14/SPET XXIV. GP
Eingebracht am 07.05.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Stellungnahme zu Petititon
Petition Nr. 5 betreffend "Handymasten NEIN DANKE - Gesundheit geht vor!"
Sehr geehrte Damen und Herren!
Zum
obigen Betreff wird seitens des Bundesministeriums für Gesundheit
folgende
Stellungnahme
übermittelt:
Mögliche
gesundheitliche Auswirkungen aus dem Mobilfunkbereich werden im
Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit kontinuierlich vom
Obersten
Sanitätsrat (OSR),
dem obersten beratenden wissenschaftlichen Gremium für Fragen
der
öffentlichen
Gesundheit, evaluiert.
Eine
entsprechende Arbeitsgruppe, die sich mit etwaigen gesundheitlichen
Auswirkungen
elektromagnetischer Strahlung (AG-EMF) beschäftigt und
sich u.a. aus
führenden
Wissenschafter/innen auf diesem Gebiet und Behördenvertreter/innen
zusammensetzt,
befasst sich mit dem Screening des aktuellen Standes von Forschung,
Wissenschaft
und Technik sowie den Entwicklungen auf dem Gebiet der Normen,
Guidelines
(Internationale Strahlenschutzkommission für den
nicht-ionisierenden
Bereich
ICNIRP, WHO, ausländische Gesundheitsbehörden etc.)
und Empfehlungen.
Dieses
Screening schließt auch die zahlreichen weiteren technischen
Möglichkeiten
vor
allem im Hochfrequenzbereich (z.B. DVB-T, DVB-H, DECT, WLAN, WiMAX,
Bluetooth
etc.) ein. Diese Wissensbasis wird, neben ihrer Funktion als
wissenschaftliche
Basis für die Schaffung und Vollziehung einschlägiger
gesundheitsorientierter
Vorschriften, in jeweils geeigneter (kommentierter,
verständlicher)
Form, auch über das Internet, der Öffentlichkeit
und der Ärzteschaft
zugänglich
gemacht.
Entsprechend
der aktuellen Empfehlung des Obersten Sanitätsrates
liegt nach den
aktuellen
wissenschaftlichen Reviews zur Mobilfunktelefonie unterhalb der aktuellen
Grenz-
bzw. Richtwerte derzeit kein gesicherter wissenschaftlicher Nachweis
gesundheitlicher
Schäden am Menschen vor. Aus diesem Grund hält der OSR
in seiner
Empfehlung
fest, dass die Faktenlage als nicht ausreichend angesehen wird, um die
bestehenden
Richt- bzw. Grenzwerte (wie sie in der ÖNORM E 8850
verankert sind) in
evidenzbasierter
Weise auf ein bestimmtes Niveau abzusenken. Da jedoch
langfristige Effekte nicht mit ausreichender Sicherheit ausgeschlossen werden
können, sollen
Funkanlagen, die zu einer langdauernden Exposition von Menschen
führen,
vorsorglich unter Anwendung eines Zielwertes eingerichtet werden. Dieser
Zielwert
sollte mindestens um den Faktor 100 unter dem Grenzwert der ÖNORM E
8850
angesetzt werden.
In
der Empfehlung des obersten Sanitätsrates wird die Industrie
aufgefordert, beim
Aufstellen
von Sendemasten dafür Sorge zu tragen, dass niemand als passiver
Konsument durch zu große Nähe zum Sender einer
zu hohen Belastung durch
elektromagnetische
Felder ausgesetzt wird. Darüber hinaus sollen Maßnahmen
gesetzt
werden, dass
a) es
bei verschiedenen gleichzeitig einwirkenden elektromagnetischen Feldern
über alle relevanten Frequenzen unterschiedlicher
Emittenten nicht
zu einem Überschreiten der Grenzwerte kommt und
b) die
Betreiber durch gesetzliche Bestimmungen auch unterhalb der Grenzwerte
noch zu einer Minimierung der
Exposition durch elektromagnetische
Felder angehalten werden.
Dies
bedingt, dass die Verortung von der zuständigen Behörde nach
klaren Richtlinien
genehmigt
und geprüft werden muss.
Mit dem Vollzug der
Regelungen im Bereich des Mobilfunks ist das
Bundesministerium
für Verkehr,
Innovation und Technologie (BMVIT) betraut, das
speziell
in Bezug auf die Errichtung und den Betrieb von Basisstationen im Wege des
Telekommunikationsgesetzes den Schutz der Gesundheit und Sicherheit von
Menschen
sicherstellen muss. Laut § 73 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz
(BGBl. I
Nr.
70/2003)
„müssen bei der
Errichtung und beim Betrieb von Funkanlagen und
Telekommunikationseinrichtungen
der Schutz des Lebens und der Gesundheit von
Menschen
gewährleistet sein.
Für den
Bundesminister:
Mag.
Dr. Brigitte Magistris
Beilage: 0
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