102/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 21.02.2011
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Stellungnahme zu Petition

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 17. Februar 2011

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.107/0002-IK/1a/2011

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

 

In der Beilage übermittle ich Ihnen die Stellungnahme meines Hauses zur Petition Nr. 62 "betreffend einer "fairen und transparenten Immobilienmaklerverordnung"" mit dem höflichen Ersuchen um entsprechende weitere Veranlassung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

 

Beilage


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Stellungnahme des Bundesministeriums für
Wirtschaft, Familie und Jugend

 

 

Die Regelung der für Rechtsgeschäfte zu entrichtenden Gebühren und Fragen der steuerlichen Absetzbarkeit von Ausgaben fallen in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.

 

Es wurde im Vorjahr eine Studie in Auftrag gegeben, die u.a. einen internationalen und europäischen Vergleich der Provisionen für Immobilienmakler und die Auswirkungen der Verordnung BGBl. II Nr. 268/2010 auf den österreichischen Mietmarkt zum Gegenstand hat.

 

Eine Aufhebung der durch die Verordnung BGBl. II Nr. 268/2010 geschaffenen Neuregelungen ist nicht beabsichtigt.