155/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 17.11.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petition

Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien

                                                                                                                                       Wien, am 14. November 2011

Geschäftszahl:
BMWFJ-10.107/0028-IK/la/2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

In der Beilage übermittle ich Ihnen die Stellungnahme meines Hauses zur Petition Nr. 113 betreffend "Mehr Energie-Effizienz und Ausbau der erneuerbaren Energie" mit dem höflichen Ersuchen um entsprechende weitere Veranlassung.

Mit freundlichen Grüßen

Beilage

Stellungnahme des Bundesministeriums für
Wirtschaft, Familie und Jugend

Ad Punkt 1:

Österreich beschreitet konsequent den Weg des verstärkten Ausbaus der Erneu- erbaren Energieträger und der nachhaltigen Steigerung der Energieeffizienz.

Im Hinblick darauf werden folgende Ziele verfolgt:

·                     Konsequente Steigerung der Energieeffizienz in allen wesentlichen Sektoren, vor allem bei Gebäuden, Haushalten und Betrieben, Mobilität, Primärenergieeinsatz und Abwärmenutzung.

·                     Ausbau der Erneuerbaren Energien in der Stromerzeugung, im Wärmebereich und im Verkehrsbereich.

·                     Langfristige Sicherstellung der Energieversorgung durch ausreichende Infrastruktur für Transport und Speicher.

·                    Den Energieverbrauch möglichst gering zu halten, die eigenen Energieres- sourcen sorgsam zu nützen bzw. auszubauen und die notwendigen Importe durch Diversifikation bei den Routen und Energiequellen zu sichern.

·                    Abhängigkeit von ausländischen Energieerzeugern zu senken, den Energieverbrauch unter der Wirtschaftswachstumsrate zu stabilisieren.

·                    Bei der Erlassung bzw. Novellierung von Gesetzen diese auf ihre energiepolitischen Auswirkungen (Ausbau der erneuerbaren Energieträger, Steigerung der Energieeffizienz und Energieversorgungssicherheit in Österreich) hin zu prüfen.

Im Rahmen der Energiestrategie Österreich wurden im Bereich Energieeffizienz und Ausbau Erneuerbarer Energien bereits nachfolgende Maßnahmen umgesetzt:

•          Pakt für Energieeffizienz: Mit dem Pakt für Energieeffizienz werden die öster- reichischen Zielsetzungen im Effizienzbereich gemeinsam mit maßgeblichen


Unternehmen der heimischen Wirtschaft, die ihrerseits Energieeffizienzmaß- nahmen setzen, verfolgt und jährlich evaluiert.

        Kampagne "Energiespargemeinde": Gemeinden können eine flächendeckende Online-Erhebung der Energiesituation  in  ihrer Gemeinde durchführen  und schaffen so die Basis für die Erstellung eines Energiekonzepts.

        Thermische Sanierung von Gebäuden: Im Rahmen des Konjunkturpaketes II 2009 wurden vom Bund insgesamt 100 Mio. an Förderungen für Maßnah- men der thermisch/energetischen Sanierung im privaten Wohnbau sowie für Betriebsstätten zur Verfügung gestellt. Die über 15.000 geförderten Maß- nahmen haben ein Gesamtinvestitionsvolumen von knapp 670 Mio. er- bracht.

Die gesamte durch die Maßnahmen hervorgerufene CO2-Einsparung beläuft sich auf rund 3,3 Mio. Tonnen. Auf Basis der im Rahmen der WIFO- Evaluierung untersuchten Maßnahmen im Bereich der privaten Haushalte konnte im Durchschnitt aller Förderungsfälle eine Reduktion des Heizwärme- bedarfs von rund 46% erreicht werden, was einer Energiemenge von rund 13.000 kWh entspricht. Damit konnten zumindest 7.000 Arbeitsplätze gesi- chert oder geschaffen werden.

In Fortführung der äußerst erfolgreichen Förderaktion 2009 stehen und stan- den für 2011 wieder 100 Mio. zur Verfügung, und zwar 70 Mio. im Be- reich des privaten Wohnbaus und 30 Mio. für Betriebsgebäude. Bis Anfang November wurden über 16.500 Anträge mit einem Förderwert von mehr als   64 Mio. im privaten Wohnbau und 475 Projekte mit einem Förderwert von rund 17,65 Mio. im betrieblichen Bereich gefördert.

Derzeit wird intensiv an der Vorbereitung der Förderaktion 2012 und der Überarbeitung der Förderbedingungen gearbeitet.

        Innerstaatliche Umsetzung Endenergieeffizienz-RL (2006/32/EG):  nationale Energieeffizienzaktionspläne sowie Freiwillige Vereinbarungen: Unternehmen der Energiewirtschaft konnten im Rahmen der mit dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend geschlossenen freiwilligen Vereinbarungen Einsparungen in Höhe von knapp drei PJ erreichen (inkl. Kesseltauschprogramm der Industrie).

