120/SPET XXIV. GP
Eingebracht am 19.05.2011
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möglich.
Stellungnahme zu Petition
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER
Parlament 1017 Wien |
Wien, am 18. Mai 2011
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.107/0017-IK/1a/2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
In der Beilage übermittle ich Ihnen die Stellungnahme meines Hauses zur Petition Nr. 74 betreffend "Für ein Plastiksackerlverbot in Österreich" mit dem höflichen Ersuchen um entsprechende weitere Veranlassung.
Mit freundlichen Grüßen
Beilage
Stellungnahme des Bundesministeriums für
Wirtschaft, Familie und Jugend
Ein "Plastiksackerlverbot" ist in Österreich derzeit nicht vorgesehen, zumal ein solches den geltenden EU-rechtlichen Bestimmungen widersprechen würde.
Kunststofftragetaschen gelten als Verpackung im Sinne der EU - Verpackungs-Richtlinie. Gemäß dieser Richtlinie dürfen Verpackungen, welche entweder stofflich oder thermisch verwertbar sind, jedenfalls auf den Markt gebracht werden. Da Plastiktragetaschen diesen Anforderungen entsprechen, wäre ein mitgliedstaatliches Verbot nach geltender Rechtslage als gemeinschaftsrechtswidrig zu betrachten.
Das in Italien als einzigem EU-Mitgliedstaat in Kraft stehende Kunststofftragetaschenverbot wird gegenwärtig einer Prüfung durch die Europäische Kommission unterzogen.