101/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 15.02.2011
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Stellungnahme zu Petition

 

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 14. Februar 2011

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.107/0004-IK/1a/2011

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

 

In der Beilage übermittle ich Ihnen die Stellungnahme meines Hauses zur Petition Nr. 64 betreffend "Kinder gehören nicht ins Gefängnis" mit dem höflichen Ersuchen um entsprechende weitere Veranlassung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

Beilage


 

 

 


Stellungnahme des Bundesministeriums für
Wirtschaft, Familie und Jugend

 

 

Die Regierungsparteien haben im Herbst 2009 einen Entwurf für ein Verfassungsgesetz zum Thema Kinderrechte ausverhandelt, der als Initiativantrag  in den Nationalrat eingebracht wurde. Der Entwurf beruht auf einem im Grundrechteausschuss des Österreich-Konvents gefundenen Kompromiss, entspricht den Kinderrechtsbezügen der Europäischen Grundrechtecharta und trifft den Kern der UN-Kinderrechtskonvention.

 

Nach einem Hearing mit den Verfassungsexperten Prof. Dr. Grabenwarter, SC Dr. Hesse (Verfassungsdienst), Mag. Helmut Sax vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte sowie  Dietmar Payrhuber vom Verein Kindergefühle und Martin Stiglmayr vom Verein "Väter ohne Rechte" hat der Verfassungsausschuss am 13. Jänner 2011 den Entwurf nach Berücksichtigung von zwei Abänderungsanträgen von FPÖ und BZÖ mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ beschlossen; vom Plenum des Nationalrates wurde er am 20. Jänner 2011 angenommen.

 

Im Übrigen ist auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres zu verweisen.