        Ökostromgesetz 2012: damit soll bis 2020 der Ökostrom Anteil von rd. 70% auf ca. 85% des öffentlichen Stromverbrauchs gesteigert werden

 


Derzeit werden nachfolgende Maßnahmen zur Umsetzung der Energiestrategie Österreich erarbeitet:

       Neue Investitionen in intelligentere Energienetze: Durch die nationale Umset- zung des dritten Energie-Binnenmarktpakets wurden die rechtlichen  Rah- menbedingungen für den Ausbau und die Modernisierung der Energieinfra- struktur,  insbesondere durch intelligente  Netze  und  intelligente  Zähler (Smart Grids, Smart Metering), geschaffen. Diese erhöhen die Versorgungs- sicherheit, tragen zum effizienteren Einsatz von Energie bei und ermöglichen die bessere Integration Erneuerbarer Energieträger in die Stromnetze. Die E- Wirtschaft will bis zum Jahr 2020 jährlich rund 600 Mio. in bessere Netze investieren, allein die Umstellung auf intelligente Zähler soll eine zusätzliche Wertschöpfung von über 700 Mio. generieren. Analysen folgend ist mit der Einführung von Smart Meter neben zahlreichen weiteren Vorteilen mit einer Energieeinsparung von bis 3,5% bei Strom und bis zu 7% bei Gas zu rech- nen. Eine entsprechende Verordnung über die Einführung von Smart Meter ist in Erarbeitung.

       Energieeffizienzgesetz: Vor dem Hintergrund der Energiestrategie Österreich, der Endenergieeffizienz-Richtlinie (2006/32/EG), dem vorliegenden Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue Energieeffizienzrichtlinie sowie dem Entschließungsantrag des Nationalrates vom 7. Juli 2011 ist es das Ziel, ein bundeseinheitliches Energieeffizienzgesetz zu verabschieden.

       Derzeit wird an einer Novelle zum KWK-Gesetz gearbeitet, womit die effizien- te gekoppelte Erzeugung von Wärme und Strom gefördert wird.

       Ebenso sind die Fördermittel für 2012 zum Ausbau des Fernwärme- und Fernkältenetzes erhöht worden

Das verbindliche Ziel für Erneuerbare Energie für Österreich für das Jahr 2020 beträgt 34% am Österreichischen Bruttoendenergieverbrauch. Im Ausgangsjahr 2005 betrug dieser Anteil 23,3%, der Wert für 2009 erreichte bereits rund 30%. Zur Umsetzung der zugrundeliegenden EU-Richtlinie hat Österreich seinen NREAP (Nationalen Aktionsplan), der auf der Energiestrategie Österreich 2010 basiert, im Juli 2010 an die Europäische Kommission übermittelt. Die Energiestrategie Österreich bildet den Rahmen zur Weiterentwicklung für erneuerbare Energieträ-


ger und für die Steigerung der Energieeffizienz bzw. Reduktion des Energiever- brauchs. Österreich kann aus heutiger Sicht sein Erneuerbaren-Ziel erreichen bzw. sogar leicht übererfüllen. Derzeit arbeitet das WIFO an einer Studie zum NREAP-Fortschrittsbericht. Der Ausbau erneuerbarer Energie soll jedenfalls unter Beachtung von Energieeffizienz und Energiesparen erfolgen. In diesem Zusam- menhang sind daher auch die genannte Förderung der thermischen Gebäudesa- nierung ebenso wie die Förderung durch das Wärme- und Kälteleitungsausbau- gesetz mit Budgetmitteln von 45 Mio. für 2012 oder die Förderungen im Rah- men des Klima- und Energiefonds und der Länder (Wohnbauförderung) von Be- deutung.

Ad Punkt 2:

Mit dem Ökostromgesetz 2012 startet ein massives Ausbauprogramm für Erneu- erbare Energien in Österreich. Damit werden bis 2020 rd. 12 Mrd. Investitionen in nachhaltige Technologien ausgelöst und wird so die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Ökostrom-Branche erhöht. Die jährliche Förderzuwachssumme wird künftig von 21 auf 50 Mio. erhöht. Um der weiteren technologischen Entwick- lung Rechnung zu tragen und eine Überförderung zu vermeiden, ist diese Summe degressiv gestaltet und sinkt jährlich um 1 Mio. bis auf den Sockelbetrag von    40 Mio. Die verpflichtende Notifizierung des neuen Ökostromgesetzes bei der Europäischen Kommission in Brüssel wurde im Juli 2011 vorgenommen und soll dieses Jahr noch abgeschlossen werden.

Die Bestimmungen des Ökostromgesetzes 2012 für den zweimonatigen Abbau der Wartelisten, der mit Ende September 2011 zu Ende gegangen ist, wurden durch Zusage von 108 Mio. an zusätzlicher Ökostromförderung umgesetzt. Mehr als 78 % der Förderwerber für Photovoltaik-Anlagen und 97 % derer im Bereich Windkraft haben das Angebot - zu reduzierten Tarifen zu bauen - akzep- tiert, womit das marktorientierte System der Einspeisetarife vom Markt voll an- genommen wurde.

Bereits die Tarife der aktuellen Ökostromverordnung 2011 basieren auf den durchschnittlichen Produktionskosten von kosteneffizienten Anlagen und wurden so festgesetzt, dass wichtige Anreize für Investitionen in Ökostrom-Technologien

 

geschaffen und diese Technologien an den neuesten Stand der Technik herange- führt werden. Die neuen Einspeisetarife für 2012 werden gegenwärtig per Gut- achten ermittelt und anschließend dem politischen Konsultationsmechanismus zugeführt.