144/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 25.08.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petition

 

 

Ressortstellungnahme

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nimmt zur Petition Nr. 100 betreffend Petition der Gemeinde Behamberg betreffend NEIN zu einem Atommüllendlager in Grenznähe zu Österreich“ wie folgt Stellung:


 

Die österreichische Bundesregierung hat großes Verständnis für die Sorgen der Bevölkerung in dieser Region und nutzt auch die politischen und diplomatischen Kontakte mit der Tschechischen Republik um die österreichischen Interessen zu vertreten. Faktum ist, dass die bereits vorhandenen Mengen an abgebrannten Brennelementen und radioaktiven Abfällen in jedem Falle dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechend zu lagern, zu behandeln und letztlich zu entsorgen sind. Die Zusammenarbeit mit den zuständigen tschechischen Behörden ist und bleibt daher essentiell.

Dort, wo es um legitime Schutzbedürfnisse der österreichischen Bevölkerung, bzw. um den Schutz der Umwelt, geht, ist Österreich berechtigt und verpflichtet, seine Stimme zu erheben. Dies bedeutet, dass die Bundesregierung in allen Fällen von kerntechnischen Anlagen, die negative Auswirkungen auf Österreich haben oder haben könnten, alle rechtlichen Möglichkeiten zur Wahrung der österreichischen Sicherheitsinteressen nutzen wird. Dies gilt insbesondere für grenzüberschreitende UVP-Verfahren, aber auch für die Konsultationsmechanismen, die in den bilateralen „Nuklearinformationsabkommen“ vorgesehen sind. Die Zusammenarbeit mit den zuständigen tschechischen Behörden ist und bleibt daher essentiell.

Die Bemühungen der Tschechischen Republik, einen geeigneten Standort für ein Endlager für hochaktive radioaktive Abfälle zu finden, sind seit Jahren bekannt. Die Problematik war und ist folglich regelmäßig Gegenstand bilateraler Kontakte. Das tschechische Entsorgungskonzept sieht eine langfristige Zwischenlagerung abgebrannter Brennelemente mit anschließender Verbringung in ein geologisches Tiefenlager vor. Andere Optionen werden jedoch explizit offen gehalten. Für den Fall der Errichtung eines geologischen Tiefenlagers sollen in dieses Tiefenlager auch andere Kategorien radioaktiver Abfälle eingelagert werden. Mit der Errichtung soll um 2050, mit der Einlagerung um 2065 begonnen werden.

Da es sich vorerst um eine Standortsuche handelt und somit noch kein formelles Verfahren eingeleitet wurde, kommen diesbezügliche Völker- bzw. europarechtliche Bestimmungen (u.a. UVP-Verfahren) noch nicht zum Tragen. Auch die allfällige Auswahl eines militärischen Sperrgebietes könnte diese Bestimmungen jedoch nicht außer Kraft setzen.

Die Frage der Endlagerung abgebrannter Brennelemente und hochradioaktiver Abfälle ist eine zentrale Frage bei der energetischen Nutzung der Kernenergie. Daher beschäftigen sich zahlreiche Gremien auf europäischer Ebene mit diesem Thema. Österreich hat auch auf europäischer Ebene wiederholt deutlich gemacht, dass die ungelöste Entsorgungsproblematik der energetischen Nutzung der Kernenergie entgegensteht. Unbeschadet dessen drängt Österreich auf eine sichere, umwelt- und sozialverträgliche Lagerung.

Die am 19. Juli 2011 beschlossene Richtlinie des Rates über einen Gemeinschaftsrahmen für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle ist ein erster, notwendiger Schritt in die richtige Richtung. Die Richtlinie definiert im Wesentlichen Mindeststandards für die Sicherheit und Nachhaltigkeit im Bereich des Atommülls in verbindlicher Form und behandelt erstmals überhaupt in ihrer Gesamtheit eine Bewirtschaftung von Atommüll. Das bringt weitere Kontrolle und Sicherheit.

Abschließend sei versichert, dass die österreichische Bundesregierung alle zu Gebote stehenden Mittel zur Wahrung der Interessen der österreichischen Bevölkerung einsetzen wird.

Für den Bundesminister:

i.V. Dr. Anna Zauner

Elektronisch gefertigt.