Stellungnahme des

Tierschutzvereines Klosterneuburg Wien-Umgebung

zum Entwurf eines Bundesgesetzes zur

Durchführung unmittelbar anwendbarer unionsrechtlicher

Bestimmungen auf dem Gebiet des Tierschutzes

Begutachtungsverfahren zu BMG-74100/0026-II/B/10/2012

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Warum lernen wir Menschen nicht. Warum akzeptieren wir Jahrhundert alte inhumane Riten, wie diese in der jüdischen und mohammedanischen Religion etabliert sind,  obwohl der Ursprung und Grund dieser  Riten unklar ist.

Warum nehmen Sie bewusst die schreckliche Qual von Lebewesen in Kauf, die genauso

Schmerzen empfinden wie jeder Mensch, obwohl sogar die Türkei das betäubungslose Schächten nicht mehr erlaubt.

Das hat nichts mehr mit Toleranz und Grundrechten zu tun, dass ist Hochmut!

Wenn schon die Menschheit die unwirschaftlichste und gesundheitsgefährdendste Art der Ernährung – das Fleisch Essen – wählt, dann sollte wenigstens die geschundene Kreatur, das Tier – ein fühlendes Wesen (das hat jetzt auch schon die EU erkannt) – mit humanen Mitteln getötet werden.

Es ist unverständlich, dass der mühsam erarbeitete Passus, nämlich die Ziffer 5 aus § 32 still und heimlich wieder seine Gültigkeit verliert, obwohl alle Beteiligten, nämlich auch jene, die die Schächtung vornehmen, sie als durchführbar und akzeptabel bezeichnen.

 

Hiermit fordere ich Sie auf, dass der § 32 Tierschutzgesetz (und da insbesondere Absatz 5) als strengere nationale Tierschutzbestimmung trotz EU-Schlachtverordnung beibehalten werden soll.

 

Mit freundlichen Grüßen

Lucie Loubé

Tierschutzverein Klosterneuburg Wien-Umgebeung