Wir fordern, dass § 32 des Tierschutzgesetzes - insbesondere Absatz 5 – unbedingt als strengere nationale Tierschutzbestimmung trotz EU-Schlachtverordnung beibehalten werden soll.

 

Es ist unfassbar und skandalös, dass das neue österreichische Tierschutzgesetz – angeblich aus Gründen der Religionsfreiheit – das Schächten erlauben will! Damit werden wehrlose Tiere einer durch nichts zu rechtfertigenden Grausamkeit preisgegeben. Unter dem Mantel eines Tierschutzgesetzes wird gnadenloser Verrat an Tieren begangen. Damit werden aber auch die elementarsten Werte der Demokratie verhöhnt.
Freie Religionsausübung darf nie rechtfertigen, anderen Lebewesen Leid zuzufügen. Dort muss sie ihre Grenzen haben! Sonst wird Religion zu Barbarei und Tyrannei und Toleranz gegenüber Intoleranz und blutiger Gewalt an Wehrlosen führt sich selbst ad absurdum.

 

Da  den Begutachtern jegliches Gefühl von mitgeschöpflichem Denken und Handeln abhanden gekommen ist, möchte ich wenigstens deren Bildungslücke betreffend der erwiesenermassen qualvollsten aller Schlachtmethoden “ Schächten“ schliessen.

Ich rate den Begutachtern dringend sich einmal mit  “ THORA, TENACH und TALMUD “ zu befassen. In dem jahrhundertealten Talmud gibt es gegenüber anderen Religionen unvergleichbar viele Anweisungen, denen ein bedeutsamer Aussagewert über die Gleichstellung des Tieres zukommt. Sie sind nicht alle in dieser Stellungnahme niederzuschreiben, weisen aber klar und deutlich darauf hin, dass es von der Thora her verboten ist, irgendein Tier zu quälen, ja man muss jedes Tier aus seiner Qual retten.
Dazu ist im Alten Testament im 1. Kapitel der Genesis der unmissverständliche Hinweis auf die fleischlose Ernährung gegeben indem Gott sagt:
“ Hier gebe ich Euch alles Kraut, das Samen trägt auf der ganzen Erde und jeden Baum mit samentragender Frucht, Euch seien sie zur Speise! “. Dieser direkte Ernährungshinweis ist mehrfach in ähnlicher Form wiederholt, ebenso in anderen Religionen zum Ausdruck gekommen und in gleicher Weise in den verschiedenen apokryphen Evangelien zu finden. Entsprechend allen diesen Aussagen wurde dem Menschen nicht das Fleisch der Tiere zur Nahrung gegeben und ausserdem auf die Folgen der Nichtbeachtung dieser Anweisung  verwiesen; wohl sollte er ihr Herr sein, aber er darf die Mitgeschöpfe weder zu seiner Ernährung, noch zu seinem Nutzen töten. Wer also die Gesetze der Schrift befolgt ernährt sich ob Christ, Jude oder

Moslem fleischlos.

 

Das Schächten wurde als geeignete Massnahme angesehen, persönliche Interessen und Wünsche mit den unmissverständlichen Glaubensanweisungen in Einklang bringen zu können, natürlich zu Lasten der Tiere und ihrer Qual. Man wollte der göttlichen Ernährungsanweisung nicht nachkommen, und so erschien die Vorschrift des schächtenden Blutentzuges als geeignete Lösung

dieses Problems.

 

Entgegen allen medizinischen Erkenntnissen behaupten die Vertreter dieser Schlachtmethode auch heute noch, dass bei der Durchtrennung der Halsschlagadern ein schneller Blutdruckabfall im Gehirn zur raschen Bewusstlosigkeit führen würde. Das ist unzutreffend, denn auf diese  Weise werden weder die in der Halswirbelsäule verlaufenden und zum Gehirn führenden Gefässe unterbrochen, noch das Rückenmark. Wenn dann das
Tier zum Ausbluten noch an den Hinterläufen aufgehängt wird, ist fast bis zum völligen Blutentzug noch eine genügende Gehirndurchblutung gegeben und keinesfalls eine Bewusstlosigkeit. Der Schlachtvorgang  bis zur Bewusst- und Schmerzlosigkeit dauert je nach Grösse des Tieres bis zu 15 lange Minuten. Es gibt genügend Aussagen selbst von jüdischen Religionsangehörigen, Aufzeichnungen von Fachleuten und Videodarstellungen,

in denen das betäubungslos geschächtete Tier nach langem Todeskampf entfesselt, mit der entsetzlichen Halswunde, nach Luft ringend und mit bluttriefender Atemluft angstvoll und uneingeschränkt orientiert dem Ausgang des Schlachtraumes zustrebt und mit dem Bolzenschussapparat von seinen Qualen erlöst werden muss. Warum muss denn das Tier vor dem Schächtvorgang überhaupt gefesselt und zu Boden geworfen werden,
wenn der Schächtschnitt schmerzfrei und zur sofortigen Bewusstlosigkeit führen würde?

 

Tatsächlich findet sich weder im Talmud, noch Thora oder Koran irgendeine Stelle, dass das Tier ohne vorherige Betäubung geschächtet werden müsse! Z.B. das islamische Sheriatsgesetz hat keine Einwände, dass ein für rituelles Schlachten entwickeltes Betäubungsgerät zur Linderung der Schmerzen der Tiere während der Schlachtung eingesetzt wird. Islamische Gesetze schreiben sogar eine Linderung der Schmerzen bei der Schlachtung vor.

Was das jüdisch-religiöse Establishment betrifft, habe ich - ausser in Schweden - noch nie eine in der Öffentlichkeit ausgesprochene Zustimmung
zur Betäubung vor dem Schächten gelesen oder gehört. In Schweden wird mit der Zustimmung der jüdischen Gemeinde nur mit vorheriger Betäubung geschächtet.


Noch nie hat ein Volk Schaden gelitten oder ist sogar untergegangen weil es an Mitgeschöpfen Gutes getan hat. Und wenn schon geschächtet und geschlachtet werden muss, dann aber bitte mit Betäubung.  

 

Mit freundlichen Grüssen

Animal Life Schweiz

Dora Hardegger

CH-8049 Zürich

www.animal-life.ch