117/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 17.05.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petition

 

 

 

Gesandte Dr. Eva Hager

Leiterin der Abteilung III.7

Internationale Energiefragen

Tel.: +43- (0)  501150-3988

abtiii7@bmeia.gv.at

GZ. BMeiA-AT.09.13.20/0020-III.7/2011

 

 

 

An die

Parlamentsdirektion

L1. - Nationalratsdienst

Parlament

1017 W i e n

 

per E‑Mail:

stellungnahme.PETBI@parlament.gv.at  

 

 

Betreff: Petition Nr. 77 "Zum Weltweiten Atomausstieg"

B e i l a g e 

 

 

Anverwahrt wird die Stellungnahme des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten zu der mit Schreiben vom 11. April 2011, GZ 17010.0020/42-L1.3/2011, übermittelten Petition Nr. 77 vorgelegt.

 

 

 

Wien, am 11. Mai 2011

Für den Bundesminister:

HAGER m.p.

 

 

 

A-1014 Wien  ·  Minoritenplatz 8   ·   Telefon +43 5 01150-0   ·   Telefax +43 5 01159-0        DVR 0000060


Stellungnahme des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten  zur Petition von Global 2000 zum weltweiten Atomausstieg

 

Die österreichische Bundesregierung setzt sich nachhaltig wie zuletzt in Form des am 22. März angenommenen Ministerratsvortrags „Gemeinsamer Aktionsplan der österreichischen Bundesregierung: Internationales Umdenken von der Kernenergie hin zu erneuerbarer Energie und Energieeffizienz Aktionsplan vom 22. März 2011“ für eine europaweite Einleitung des Ausstieges aus Atomenergie ein. In diesem Sinne engagiert sich die österreichische Bundesregierung gegen jede Art der Förderung der Kernenergienutzung sowie gegen den Bau neuer Kernkraftwerke. Oberste Priorität ist der optimale Schutz der österreichischen Bevölkerung und der Umwelt. Daher bleibt neben dem grundsätzlichen Ziel des Ausstiegs die Schaffung hoher und verbindlicher Sicherheitsstandards für Nuklearanlagen ein wesentliches Ziel der österreichischen Anti-Nuklearpolitik.

 

In diesem Sinne hat Österreich als konkrete Initiative umfassende Sicherheitsüberprüfungen („Stresstests“) aller europäischen Kernanlagen gefordert, und wird in dieser vom Europäischen Rat angenommenen Initiative proaktiv bei der Ausgestaltung der Kriterien und der Konsequenzen der Stresstests von AKWs in der Europäischen Union und Nachbarstaaten mitarbeiten. Österreich strebt auch eine engere Kooperation mit anderen atomkritischen Staaten innerhalb und außerhalb der Europäischen Union an. Daher findet im Mai 2011 ein Antiatomtreffen mit anderen EU-Mitgliedsstaaten in Wien auf Initiative von Bundesminister Berlakovich statt. Weiters begrüßt Österreich die Einberufung einer IAEO-Ministerkonferenz zu Nuklearer Sicherheit von 20.-24. Juni 2011 in Wien und wird in diese die österreichischen Positionen engagiert einbringen.

 

Mit Bezug auf Nachbarstaaten setzt sich die österreichische Bundesregierung im Rahmen politischer und rechtlicher Möglichkeiten für eine frühe Abschaltung bestehender AKWs wie auch für die Nichtverlängerung der Laufzeit bzw. gegen den Ausbau bestehender Anlagen ein. Dies erfolgt im Rahmen institutioneller Mechanismen wie der bilateralen Nuklearinformationsgespräche, die Österreich die Einholung von sicherheitsrelevanten Informationen aus erster Hand ermöglichen, sowie auf hoher und höchster politischer Ebene. Weiters im Rahmen grenzüberschreitender Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren, an denen Österreich sich grundsätzlich beteiligt. Darüber hinaus unterbreitet Österreich seine Bedenken und Anliegen im Zusammenhang mit grenznahen Kernkraftwerken einschließlich der damit in Zusammenhang stehenden Verfahren und Umweltverträglichkeitsprüfungen der Europäischen Kommission, der als Hüterin der europäischen Verträge die Überprüfung der Einhaltung des EU-Rechtsbestandes in den Mitgliedsstaaten obliegt, in den regelmäßigen Kontakten mit der Kommission und - wann immer angezeigt - in schriftlicher Form.

 

Die bereits erwähnten Stresstest für in der EU sowie in Nachbarstaaten gelegenen AKWs sollten eine umfassende technische Evaluierung des konkreten, von diesen Anlagen ausgehenden Gefährdungspotentials ergeben, und auf dieser Basis zu weiteren Maßnahmen führen. Im Falle negativer Testergebnisse erwartet die österreichische Bundesregierung entsprechende Folgemaßnahmen wie Nachrüstung im Sicherheitsbereich oder aber Schließung von Nuklearanklagen, und wird sich in diesem Sinne entsprechend einsetzen.

 

Die österreichische Bundesregierung setzt sich im Rahmen der Verhandlungen zur Anpassung des EURATOM-Forschungsprogramms an das 7. EU-Forschungsrahmen-programm für ein ausschließliches Abstellen auf die Zielsetzungen erhöhter nuklearer Sicherheit sowie erhöhnten Strahlenschutzes für die europäische Bevölkerung ein. Österreich fordert eine Überprüfung der Budgetmittel für das Forschungsprogramm 2012-2013 mit dem Ziel, Ressourcen für mehr Strahlenschutz, mehr medizinische Anwendungen, mehr Risikoforschung und alle Aktivitäten, die mit dem Nichtweiterverbreitungsvertrag verbunden sind, umzuwidmen. Weiters wird dies mit einer klaren Forderung nach erhöhten Mitteln für Forschung in nachhaltige und erneuerbare Energieträger und Energieeffizienz verbunden.

 

Der europäische Energiemarkt ist durch enge Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten hinsichtlich Energieversorgungssicherheit und einer freien marktwirtschaftlichen Entscheidungsfindung zu Energiebezugsquellen gekennzeichnet. Darüber hinausgehende Maßnahmen könnten auf Konsumentenebene gezielt durch die Wahl des Energieversorgers angesprochen werden.