122/SPET XXIV. GP
Eingebracht am 23.05.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Stellungnahme zu Petition


Petition Nr. 73 betr. "Für eine
sinnvolle Änderung der vorgelegten Verordnung des
Bundesministeriums für Gesundheit hinsichtlich näherer Bestimmungen
über die
tierschutzkonforme Ausbildung und das Verhaltenstraining von Hunden"
Sehr geehrte Damen und Herren!
Unter Bezugnahme auf das Schreiben vom 11. April 2011, GZ. 17010.0020/41-
L1.3/2011, teilt das Bundesministerium für Gesundheit zu der im Betreff genannten
Petition Folgendes mit:
Grundsätzlich ist
festzuhalten, dass das Ziel und somit Hauptanliegen des
Verordnungsentwurfes
des Bundesministeriums für Gesundheit ist, jene
Ausbildungsinhalte, die auf die gewaltfreie und belohnungsbasierte
Hundeerziehung
abstellen, in den Vordergrund zu stellen und einheitliche Vorgaben zu
entwickeln.
Personen,
die bereits Ausbildungen nach diesen – dem Gedanken des Tierschutzes
Rechnung
tragenden – Inhalten absolviert haben und dies nachweisen können, soll
die
Möglichkeit
gegeben werden, die Bezeichnung „tierschutzqualifizierter
Hundetrainer/tierschutzqualifizierte
Hundetrainerin" zu führen. Es hat sich im Laufe
der
Begutachtung gezeigt, dass viele Kurse bzw. Vereine die im Entwurf geplanten
Vorgaben bereits jetzt schon erfüllen. Welche Kurse bzw. Vereine das
sind und ob
bzw.
wie eine allfällige „Prüfung"
bzw. gleichwertige Anerkennung bzw. Nennung
anderer, derzeit in der Verordnung nicht genannter Vereine, allenfalls erfolgen
könnte, wird
derzeit im Ressort geprüft.
Der Beruf des
Hundetrainers/der Hundetrainerin ist nach der Gewerbeordnung ein
freies
Gewerbe, für welches man keinen Befähigungsnachweis
braucht. Das
Bundesministerium für Gesundheit kann daher mangels Zuständigkeit
nicht in diesen
Bereich
eingreifen, da hierfür das Bundesministerium für Wirtschaft,
Familie und Jugend zuständiges Ressort ist. Eine Ausbildung von Hunden
durch
„Hundetrainer/innen"
wird daher weiterhin möglich sein. Es werden aber auf
Beamtenebene
Gespräche zwischen den Ressorts geführt, um hier
klare
Abgrenzungen
zu treffen bzw. mögliche Überschneidungen auszuloten
und zu prüfen.
Derzeit
arbeitet das Ressort an der Prüfung der Vielzahl der eingegangenen
Stellungnahmen
und an einer – im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung möglichen
– Einarbeitung der zahlreich eingebrachten Vorschläge in den
Entwurf, sodass noch
keine
näheren
Aussagen hinsichtlich allfälliger Ergänzungen bzw. Änderungen
möglich sind.
Für den Bundesminister:
i.V.
Irene Peischl
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Elektronisch gefertigt