153/SPET XXIV. GP
Eingebracht am 09.11.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Stellungnahme zu Petition

Petition Nr. 112 betr. "Verbot für das in Verkehr bringen von Klon- und Klebefleisch" - Abg. Mag. Rainer Widmann
Sehr geehrte Damen und Herren!
Unter Bezugnahme auf das Schreiben vom 7. Oktober 2011, GZ. 17010.0020/98- L1. 3/2011, teilt das Bundesministerium für Gesundheit zu der im Betreff genannten Petition Folgendes mit:
Das Lebensmittelrecht der Europäischen Union ist vollständig harmonisiert, weshalb nationale Verbote nicht zulässig sind.
Zu „Klonfleisch“:
Österreich hat sich auf EU-Ebene wiederholt für die
Schaffung eines horizontalen Regelungsrahmens ausgesprochen, der sämtliche
Aspekte des Klonens abdeckt. Lt. geltendem EU-Recht sind Produkte direkt von
geklonten Tieren derzeit zulassungspflichtig. Es gibt im Moment keine
Zulassung bzw. auch keinen Zulassungsantrag.
In Bezug auf Lebensmittel von Nachkommen von geklonten Tieren setzte und setzt sich Österreich für eine entsprechende Kennzeichnung ein, welche Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage versetzt, eine informierte Kaufentscheidung zu treffen. Diese Produkte sind derzeit ungeregelt. Für Milch, Fleisch oder Eier von Tieren, die Nachkommen von geklonten Tieren sind, ist auch das Vorsorgeprinzip in Form eines Verbotes nicht anwendbar, da es keine wissenschaftlichen Belege für ein Gesundheits- bzw. Tierschutzproblem, die ein derartiges Verbot EU-rechtlich möglich machen, gibt. Zudem gibt es derzeit keine Möglichkeit, Produkte von solchen Tieren
bzw. auch die Tiere selbst zu identifizieren, da bisher kein entsprechendes Rückverfolgbarkeitssystem implementiert wurde. Dieses Rückverfolgbarkeitssystem ist auch Voraussetzung für eine entsprechende Kennzeichnung von Produkten. Das Bundesministerium für Gesundheit setzt sich auf EU-Ebene dafür ein, dass entsprechende Vorgaben EU-weit erlassen werden. Bundesminister Stöger hat dies in einem Brief an Kommissionpräsident Dalli auch eingefordert.
Zu „Klebefleisch":
Der Ministerrat der Europäischen Union hat am 29.September 2011 der neuen Lebensmittel-Informationsverordnung einstimmig zugestimmt. Diese Verordnung sieht vor, dass die Verwendung von sogenanntem „Klebefleisch" künftig mit dem Hinweis „aus Fleischstücken zusammengefügt" deutlich kenntlich gemacht werden muss. Bei Fischereierzeugnissen wird die klare Hinweispflicht analog ebenfalls gelten.
Die neuen Bestimmungen müssen spätestens 3 Jahre nach Inkrafttreten angewendet werden.
Für den Bundesminister:
Petra Woller
Beilage: 0
Elektronisch gefertigt