203/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 19.04.2012
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Stellungnahme zu Petition

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 12. April 2012

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.107/0018-IM/a/2012

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

In der Beilage übermittle ich Ihnen die Stellungnahme meines Hauses zur Petition Nr. 157 betreffend "keine Agrotreibstoffbeimengung ohne ausreichende soziale und ökologische Mindeststandards", soweit diese Petition des Zuständigkeitsbereich des Ressorts betrifft, mit dem höflichen Ersuchen um entsprechende weitere Veranlassung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Beilage


 

 

 

 

 

 

 


Stellungnahme des Bundesministeriums für
Wirtschaft, Familie und Jugend

 

 

Die Erlassung und Vollziehung der Kraftstoffverordnung, in welcher die Verwendung von Biokraftstoffen und die Beimischungsquoten geregelt sind, fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Dieses hat einen Entwurf zur Herstellung des erforderlichen Einvernehmens, unter anderem mit dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, vorgelegt.

 

Während zur ökologischen Sinnhaftigkeit auf die Expertise der Wissenschaft zu verweisen ist, ist bezüglich der ethischen wie der ökonomischen Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Preisgestaltung der Treibstoffe und technischen Verträglichkeit der Kraftfahrzeuge, sicherzustellen, dass diese Fragen vor Herstellung des Einvernehmens befriedigend gelöst sind.

 

Daher sind weitere Initiativen des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft abzuwarten.