103/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 23.02.2011
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Stellungnahme zu Petition

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1070 Wien, Museumsstraße 7

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(01) 52152-0*           (01) 52152 2727

Sachbearbeiter(in):  Mag. Thomas Haid
*Durchwahl:            2139
An die

Parlamentsdirektion

Dr.-Karl-Renner_ring 3

1017 Wien

stellungnahme.PETBI@parlament.q.vat

Betrifft:      Bürgerinitiative Nr. 64 -

Kinder gehören nicht ins Gefängnis“

GZ 17020.0020/3-L1.3/2011

Zur Note vom 13. Jänner 2011, mit der das Justizressort um eine Stellungnahme zur Bürgerinitiative Nr. 64 "Kinder gehören nicht ins Gefängnis" ersucht wurde, teilt das Bundesministerium für Justiz Folgendes mit:

Nach Einschätzung des Bundesministeriums für Justiz betreffen die in der Petition aufgeworfenen Themen das Asyl- und Fremdenrecht, das in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres fällt. Das Bundesministerium für Justiz bedauert daher, zu der Petition keine inhaltliche Stellungnahme abgeben zu können, erlaubt sich aber, auf das am 20. Jänner 2011 vom Nationalrat angenommene Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern (BGBl. I Nr. 4/2011) hinzuweisen.

07. Februar 2011

Für die Bundesministerin:

Dr. Wolfgang Kirisits

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