121/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 20.05.2011
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Stellungnahme zu Petition

 

Recht

Sektion I

 

 

 

 

 

 

 

 

An die

Parlamentsdirektion

L1.3 – Ausschussbetreuung NR

Parlament

 

 

04.05.2011

 

 

17010.0020/44-L1.3/2011                  BMLFUW-                                         R. Schmidl

11.04.2011                                         LE.4.2.6/0077-I/3/2011                      6653

 

Ressortstellungnahme zur Petition Nr. 74

 

 

 

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nimmt zur Petition Nr. 74 betreffend „Für ein Plastiksackerlverbot in Österreich“ wie folgt Stellung:

 

Abfallvermeidung ist ein grundlegendes Ziel der Abfallwirtschaft. Schon aus diesem Grund ist jede Maßnahme, die der Abfallvermeidung dient, zu begrüßen.

 

Trotzdem ist zum Verbot von Plastiksackerln festzuhalten, dass gerade in Österreich – dank der guten „Trennmoral“ der BürgerInnen – kein Plastiksackerl auf eine Deponie kommt. Diese werden entweder recycelt oder energetisch verwertet. Auch das Verhältnis des Abfallaufkommens bei Kunststofftragetaschen ist in Österreich ganz anders als z.B. in Italien. In Italien fallen mehr als 200.000 Tonnen jährlich an, in Österreich „nur“ 5.000 bis 7.000 Tonnen.

 

Ein Verbot stellt einen massiven Markteingriff und somit auch einen massiven Eingriff in das verfassungsmäßig gewährleistete Recht der Erwerbsfreiheit dar. Die Schwere dieses Eingriffs ist nur dann gerechtfertigt, wenn akute Umweltgefährdungen und Gefährdungen der menschlichen Gesundheit damit verbunden sind. Dies ist bei Plastiksackerln in Österreich nicht gegeben.

 

Will man fossile Plastikgrundstoffe vermeiden, so gilt es, Alternativen zum Plastiksackerl auf nationaler Ebene zu forcieren. Dazu ist es wichtig, die Materialeigenschaften und die Vor- und Nachteile bei den jeweiligen Einsatzbereichen sowie das Kosten-Nutzenverhältnis zu beachten.

 

In Österreich bieten einige Handelsketten schon seit längerer Zeit Tragetaschen aus abbaubarem Material an.

 

Betrachtet man hinsichtlich der Umweltrelevanz dazu die Carbon-Footprint-Daten aus einer aktuellen Studie  für Tragetaschen und Obstsackerl, so ergibt sich für den Gesamtverbrauch an Plastiksackerln in Österreich eine damit verbundene Menge von etwa 2 kg CO2 pro Kopf und Jahr.

 

Um die Relevanz dieser CO2-Menge zu bewerten, wurde sie mit zwei Referenzzahlen verglichen: Einerseits mit dem gesamten Carbon Footprint eines durchschnittlichen Konsumenten und andererseits mit der äquivalenten Menge an Diesel bzw. gefahrenen Kilometern.

 

Gemäß der Studie liegt der Consumer Carbon Footprint in Österreich bei etwa 15 Tonnen CO2-Äquivalente pro Einwohner und Jahr, das bedeutet, dass Plastiksackerl also für ca. 0,14 Promille verantwortlich sind. Der Carbon Footprint des jährlichen Plastiksackerlverbrauchs entspricht damit dem Carbon Footprint von 0,66 Liter Diesel. Bei einem Verbrauch von 5 Litern pro 100 km entspricht dies einer Fahrtstrecke von 13 Kilometern.

 

Dennoch wurde ein Maßnahmenprogramm gesetzt, um gemeinsam mit Fachexperten und Wirtschaftsvertretern Regelungen für den Umgang mit Kunststofftragetaschen zu erarbeiten.


Unmittelbar wirksame Maßnahmen, die jeder setzen kann, wären der sparsame Umgang mit Plastiksackerln und die Verwendung eines Einkaufkorbes oder einer Einkauftasche. Letztlich ist in jedem Fall eine ordnungsgemäße Entsorgung erforderlich. Hier wird das Lebensministerium auch die bisherigen Initiativen zur Bewusstseinsbildung fortsetzen und verstärken.

 

Für den Bundesminister:

SC Dr. Franz Jäger

 

Elektronisch gefertigt.