221/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 21.05.2012
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Stellungnahme zu Petition

An die
Parlamentsdirektion

Dr. Karl Renner-Ring 3
1017 Wien-Parlament

GZ BMF-310212/0004-I/4/2012


Bezugnehmend auf die mit Schreiben vom 14. März 2012 unter GZ 17010.0020/32- L1.3/2012 übermittelte Petition Nr. 152 betreffend "Keine vorzeitige Anhebung des Frauenpensionsalters" teile ich aus der Sicht des Bundesministeriums für Finanzen Folgendes mit:

Da die in der Petition aufgeworfene Fragestellung nicht in den primären Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen fällt, kann seitens des Bundesministeriums für Finanzen lediglich der haushaltsrelevante Aspekt releviert werden: dabei muss festgestellt werden, dass ein vorzeitiges Anheben des Pensionsantrittsalters durchaus sinnvoll wäre, da eine derartige Maßnahme geeignet wäre, die Erwerbsquote und das durchschnittliche Pensionsantrittsalter anzuheben und damit einen Beitrag zur langfristigen Sicherung des Pensionssystems zu leisten.

3. April 2012

Für die Bundesministerin

Mag. Gerhard Wallner

(elektronisch gefertigt)