236/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 11.09.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Beschreibung: M:\scandok\fr_out\media\image1.pngStellungnahme zu Petition

 


 

 

 

Ressortstellungnahme zur Petition Nr. 161

 

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) nimmt zur Petition Nr. 161 betreffend „Wir haben es satt - eine neue Agrar- und Ernährungspolitik jetzt“ wie folgt Stellung:

Generell ist festzuhalten, dass in Österreich der aufgrund seiner strukturellen Gegebenheiten und anderseits durch eine Reihe von ökosozialen Kriterien bei der Förderung keineswegs von agrarindustriellen Entwicklungen die Rede sein kann.

Die österreichische Landwirtschaft ist nach wie vor und auch im EU-Vergleich klein strukturiert.


Betrachtet man die Kulturfläche gegliedert nach Größenklassen, zeigt sich, dass 124.797 Be­triebe (72,0%) weniger als 30 ha bewirtschaften. Lediglich 7.617 Betriebe (4,4%) haben eine Fläche von mehr als 100 ha. Die landwirtschaftlich genutzte Fläche je Betrieb stagniert seit Beginn der 2000er-Jahre. Im EU-Vergleich liegt Österreich mit 19,5 ha durchschnittlicher landwirtschaftlicher Nutzfläche je Betrieb etwas über dem EU-27-Schnitt von 14,1 ha. An der Spitze liegt Tschechien mit 152,4 ha, gefolgt von Großbritannien, Dänemark und Luxemburg und Deutschland (55,8 ha).

Mehr als die Hälfte der Betriebe (54%) werden im Nebenerwerb bewirtschaftet. Bei einer Neu­definition des „aktiven Landwirtes“ in der GAP darf es keinesfalls zu negativen Auswirkungen auf Nebenerwerbslandwirte kommen.

 

37% der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe im INVEKOS werden von Frauen geleitet; 1995 lag der Anteil lediglich bei einem Viertel. Der Anteil der Bio-Betriebe an allen Betrieben macht 2011 bereits 16,3% aus. Die Bio-Fläche umfasst rund ein Fünftel der gesamten land­wirtschaftlichen Nutzfläche.

Zu den Forderungen der Petition im Einzelnen:

•  Agrargelder an soziale, ökologische und Tierschutz-Kriterien binden:

Das gesamte Fördersystem ist auf eine nachhaltige Ausrichtung der österreichischen Land- und Forstwirtschaft hin programmiert, die Umsetzung dieses Konzepts ist sehr gut gelungen.

Bereits mit der GAP-Reform 2003 wurde für die Landwirtschaft die Einhaltung der sogenann­ten „anderweitigen Verpflichtungen“ - Cross-Compliance (CC) eingeführt. Diese verpflichtend einzuhaltenden CC-Bestimmungen umfassen Mindeststandards hinsichtlich des Umwelt-, Ge- sundheits- und Tierschutzes. Zusätzlich beinhalten sie auch landwirtschaftliche Mindestprakti­ken zur Erhaltung der landwirtschaftlichen Flächen in einem guten und ökologischen Zustand (GLÖZ). Werden diese Standards von den Bewirtschaftern nicht oder unvollständig eingehal­ten, werden die Zahlungen an die Landwirte gekürzt.

Umweltleistungen, die über diese Mindeststandards hinausgehen, werden im Rahmen des Österreichischen Programms für eine umweltgerechte und extensive Landwirtschaft (ÖPUL) angeboten. So werden schon derzeit rund 89 % aller landwirtschaftlichen Flächen nach den höheren Kriterien einer umweltgerechten und extensiven Landwirtschaft bewirtschaftet. Rund

115.000 Bäuerinnen und Bauern nehmen freiwillig diese höheren Auflagen in Kauf.


Im ÖPUL werden mit über 50% der Mittel der Ländlichen Entwicklung (LE) rund 550 Mio. € über die Standards hinausgehende Umweltleistungen ermöglicht. Primäre Ziele sind: Minimie­rung der Auswirkungen auf die Umwelt wie z.B. Grundwasser, Erhaltung der Ressource Boden und dessen Fruchtbarkeit, Klimaschutz, Förderung der Artenvielfalt und genetischen Ressour­cen, gezielte Naturschutzmaßnahmen und vieles andere mehr.

Mit der Ausgleichszulage (AZ) wird mit rund 268 Mio. Euro (Wert für 2011) die Bewirtschaftung in benachteiligten Regionen aufrechterhalten, das trägt sowohl zum Erhalt der Kulturland­schaft, als auch der vielen Pflanzen- und Tierarten (Spezielle Lebensräume mit extensiver Bewirtschaftung) bei. Mit der sonstigen Förderung der LE werden zahlreiche Natur- und Arten- schutzprojekte, sowie auch die Erhaltung spezieller Räume („Ländliches Erbe“) begünstigt.

