102/SPET XXIV. GP
Eingebracht am 21.02.2011
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Stellungnahme zu Petition
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 17. Februar 2011
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.107/0002-IK/1a/2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
In der Beilage übermittle ich Ihnen die Stellungnahme meines Hauses zur Petition Nr. 62 "betreffend einer "fairen und transparenten Immobilienmaklerverordnung"" mit dem höflichen Ersuchen um entsprechende weitere Veranlassung.
Mit freundlichen Grüßen
Beilage
Stellungnahme des Bundesministeriums für
Wirtschaft, Familie und Jugend
Die Regelung der für Rechtsgeschäfte zu entrichtenden Gebühren und Fragen der steuerlichen Absetzbarkeit von Ausgaben fallen in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.
Es wurde im Vorjahr eine Studie in Auftrag gegeben, die u.a. einen internationalen und europäischen Vergleich der Provisionen für Immobilienmakler und die Auswirkungen der Verordnung BGBl. II Nr. 268/2010 auf den österreichischen Mietmarkt zum Gegenstand hat.
Eine Aufhebung der durch die Verordnung BGBl. II Nr. 268/2010 geschaffenen Neuregelungen ist nicht beabsichtigt.