221/SPET XXIV. GP
Eingebracht am
21.05.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Stellungnahme zu Petition
An
die
Parlamentsdirektion
Dr.
Karl Renner-Ring 3
1017
Wien-Parlament
GZ BMF-310212/0004-I/4/2012
Bezugnehmend auf die mit Schreiben vom 14. März 2012 unter GZ 17010.0020/32- L1.3/2012 übermittelte Petition Nr. 152 betreffend "Keine vorzeitige Anhebung des Frauenpensionsalters" teile ich aus der Sicht des Bundesministeriums für Finanzen Folgendes mit:
Da die in der Petition aufgeworfene Fragestellung nicht in den primären Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen fällt, kann seitens des Bundesministeriums für Finanzen lediglich der haushaltsrelevante Aspekt releviert werden: dabei muss festgestellt werden, dass ein vorzeitiges Anheben des Pensionsantrittsalters durchaus sinnvoll wäre, da eine derartige Maßnahme geeignet wäre, die Erwerbsquote und das durchschnittliche Pensionsantrittsalter anzuheben und damit einen Beitrag zur langfristigen Sicherung des Pensionssystems zu leisten.
3. April 2012
Für die Bundesministerin
Mag. Gerhard Wallner
(elektronisch gefertigt)