162/SPET XXIV. GP
Eingebracht am 22.11.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Stellungnahme zu Petition

Petition Nr. 104 betr. "Verbot von Kastenständen in der Schweinehaltung"
Sehr geehrte Damen und Herren!
Unter
Bezugnahme auf das Schreiben vom 7. Oktober 2011, GZ 17010.0020/98-
L1.3/2011,
teilt das Bundesministerium für Gesundheit zu der im Betreff
genannten
Petition
Folgendes mit:
Einleitend
wird festgehalten, dass zu gegenständlicher Petition Nr. 104 (gemeinsam
mit Stellungnahmen zu Nr.84 und Nr. 96, GZ 17010.0020/72-L1.3/2011) bereits mit
E-Mail vom 5. September 2011 eine Stellungnahme des Bundesministeriums für
Gesundheit
mit folgendem Wortlaut übermittelt wurde:
„Anlagen und Haltungseinrichtungen, die ab dem 1. Jänner 2003 neu
gebaut oder
umgebaut oder in Betrieb genommen wurden, müssen seit
diesem Zeitpunkt der EU-
Richtlinie 2008/120/EG vom 18. Dezember 2008 über
Mindestanforderungen für den
Schutz von Schweinen (kodifizierte Fassung) entsprechen, wonach die
Gruppenhaltung
für tragende Sauen vier Wochen nach der Besamung bis eine
Woche
vor der Geburt verpflichtend ist. Mit Gültigkeit
dieser EU-Richtlinie werden Schweine
in der Deckzeit 28 bis 34 Tage und während Geburt
und Säugezeit rund 35 Tage im
Kastenstand gehalten. In Summe werden die Sauen 63 Tage je
Produktionszyklus im
Kastenstand gehalten. Bei 2,2 bis 2,5 Produktionszyklen pro Jahr (2,2
bis 2,5 Würfe
pro Jahr) ergibt sich eine Haltung von 139 bis 158 Tagen pro Jahr im
Kastenstand.
Handelt es sich um Anlagen, die vor 2003 in Betrieb waren, ist es gemäß EU-
Bestimmung bis zum 1. Jänner 2013 erlaubt,
die Schweine beliebig lang in den
Kastenständen zu halten (bis zu 365 Tage im Jahr).
Aufgrund einer Missstandsfeststellung der Volksanwaltschaft hinsichtlich
der
Haltungsbedingungen von Schweinen ging am 4. März 2011 der
Verordnungsentwurf
des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur Änderung der 1.
Tierhaltungs-
verordnung in Begutachtung. Bei dem Verordnungsentwurf wurde versucht, die
Verwendung des Kastenstandes auf ein Mindestmaß zu beschränken und
somit den
Muttersauen ein artgerechteres Leben als bisher bieten zu können:
Der Kastenstand wurde für den Zeitraum der Geburt zur Ausnahme und
darf nur im
Einzelfall (bei aggressivem Verhalten gegenüber den Ferkeln oder bei
Gliedmaßenproblemen) vom Beginn des Nestbauverhaltens bis längstens
zum Ende
des dritten Tages, der auf die Geburt folgt, in Summe also ca. 7 Tage, zum
Einsatz
kommen (bisher 35 Tage, nämlich eine Woche vor dem zu erwartenden
Abferkeln
sowie während des Abferkelns und Säugens). Auch der Zeitraum, in dem
die Schweine für das Decken im Kastenstand sind, wurde auf 10 Tage
verkürzt (bisher 28
bis 34 Tage).
In Gesprächen auf politischer Ebene wurde bei der Abferkelbucht
(Punkt 6 im
Begutachtungsentwurf) vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) als Kompromissvorschlag angeboten, die
Zeit, welche die Tiere in Gruppen zu halten sind, statt 7 Tage erst 5 Tage vor
dem
voraussichtlichen Abferkeltermin zu beenden, wodurch Schweine während
Geburt und
Säugezeit statt derzeit 35 Tage nur 33 Tage gemäß Vorschlag des
BMLFUW im
Kastenstand gehalten werden dürften. Im Verordnungsentwurf des BMG sind
hingegen lediglich im Einzelfall ca. 7 Tage vorgesehen, nämlich vom Beginn
des
Nestbauverhaltens bis längstens zum Ende des dritten Tages, der auf die
Geburt folgt.
Der Kürzung des Zeitraums, während der die Schweine in der
Deckzeit im Kastenstand
gehalten werden dürfen, von derzeit 28 bis 34 Tage auf 10 Tage, wie im
Verordnungs-
entwurf vorgesehen, wurde im Kompromissvorschlag des BMLFUW zugestimmt.
