14/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 07.05.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petititon

 

Petition Nr. 5 betreffend "Handymasten NEIN DANKE - Gesundheit geht vor!"

Sehr geehrte Damen und Herren!

Zum obigen Betreff wird seitens des Bundesministeriums für Gesundheit folgende
Stellungnahme übermittelt:

Mögliche gesundheitliche Auswirkungen aus dem Mobilfunkbereich werden im
Auftrag des Bundesministeriums f
ür Gesundheit kontinuierlich vom Obersten
Sanitätsrat (OSR), dem obersten beratenden wissenschaftlichen Gremium für Fragen
der öffentlichen Gesundheit, evaluiert.

Eine entsprechende Arbeitsgruppe, die sich mit etwaigen gesundheitlichen
Auswirkungen elektromagnetischer Strahlung (AG-EMF) beschäftigt und sich u.a. aus
führenden Wissenschafter/innen auf diesem Gebiet und Behördenvertreter/innen
zusammensetzt, befasst sich mit dem Screening des aktuellen Standes von Forschung,
Wissenschaft und Technik sowie den Entwicklungen auf dem Gebiet der Normen,
Guidelines (Internationale Strahlenschutzkommission für den nicht-ionisierenden
Bereich ICNIRP, WHO, ausländische Gesundheitsbehörden etc.) und Empfehlungen.
Dieses Screening schließt auch die zahlreichen weiteren technischen Möglichkeiten
vor allem im Hochfrequenzbereich (z.B. DVB-T, DVB-H, DECT, WLAN, WiMAX,
Bluetooth etc.) ein. Diese Wissensbasis wird, neben ihrer Funktion als
wissenschaftliche Basis für die Schaffung und Vollziehung einschlägiger
gesundheitsorientierter Vorschriften, in jeweils geeigneter (kommentierter,
verständlicher) Form, auch über das Internet, der Öffentlichkeit und der Ärzteschaft
zugänglich gemacht.

 

Entsprechend der aktuellen Empfehlung des Obersten Sanitätsrates liegt nach den
aktuellen wissenschaftlichen Reviews zur Mobilfunktelefonie unterhalb der aktuellen
Grenz- bzw. Richtwerte derzeit kein gesicherter wissenschaftlicher Nachweis
gesundheitlicher Schäden am Menschen vor. Aus diesem Grund hält der OSR in seiner
Empfehlung fest, dass die Faktenlage als nicht ausreichend angesehen wird, um die
bestehenden Richt- bzw. Grenzwerte (wie sie in der ÖNORM E 8850 verankert sind) in
evidenzbasierter Weise auf ein bestimmtes Niveau abzusenken. Da jedoch
langfristige Effekte nicht mit ausreichender Sicherheit ausgeschlossen werden
k
önnen, sollen Funkanlagen, die zu einer langdauernden Exposition von Menschen
führen, vorsorglich unter Anwendung eines Zielwertes eingerichtet werden. Dieser
Zielwert sollte mindestens um den Faktor 100 unter dem Grenzwert der ÖNORM E
8850 angesetzt werden.

In der Empfehlung des obersten Sanitätsrates wird die Industrie aufgefordert, beim
Aufstellen von Sendemasten dafür Sorge zu tragen, dass niemand als passiver
Konsument durch zu gro
ße Nähe zum Sender einer zu hohen Belastung durch
elektromagnetische Felder ausgesetzt wird. Darüber hinaus sollen Maßnahmen
gesetzt werden, dass

a) es bei verschiedenen gleichzeitig einwirkenden elektromagnetischen Feldern
über alle relevanten Frequenzen unterschiedlicher Emittenten nicht

zu einem Überschreiten der Grenzwerte kommt und

b) die Betreiber durch gesetzliche Bestimmungen auch unterhalb der Grenzwerte
noch zu einer Minimierung der Exposition durch elektromagnetische

Felder angehalten werden.

Dies bedingt, dass die Verortung von der zuständigen Behörde nach klaren Richtlinien
genehmigt und geprüft werden muss.

Mit dem Vollzug der Regelungen im Bereich des Mobilfunks ist das
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) betraut, das
speziell in Bezug auf die Errichtung und den Betrieb von Basisstationen im Wege des
Telekommunikationsgesetzes den Schutz der Gesundheit und Sicherheit von
Menschen sicherstellen muss. Laut § 73 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz (BGBl. I Nr.
70/2003) müssen bei der Errichtung und beim Betrieb von Funkanlagen und
Telekommunikationseinrichtungen der Schutz des Lebens und der Gesundheit von
Menschen gewährleistet sein.

Für den Bundesminister:
Mag. Dr. Brigitte Magistris

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