175/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 11.01.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petition

 

 

 


Petition Nr. 131 betr. "Wo bleibt der Menschenschutz beim Arbeiten mit Muttersauen?"

Sehr geehrte Damen und Herren!

Unter Bezugnahme auf das Schreiben vom 6. Dezember 2011, GZ. 17010.0020/129- L1.3/2011 teilt das Bundesministerium für Gesundheit zu der im Betreff genannten Petition Folgendes mit:

Zu den Punkten 1 bis 4 der Petition wurde die Einholung der Antworten von der Sozialversicherung der Bauern und der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt zu
den formulierten Fragen veranlasst. Diese Antworten werden nachgereicht.

Im Rahmen der Tierschutzdiskussionen wird selbstverständlich auch der Schutz der auf diesem Gebiet tätigen Personen mitbedacht und entsprechend berücksichtigt.
Der Kastenstand soll daher auch nicht v
öllig verboten werden, sondern im Interesse des Tierschutzes möglichst eingeschränkt Verwendung finden. Es liegt letztlich in der Entscheidungsfreiheit der Landwirtinnen und Landwirte, welches System im jeweiligen Betrieb verwendet wird.

 

 

Radetzkystraße 2,1031 Wien | http://www.bmg.gv.at | post@bmg.gv.at | DVR: 2109254 | UID: ATU57161788


Gemäß § 14 Tierschutzgesetz müssen für die Betreuung der Tiere genügend

Betreuungspersonen vorhanden sein, die über die erforderliche Eignung sowie die

erforderlichen Kenntnisse und beruflichen Fähigkeiten verfügen. Art und Umfang

sowie der Nachweis der erforderlichen Sachkunde sind in § 3 der

1. Tierhaltungsverordnung geregelt. Die erforderliche Eignung liegt jedenfalls dann

vor, wenn

... 3. die Betreuungsperson nachweislich über eine außerschulisch-praktische

Ausbildung einschließlich Unterweisung verfügt, oder


... 6. sonst aus dem Werdegang oder der Tätigkeit der Betreuungsperson glaubhaft ist, dass sie die übliche erforderliche Versorgung der Tiere sicherstellen und vornehmen kann."

Bei Personen, die täglich im Stall arbeiten, ist davon auszugehen, dass die erforderlichen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten vorliegen.

Für den Bundesminister:

      Petra Woller

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