146/SPET XXIV. GP
Eingebracht am 25.08.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Stellungnahme
zu Petition
Ressortstellungnahme
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft nimmt zur Petition Nr. 102
betreffend „Petition der Marktgemeinde Strengberg
betreffend Atommüllendlager in Grenznähe zu Österreich“ wie folgt Stellung:
In Bekräftigung des Regierungsprogramms hat der Ministerrat bereits am 22. März 2011 einen umfassenden „Gemeinsamen Aktionsplan der österreichischen Bundesregierung“ für ein „Internationales Umdenken von der Kernenergie hin zu erneuerbarer Energie und Energieeffizienz“ beschlossen. Mit seiner Entschließung vom 22. März 2011 (147/E XXIV GP) „betreffend den raschest möglichen Ausstieg aus der Atomenergie“ unterstützt der Nationalrat diesen Aktionsplan.
Die gegenständliche Resolution weist grundsätzlich in die gleiche Richtung. Angesichts der nach wie vor exponierten Position Österreichs ist dies eine wertvolle Unterstützung der Anti- Atom-Politik der Bundesregierung.
Dort, wo es um legitime Schutzbedürfnisse der österreichischen Bevölkerung, bzw. um den Schutz der Umwelt, geht, ist Österreich berechtigt und verpflichtet, seine Stimme zu erheben. Dies bedeutet, dass die Bundesregierung in allen Fällen von kerntechnischen Anlagen, die negative Auswirkungen auf Österreich haben oder haben könnten, alle rechtlichen Möglichkeiten zur Wahrung der österreichischen Sicherheitsinteressen nutzen wird. Dies gilt insbesondere für grenzüberschreitende UVP-Verfahren, aber auch für die Konsultationsmechanismen, die in den bilateralen „Nuklearinformationsabkommen“ vorgesehen sind.
Die Bemühungen der Tschechischen Republik, einen geeigneten Standort für ein Endlager für hochaktive radioaktive Abfälle zu finden, sind seit Jahren bekannt. Die Problematik war und ist folglich regelmäßig Gegenstand bilateraler Kontakte. Das tschechische Entsorgungskonzept sieht eine langfristige Zwischenlagerung abgebrannter Brennelemente mit anschließender Verbringung in ein geologisches Tiefenlager vor. Andere Optionen werden jedoch explizit offen gehalten. Für den Fall der Errichtung eines geologischen Tiefenlagers sollen in dieses Tiefenlager auch andere Kategorien radioaktiver Abfälle eingelagert werden. Mit der Errichtung soll um 2050, mit der Einlagerung um 2065 begonnen werden.
Da es sich vorerst um eine Standortsuche handelt und somit noch kein formelles Verfahren eingeleitet wurde, kommen diesbezügliche Völker- bzw. europarechtliche Bestimmungen (u.a. UVP-Verfahren) noch nicht zum Tragen. Auch die allfällige Auswahl eines militärischen Sperrgebietes könnte diese Bestimmungen jedoch nicht außer Kraft setzen.
Die österreichische Bundesregierung hat großes Verständnis für die Sorgen der Bevölkerung in dieser Region und nutzt auch die politischen und diplomatischen Kontakte mit der Tschechischen Republik um die österreichischen Interessen zu vertreten. Faktum ist, dass die bereits vorhandenen Mengen an abgebrannten Brennelementen und radioaktiven Abfällen in jedem Falle dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechend zu lagern, zu behandeln und letztlich zu entsorgen sind. Die Zusammenarbeit mit den zuständigen tschechischen Behörden ist und bleibt daher essentiell.
Die Frage der Endlagerung abgebrannter Brennelemente und hochradioaktiver Abfälle ist eine zentrale Frage bei der energetischen Nutzung der Kernenergie. Österreich hat auch auf europäischer Ebene wiederholt deutlich gemacht, dass die ungelöste Entsorgungsproblematik der energetischen Nutzung der Kernenergie entgegensteht. Unbeschadet dessen drängt Österreich auf eine möglichst sichere, umwelt- und sozialverträgliche Lagerung und Entsorgung.
Die am 19. Juli 2011 beschlossene Richtlinie des Rates über einen Gemeinschaftsrahmen für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle ist ein erster, notwendiger Schritt in die richtige Richtung. Die Richtlinie definiert im Wesentlichen Mindeststandards für die Sicherheit und Nachhaltigkeit im Bereich des Atommülls in verbindlicher Form und behandelt erstmals überhaupt in ihrer Gesamtheit eine Bewirtschaftung von Atommüll. Das bringt weitere Kontrolle und Sicherheit.
Generell ist für die österreichische Bundesregierung die Entwicklung eines nachhaltigen Energiesystems eine zentrale Herausforderung für die kommenden Jahre. Die Forcierung von Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen ist daher unerlässlich um langfristige Versorgungssicherheit mit Energie und Klimaschutz sichern zu können. Erneuerbare Energien sind die Zukunft der Energieversorgung - Atomkraft ist keine Antwort auf den Klimawandel.
Für den Bundesminister:
i.V. Dr. Anna Zauner
Elektronisch gefertigt.