182/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 25.01.2012
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Stellungnahme zu Petition

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nimmt zur Petition Nr. 133 betreffend „Nominierung der Isel als Natura 2000-Schutzgebiet“ wie folgt Stellung:

Die EK hat Österreich 2008 wegen unzureichender Gebietsausweisungen nach der FFH-RL 92/43/EG beim EUGH geklagt. Die Klage bezog sich auf 9 Habitate und 2 Arten der alpinen Region und 12 Habitate und 15 Arten der kontinentalen Region, die nach Meinung der EK durch die bestehenden österreichischen Gebietsausweisungen nur unzureichend abgedeckt wären und daher Nachnominierungsbedarf bestünde.


Die EK hat diese Klage aber im Oktober 2009 wieder zurückgezogen, da der EUGH signalisierte, dass die Beweislast für die Mängel bei den Gebietsausweisungen bei der EK läge.

In der alpinen Region ist eines dieser 9 nach Meinung der EK unzureichend durch Gebietsno- minierungen repräsentierten Habitate der Lebenraumtyp Alpine Flüsse mit Ufergehölzen von Myricaria germanica“. Verschiedene Umweltorganisationen stehen auf dem Standpunkt, dass Österreich für dieses Habitat das Gebiet der Oberen Isel als Natura 2000 Gebiet ausweisen sollte.

Da die Ausweisung von Natura 2000 Gebieten genauso wie die sonstige rechtliche Umsetzung der FFH- und der Vogelschutz-Richtlinie ausschließlich im Kompetenzbereich der Länder liegt, im Fall der Oberen Isel bei Tirol, wird zwischen verschiedenen NGOs (v.a. UWD, ÖAV) und der Tiroler Naturschutzbehörde seit längerer Zeit ein intensiver Dialog über diese Ausweisungsproblematik geführt.

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat keine rechtlichen oder administrativen Möglichkeiten, den Ausweisungsprozess für Natura 2000 Gebiete eines Bundeslandes zu beeinflussen.

Für den Bundesminister:

SC Dr. Franz Jäger

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