großteil einem ungeheuren Stress durch Transport, Abladung, ungewohnter Umgebung, dem Geruch nach Blut und Angst ausgesetzt. So sollte man diesen bedauernswerten Wesen diesen letzten Weg so einfach wie möglich machen. Das gilt im Besonderen auch für die Tiere, die nach islamischem Ritus geschlachtet werden sollen. Es spricht absolut nichts gegen eine vorherige Betäubung und somit fordern wir, dass § 32 Tierschutzgesetz (und da insbesondere Absatz 5) als strengere nationale Tierschutzbestimmung trotz EU-Schlachtverordnung beibehalten werden soll. Die EU-Schlachtverordnung sieht diese Möglichkeit explizit vor und Österreich sollte davon auch Gebrauch machen!

 

Wir bitten Sie, sich für die Tiere einzusetzen und diese Mindestforderung zu unterstützen.

 

Mit freundlichen Grüßen, Michael Böhm

 

 

 

Tierschutz Aktiv Tirol