120/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 19.05.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petition

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 18. Mai 2011

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.107/0017-IK/1a/2011

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

 

In der Beilage übermittle ich Ihnen die Stellungnahme meines Hauses zur Petition Nr. 74 betreffend "Für ein Plastiksackerlverbot in Österreich" mit dem höflichen Ersuchen um entsprechende weitere Veranlassung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

Beilage


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Stellungnahme des Bundesministeriums für
Wirtschaft, Familie und Jugend

 

 

Ein "Plastiksackerlverbot" ist in Österreich derzeit nicht vorgesehen, zumal ein solches den geltenden EU-rechtlichen Bestimmungen widersprechen würde.

 

Kunststofftragetaschen gelten als Verpackung im Sinne der EU - Verpackungs-Richtlinie. Gemäß dieser Richtlinie dürfen Verpackungen, welche entweder stofflich oder thermisch verwertbar sind, jedenfalls auf den Markt gebracht werden. Da Plastiktragetaschen diesen Anforderungen entsprechen, wäre ein mitgliedstaatliches Verbot nach geltender Rechtslage als gemeinschaftsrechtswidrig zu betrachten.

 

Das in Italien als einzigem EU-Mitgliedstaat in Kraft stehende Kunststofftragetaschenverbot wird gegenwärtig einer Prüfung durch die Europäische Kommission unterzogen.