 

Kleine Betriebe werden in vielfältiger Weise gestärkt, z.B. durch eine Freibetragsgrenze von 5.000,- € bei der Modulation, der Prämiendegression im ÖPUL beginnend mit dem 100sten ha und einer Degression in drei Stufen auf 75% ab den 1.000sten ha, einem Sockelbetrag und der degressiven Staffelung bei der AZ, beginnend mit dem 60sten ha und einer Obergrenze von 100 ha. In der laufenden Diskussion über die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP 2014-20) tritt Österreich auch für eine Förderobergrenze bei Zahlungen der 1. Säule ein. In der Investitions­förderung sind Obergrenzen für die förderbare Investitionssumme vorgesehen. Investitionen in Stallbauten sind nur förderbar, wenn sichergestellt ist, dass der nach der Inbetriebnahme der beantragten Stallung auf dem gesamten Betrieb anfallende Stickstoff aus Wirtschaftsdünger zumindest zur Hälfte auf selbst bewirtschafteten Flächen in Übereinstimmung mit dem Nitrat­aktionsprogramm ausgebracht werden kann.

a) ÖPUL Prämienreduktionen:

Ausmaß der LN

Prozent der Prämie

bis zum 100sten ha

100,0%

über dem 100sten ha bis zum 300sten ha

92,5 %

über dem 300sten ha bis zum 1.000sten ha

85,0 %

über dem 1.000sten ha

75,0 %

 

b) Ausgleichzulage (Bergbauernförderung) Prämienreduktionen:

 

Ausgleichszahlungsfähige Fläche

Anrechenbarer Prozentsatz

bis zum 60sten ha

100%

über dem 60sten bis zum 70sten ha

80%

über dem 70sten bis zum 80sten ha

60%

über dem 80sten bis zum 90sten ha

40%

über dem 90sten bis zum 100sten ha

20%

über dem 100sten ha

0%

 


Der EK-Vorschlag zur kommenden Reform der GAP sieht in der 1. Säule der GAP zusätzliche eigene Umwelt-Anforderungen (Greening) vor. Sie umfassen die Einhaltung der Fruchtfolge, den Erhalt von Dauergrünland und die Schaffung von ökologischen Vorrangflächen. Öster-reich hat sich seit Beginn der Diskussion über die Reform der GAP 2014-20 für eine ökologi­sche und nachhaltige Agrarpolitik ausgesprochen.

   Heimisches Futter statt importierte Gentechnik-Soja fördern:

Sowohl in der EU als auch in Österreich stehen nicht genügend Futtermittel als Ersatz für So­jaimporte zur Verfügung. Soja enthält wertvolle Inhaltsstoffe, welche insbesondere bei der Schweine- und Geflügelfütterung nicht durch andere Eiweißpflanzen ersetzt werden können.

Um die Importabhängigkeit zu reduzieren, wurden in Österreich bereits umfangreiche Anstren­gungen unternommen. So wurde etwa in enger Kooperation mit der Praxis die Ausweitung des heimischen Sojaanbaus forciert. Der österreichische Sojaanbau hat im Jahr 2011 mit 38.000 ha einen neuen Höchststand erreicht. Insgesamt ist Österreich 2011 der 5.größte So­japroduzent in der Europäischen Union (nach IT, RO, HR und FR). Mit 2,8% der Gesamt­ackerbaufläche hat Österreich sogar den höchsten Soja-Anteil aller EU-Mitgliedstaaten.

Zudem wird bei der Erzeugung von Biokraftstoffen nur ein Teil des Flächenertrages für die Herstellung von Bioethanol und Biodiesel verwendet, ein wesentlicher Teil des Rohstoffes bleibt als hochwertiges Eiweißfuttermittel (DDGS, Rapspresskuchen) für die Nutztierfütterung erhalten. Insgesamt fallen bei der Produktion von Biokraftstoffen etwa 180.000 t Getreide­schlempe und rund 42.000 t Rapsschrot an und reduzieren somit den Importbedarf an So­jaschrot dementsprechend.

Zum Thema Sojafütterung wurden zahlreiche Forschungsprojekte vom BMLFUW mitfinanziert. Weiters haben die Landwirtschaftskammern zum Zweck einer Beratungsinitiative zur Forcie­rung des Sojaanbaus Anbauversuche organisiert und gefördert.

   Verzicht auf energieintensive Kunstdünger und humuszerstörende Praktiken:

Ein sachgerechter Umgang mit Düngemittel - sei es in mineralischer Form oder als Wirt­schaftsdünger - wird in der EU durch die Auflagen im Rahmen der Cross-Compliance Best­immungen sichergestellt. Darüber hinaus beinhalten die meisten Maßnahmen des österreichi­schen Agrarumweltprogramms ÖPUL eine weitere Beschränkung des Düngemitteleinsatzes. Die Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“ beinhaltet ein gänzliches Verbot chemisch­synthetischer Düngemittel.


Somit ist gewährleistet, dass ein sehr restriktiver Einsatz an Düngemitteln unter Einbindung der Landwirte in der österreichischen Landwirtschaft erfolgt. Österreich liegt hinsichtlich des Düngemitteleinsatzes im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union im untersten Drittel.

