193/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 27.03.2012
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Stellungnahme zu Petition

An die

Parlamentsdirektion Doktor-Karl-Renner-Ring 3 1017 Wien

Via Email: Stellungnahme.PETBI@parlament.gv.at

Betrifft:          Petition des Grazer Gemeinderates (141/PET) betreffend zu hohe Kopierkosten bei Gericht“; Stellungnahme des BMJ

Dem Anliegen der im Betreff genannten Petition wurde mit der jüngsten Gesetzesänderung im Gerichtsgebührenrecht im Wesentlichen entsprochen. So wurden die Gebühren für die Anfertigung von Kopien mit dem Budgetbegleitgesetz 2012, BGBl. I Nr. 112/2011, auf 60 Cent je Seite für vom Gericht angefertigte Kopien und 30 Cent für von den Parteien selbst angefertigte Kopien um bis zu 50% gesenkt. Die Änderung ist mit 1. Jänner 2012 in Kraft getreten.

Zudem ist im sogenannten 2. Stabilitätsgesetz eine auf den 1. Jänner 2012 rückwirkende Änderungen der Bestimmungen über die Kopiergebühren enthalten. Nach dieser Regelung sollen für von der Partei ohne Inanspruchnahme gerichtlicher Infrastrukur (zB Kopiergeräte, Scanner etc.) selbst hergestellte Kopien keine Gerichtsgebühren mehr anfallen.

Wien, 26. März 2012

Für die Bundesministerin:

Dr. Wolfgang Kirisits

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