Wir fordern, dass § 32 des Tierschutzgesetzes - insbesondere Absatz 5 – unbedingt als strengere nationale Tierschutzbestimmung trotz EU-Schlachtverordnung beibehalten werden soll.
Es
ist unfassbar und skandalös, dass das neue österreichische
Tierschutzgesetz – angeblich aus Gründen der Religionsfreiheit
– das Schächten erlauben will! Damit werden wehrlose Tiere einer
durch nichts zu rechtfertigenden Grausamkeit preisgegeben. Unter dem Mantel
eines Tierschutzgesetzes wird gnadenloser Verrat an Tieren begangen. Damit
werden aber auch die elementarsten Werte der Demokratie verhöhnt.
Freie Religionsausübung darf nie rechtfertigen, anderen Lebewesen Leid
zuzufügen. Dort muss sie ihre Grenzen haben! Sonst wird Religion zu
Barbarei und Tyrannei und Toleranz gegenüber Intoleranz und blutiger
Gewalt an Wehrlosen führt sich selbst ad absurdum.
Da den Begutachtern jegliches Gefühl von mitgeschöpflichem Denken und Handeln abhanden gekommen ist, möchte ich wenigstens deren Bildungslücke betreffend der erwiesenermassen qualvollsten aller Schlachtmethoden “ Schächten“ schliessen.
Ich
rate den Begutachtern dringend sich einmal mit “ THORA, TENACH und
TALMUD “ zu befassen. In dem jahrhundertealten Talmud gibt es
gegenüber anderen Religionen unvergleichbar viele Anweisungen, denen ein
bedeutsamer Aussagewert über die Gleichstellung des Tieres zukommt. Sie
sind nicht alle in dieser Stellungnahme niederzuschreiben, weisen aber klar und
deutlich darauf hin, dass es von der Thora her verboten ist, irgendein Tier zu
quälen, ja man muss jedes Tier aus seiner Qual retten.
Dazu ist im Alten Testament im 1. Kapitel der Genesis der
unmissverständliche Hinweis auf die fleischlose Ernährung gegeben
indem Gott sagt:
“ Hier gebe ich Euch alles Kraut, das Samen trägt auf der ganzen
Erde und jeden Baum mit samentragender Frucht, Euch seien sie zur Speise!
“. Dieser direkte Ernährungshinweis ist mehrfach in ähnlicher
Form wiederholt, ebenso in anderen Religionen zum Ausdruck gekommen und in
gleicher Weise in den verschiedenen apokryphen Evangelien zu finden.
Entsprechend allen diesen Aussagen wurde dem Menschen nicht das Fleisch der
Tiere zur Nahrung gegeben und ausserdem auf die Folgen der Nichtbeachtung
dieser Anweisung verwiesen; wohl sollte er ihr Herr sein, aber er darf
die Mitgeschöpfe weder zu seiner Ernährung, noch zu seinem Nutzen töten.
Wer also die Gesetze der Schrift befolgt ernährt sich ob Christ, Jude oder
Moslem fleischlos.
Das Schächten wurde als geeignete Massnahme angesehen, persönliche Interessen und Wünsche mit den unmissverständlichen Glaubensanweisungen in Einklang bringen zu können, natürlich zu Lasten der Tiere und ihrer Qual. Man wollte der göttlichen Ernährungsanweisung nicht nachkommen, und so erschien die Vorschrift des schächtenden Blutentzuges als geeignete Lösung
dieses Problems.
Entgegen allen
medizinischen Erkenntnissen behaupten die Vertreter dieser Schlachtmethode auch
heute noch, dass bei der Durchtrennung der Halsschlagadern ein schneller
Blutdruckabfall im Gehirn zur raschen Bewusstlosigkeit führen würde.
Das ist unzutreffend, denn auf diese Weise werden weder die
in der Halswirbelsäule verlaufenden und zum Gehirn führenden
Gefässe unterbrochen, noch das Rückenmark. Wenn dann das
Tier zum Ausbluten noch an den Hinterläufen aufgehängt wird, ist fast
bis zum völligen Blutentzug noch eine genügende Gehirndurchblutung
gegeben und keinesfalls eine Bewusstlosigkeit. Der Schlachtvorgang bis
zur Bewusst- und Schmerzlosigkeit dauert je nach Grösse des Tieres bis zu
15 lange Minuten. Es gibt genügend Aussagen selbst von jüdischen
Religionsangehörigen, Aufzeichnungen von Fachleuten und
Videodarstellungen,
in denen das
betäubungslos geschächtete Tier nach langem Todeskampf entfesselt,
mit der entsetzlichen Halswunde, nach Luft ringend und mit bluttriefender
Atemluft angstvoll und uneingeschränkt orientiert dem Ausgang des
Schlachtraumes zustrebt und mit dem Bolzenschussapparat von seinen Qualen
erlöst werden muss. Warum muss denn das Tier vor dem Schächtvorgang
überhaupt gefesselt und zu Boden geworfen werden,
wenn der Schächtschnitt schmerzfrei und zur sofortigen Bewusstlosigkeit führen
würde?
Tatsächlich findet sich weder im Talmud, noch Thora oder Koran irgendeine Stelle, dass das Tier ohne vorherige Betäubung geschächtet werden müsse! Z.B. das islamische Sheriatsgesetz hat keine Einwände, dass ein für rituelles Schlachten entwickeltes Betäubungsgerät zur Linderung der Schmerzen der Tiere während der Schlachtung eingesetzt wird. Islamische Gesetze schreiben sogar eine Linderung der Schmerzen bei der Schlachtung vor.
Was das
jüdisch-religiöse Establishment betrifft, habe ich - ausser in
Schweden - noch nie eine in der Öffentlichkeit ausgesprochene Zustimmung
zur Betäubung vor dem Schächten gelesen oder gehört. In Schweden
wird mit der Zustimmung der jüdischen Gemeinde nur mit vorheriger
Betäubung geschächtet.
Noch nie hat ein Volk Schaden gelitten oder ist sogar untergegangen weil es an
Mitgeschöpfen Gutes getan hat. Und wenn schon geschächtet und
geschlachtet werden muss, dann aber bitte mit Betäubung.
Mit freundlichen Grüssen
Animal Life Schweiz
Dora Hardegger
CH-8049 Zürich