Stellungnahme des
Tierschutzvereines Klosterneuburg Wien-Umgebung
zum Entwurf eines Bundesgesetzes zur
Durchführung unmittelbar anwendbarer unionsrechtlicher
Bestimmungen auf dem Gebiet des Tierschutzes
Begutachtungsverfahren zu BMG-74100/0026-II/B/10/2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
Warum lernen wir Menschen nicht. Warum akzeptieren wir Jahrhundert alte inhumane Riten, wie diese in der jüdischen und mohammedanischen Religion etabliert sind, obwohl der Ursprung und Grund dieser Riten unklar ist.
Warum nehmen Sie bewusst die schreckliche Qual von Lebewesen in Kauf, die genauso
Schmerzen empfinden wie jeder Mensch, obwohl sogar die Türkei das betäubungslose Schächten nicht mehr erlaubt.
Das hat nichts mehr mit Toleranz und Grundrechten zu tun, dass ist Hochmut!
Wenn schon die Menschheit die unwirschaftlichste und gesundheitsgefährdendste Art der Ernährung – das Fleisch Essen – wählt, dann sollte wenigstens die geschundene Kreatur, das Tier – ein fühlendes Wesen (das hat jetzt auch schon die EU erkannt) – mit humanen Mitteln getötet werden.
Es ist unverständlich, dass der mühsam erarbeitete Passus, nämlich die Ziffer 5 aus § 32 still und heimlich wieder seine Gültigkeit verliert, obwohl alle Beteiligten, nämlich auch jene, die die Schächtung vornehmen, sie als durchführbar und akzeptabel bezeichnen.
Hiermit fordere ich Sie auf, dass der § 32 Tierschutzgesetz (und da insbesondere Absatz 5) als strengere nationale Tierschutzbestimmung trotz EU-Schlachtverordnung beibehalten werden soll.
Mit freundlichen Grüßen
Lucie Loubé
Tierschutzverein Klosterneuburg Wien-Umgebeung