125/SPET XXIV. GP
Eingebracht am
08.06.2011
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möglich.
Stellungnahme zu Petition
RECHT
Sektion I
An die
Parlamentsdirektion
L1.3 Ausschussbetreuung NR
Parlament
1017 Wien
Wien, am 20.05.2011
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Ihre Nachricht vom
17010.0020/44-L1.3/2011 BMLFUW- R. Schmidl
11.04.2011 LE.4.2.6/0076-I/3/2011 6653
Ressortstellungnahme zur Petition Nr. 54
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nimmt zur Petition Nr. 54 betreffend „Bundesforste" neuerlich Stellung:
Ob strategisch wichtige Wasserressourcen auf einer Verkaufsfläche vorliegen, wird seitens der österreichischen Bundesforste AG bereits vor etwaigen Verkaufsüberlegungen zu allen Liegenschaftsverkäufen geprüft. Einschließlich der Überprüfung durch den Aufsichtsrat ist ein vierstufiges Prüfungsverfahren vorgesehen.
Näher getreten wird einem Verkauf nur dann, wenn dieser mit der Grundverkehrsstrategie in Einklang steht, die wirtschaftliche, ökologische und gesellschaftliche Aspekte berücksichtigt.
Der Gesetzgeber selbst hat in einer Ausschussfeststellung die Kriterien für das Vorliegen einer wichtigen Wasserressource definiert. Darüber hinaus kommt auch das strenge Schutzregime des Wasserrechtsgesetzes zum Tragen.
Durch die Substanzerhaltungspflicht des Bundesforstegesetzes 1996 ist sichergestellt, dass Erlöse aus Veräußerungen wieder in den Ankauf oder die Verbesserung von Liegenschaften investiert werden. Aus diesem Grund gefährdet der laufende Grundverkehr der Bundesforste die Vermögensauseinandersetzung nicht.
Auch der VfGH hat in seinem Erkenntnis G 270-272/01 festgestellt, dass die Grundverkehrsaktivitäten der Bundesforste unproblematisch sind. Demnach haben die Länder bei einer Auseinandersetzung keinen Anspruch auf Übertragung des seinerzeit auf ihrem Landesterritorium befindlichen ehemals staatlichen Liegenschaftsvermögens.
Die geltende Rechtslage im Bundesforstegesetz und die damit im Einklang stehende verantwortungsbewusste gängige Praxis der ÖBf AG erscheint ausreichend, um einen hinreichenden Schutz zur Sicherung strategisch wichtiger Wasserressourcen zu gewährleisten. Dieser Schutzgedanke hat bereits derzeit höchste Priorität und bedarf dazu keiner weiteren gesetzlichen Verankerung.
Für den Bundesminister:
SC Dr. Franz Jäger
Elektronisch gefertigt.