154/SPET XXIV. GP
Eingebracht am 07.11.2011
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möglich.
Stellungnahme zu Petition
Ressortstellungnahme zur Petition: Nr. 113
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nimmt zur Petition der Stadtgemeinde Heidenreichstein betreffend „Mehr Energie-Effizienz und Ausbau der erneuerbaren Energie " wie folgt Stellung:
Die Forcierung der Energieeffizienz
und die verstärkte Nutzung regenerativer Energiequellen ist Herrn
Bundesminister Berlakovich ein überaus wichtiges Anliegen, da dies die Schlüsselfaktoren für ein nachhaltigeres Energiesystem sind.
Bei einer auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Energieversorgung profitieren alle:
Die Menschen, die Umwelt und das Klima, der
Arbeitsmarkt und die Wirtschaft.
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ist federführend für Belange des Klimaschutzes verantwortlich, ist jedoch in den einzelnen Sektoren, die die Treibhausgasemissionen hervorrufen, auf die Kooperation der zuständigen Institutionen angewiesen. Für die Energiepolitik ist das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend federführend verantwortlich. Aufgrund der Bedeutung und engen Verknüpfung der Themen Energieversorgung und Klimaschutz setzt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft selber eine Vielzahl von Maßnahmen, die einen Beitrag zu einer nachhaltigen Energiezukunft und damit zum Klimaschutz in Österreich leisten.
Unter anderem wird die Marktdurchdringung nachhaltiger Energietechnologien auf Basis des Klima- und Energiefondsgesetzes unterstützt; Beratungen und Schulungen von Unternehmen, Privaten und Gemeinden für den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energieträger und Maßnahmen der Energieeffizienz werden im Rahmen der Klimaschutzinitiative des Lebensministeriums, klima:aktiv, durchgeführt, Betriebe werden durch die Umweltförderung im Inland (abgewickelt durch die Kommunalkredit Public Consulting, KPC) gefördert.
Hinsichtlich der Novellierung des Ökostromgesetzes ist zu berücksichtigen, dass der österreichische Gesetzgeber das Ökostromgesetz 2012 bereits mit breiter Mehrheit beschlossen hat. Es wurde eine rechtliche Basis geschaffen, die einerseits den raschen Ausbau regenerativer Energienutzung ermöglicht und bei der andererseits auch auf die Interessen derjenigen, die die Förderung von Ökostrom finanzieren, Rücksicht genommen wird.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass an der Umsetzung der zum Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zählenden Maßnahmen der Energiestrategie Österreich gearbeitet wird.
Für den Bundesminister:
SC Dr. Franz Jäger
Elektronisch gefertigt.