Die Zeit, in der die Schweine pro Jahr im Kastenstand gehalten werden
dürfen, beträgt
gemäß Verordnungsentwurf des BMG insgesamt 22 bis maximal 43 Tage
pro Jahr
gegenüber derzeit 365 Tage im Jahr (für Anlagen die bereits vor 2003
in Betrieb
waren) bzw. 139 bis 158 Tage pro Jahr (für Anlagen die nach dem 1.
Jänner 2003 in
Betrieb genommen bzw. neu- oder umgebaut wurden), gemäß
Kompromissvorschlag
des BMLFUW insgesamt 95 bis 108 Tage pro Jahr.
Da mit diesem Kompromissvorschlag - auch vor dem Hintergrund der von der
Volks-
anwaltschaft geforderten Verbesserung der Situation in der Abferkelbucht - aus
Sicht
des BMG dem Tierschutz nicht ausreichend genüge getan wurde, wurde der
Begutachtungsentwurf zur Änderung der 1. Tierhaltungsverordnung in (im
Vergleich
zur Begutachtungsfassung) weitgehend unveränderter Form dem BMLFUW zur
Herstellung des erforderlichen Einvernehmens gemäß § 24
Tierschutzgesetz (TSchG)
und zur Erreichung eines akzeptablen Kompromissvorschlages mit dem
Ersuchen um
Rückmeldung bis 4. Juli 2011 übermittelt.
Nachdem eine Rückmeldung des BMLFUW bis zum 4. Juli 2011
ausgeblieben fand am
26. Juli 2011 ein Gipfelgespräch zwischen dem Gesundheits- und dem
Landwirt-
schaftsminister über eine Weiterentwicklung der Ferkelhaltung in
Österreich statt. Es
schien eine erste Annäherung in der Frage wie der Tierschutz in der
österreichischen
Schweinezucht künftig aussehen soll zu geben und das Treffen endete mit
der
Vereinbarung, die schon im Verordnungsentwurf zur Änderung der 1. THVO
vorgesehene Fachstelle gemäß § 18 Abs. 6 TSchG für
tiergerechte Haltungssysteme in
Form einer weiteren Verordnung umgehend nach abschließender Akkordierung
auf
Kabinettsebene der Begutachtung zuzuleiten, um darauf aufbauend weitere
Gespräche führen zu können.
Mit der Fachstelle sollte Herstellern von Aufstallungssystemen ein
Anreiz geboten
werden, entsprechende Systeme, die den Ausstieg aus der Kastenstandhaltung
gewährleisten, zu entwickeln und anzubieten und Rechtssicherheit für
die betroffenen
Landwirte zu schaffen.
Entgegen der besprochenen Vorgangsweise konnte seit dem Gespräch am
26. Juli
2011 auch über diesen Entwurf mit dem BMLFUW kein Einvernehmen für
eine
Einleitung einer allgemeinen Begutachtung hergestellt werden, da seitens des
BMLFUW weiterer Gesprächsbedarf angekündigt wurde, der dem BMG bis
zum
jetzigen Zeitpunkt allerdings trotz mehrmaligem Nachfragen nicht näher
kommuniziert wurde.
Der Volksanwaltschaft wurde daher mit Schreiben von 19. August 2011
mitgeteilt,
dass vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass in den bisher acht
vergangenen
Monaten zu keinem Zeitpunkt Vorschläge bzw. ernsthafte Bereitschaft zur
Änderung
der Haltung/Fixierung der Sauen in Abferkelbuchten seitens des BMLFUW
übermittelt
bzw. signalisiert wurden, aus Sicht des BMG keine Chance mehr auf Herstellung
des
für die Erlassung der vom BMG vorgeschlagenen Änderung der 1. THVO
erforderlichen
Einvernehmens bestehe.
Darüber hinaus wurde mitgeteilt, dass auch in Verbindung mit den im
Zuge der
Diskussionen angestrebten Überlegungen bezüglich der Verordnung zur
Einrichtung
einer Fachstelle eine den Ansprüchen des Tierschutzes gerecht werdende
einvernehmliche Lösung mit dem BMLFUW nicht absehbar sei.
Die Volksanwaltschaft hat für den Fall, dass es zu keiner
substantiellen Verbesserung
der Haltungsbedingungen von Schweinen kommt, angekündigt, noch dieses Jahr
Klage beim Verfassungsgerichtshof zu erheben."
In
Ergänzung dieser Stellungnahme wird mitgeteilt, dass im Oktober 2011 ein
weiteres Gipfeltreffen zwischen dem Gesundheits- und dem Landwirtschaftsminister
stattfand und darüber hinaus auch weitere Gespräche stattfinden, um
eine Lösung im
Sinne des Tierschutzes herbeizuführen.
Für den Bundesminister:
Petra
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