Selbstverständlich ist ein ausreichender Humusanteil ebenso ein zentraler Faktor um die Auf­rechterhaltung der Bodenfruchtbarkeit zu gewährleisten. Durch die Regelungen zur Erhaltung von Dauergrünland, des hohen Anteils der biologischen Wirtschaftsweise und der hohen Ak­zeptanz der Agrarumweltmaßnahmen (wie z.B. der Winterbegrünung) konnte in Österreich bereits eine Stabilisierung bzw. Erhöhung der Humusgehalte festgestellt werden.

   Pestizideinsatz reduzieren, Biodiversität schützen:

Mit der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln sind im Zuge der EU-Wirkstoffprüfung nunmehr auch die Auswirkungen auf die Biodiversität bei der Bewertung und Genehmigung zu prüfen und haben damit einen wichtigen Stellenwert. Der Einsatz bzw. die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln liegt in Österreich im Kompe­tenzbereich der Länder. Diese haben in Umsetzung der Richtlinie 2009/128/EG für die nach­haltige Verwendung von Pestiziden in ihren Ländergesetzen Maßnahmen für einen reduzierten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu setzen und entsprechende Aktionspläne zu erstellen.

   Ausbau der Biologischen Landwirtschaft:

ÖPUL und biologische Landwirtschaft:

Insbesondere im Bereich des Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums werden viele von den angesprochenen Themen aufgegriffen und auch umgesetzt.
Das Österreichische Agrarmodell trägt umfassend mit seinem Konzept der Leistungsabgeltun­gen (ÖPUL), des Ausgleiches natürlicher Benachteiligungen (AZ) und sonstigen Maßnahmen (Förderung von Bildung, Beratung, Modernisierung, Diversifikation usw.) wesentlich dazu bei, dass es eine große Zahl klein strukturierter bäuerlicher Familienbetriebe gibt. Zu den einzelnen Themen ist aus ÖPUL-Sicht Folgendes anzumerken:

               Die Zahlungen im Rahmen des ÖPUL sind ein wesentliches Element in der Erhaltung einer bäuerlichen und umweltgerechten Landwirtschaft.

 

              Aspekte des Klimaschutzes werden im Rahmen des ÖPUL seit jeher berücksichtigt (z.B. Biologische Landwirtschaft, bodennahe Gülleausbringung oder Erhalt von Grün­land und Landschaftselementen).

 

              Die Biologische Landwirtschaft ist ein ganz wesentliches Element der Österreichischen Agrarpolitik. 30% der ÖPUL-Mittel gehen an Biobetriebe, 20% der landwirtschaftlichen Flächen werden biologisch bewirtschaftet - in den benachteiligten Gebieten annähernd 30%. Bio-Betriebe erhalten bei Investitionsförderung ein Plus von 5%.

 

              Auch besteht kein spezieller Einstiegsstopp im Rahmen des ÖPUL für die Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“, sondern es wurde klar definiert, dass Verträge nur mit Beginn 2007, 2008 und 2009 abgeschlossen werden können. Diese Regelung gilt auch für alle anderen Maßnahmen, wobei Bio insofern besser gestellt war, als auch noch 2010 ein Umstieg von einer „niederwertigeren“ Maßnahme in Bio möglich war. Dieses Instrument hat sich in der laufenden Periode bewährt und soll beibehalten werden; ent­gegen anderer Befürchtungen hat sich dies auch weder auf die Bio-Flächenentwicklung (Bio-Flächen steigen auch jetzt noch an) noch auf den Absatz von Bio-Lebensmittel aus Österreich negativ ausgewirkt.

 

              Im Zusammenhang mit klar definierten Leistungsabgeltungen erscheint es nicht sinn­voll und auch rechtlich nicht möglich, soziale Aspekte mit Agrarumweltprogrammen zu verknüpfen, da ausschließlich der Ertragsverlust und Aufwandserhöhung zur Erbrin­gung der Umweltleistung pro Hektar abgegolten werden darf und soll.

 

              Die Förderung des Verzichtes auf „Kunstdünger“ wird bereits jetzt im Rahmen des ÖPUL umgesetzt und soll im nächsten Programm weitergeführt und Ausgebaut wer­den, Humusaufbau wird dabei ein noch stärkeres Augenmerk gegeben werden. Auch in diesem Zusammenhang ist wieder die besondere Rolle der biologischen Landwirtschaft zu erwähnen.

 

              Im ÖPUL gibt es verschiedene spezifische Maßnahmen mit dem Ziel des Erhalts und der Förderung der Biodiversität und der Förderung der genetischen Vielfalt im Bereich der Kultursorten und der Nutztierrassen. Diese Maßnahmen sollen für das ÖPUL 2014- 20 auf Basis der Abwicklungserfahrungen und bestehender Evaluierungen gezielt wei­terentwickelt werden. Dabei soll auch eine stärkere Verbindung zu übergeordneten Planungsaspekten (z.B. Natura 2000) oder zu Bildungsaspekten erreicht werden.

Greening und die Verpflichtung zur Fruchtfolqe:

Österreich tritt grundsätzlich dafür ein, die Direktzahlungen durch Greening-Auflagen einer stärkeren ökologischen Zielorientierung zu unterwerfen. Zur Erreichung dieses Zieles gibt es allerdings verschiedene Möglichkeiten:

 

              Einbau der Greening-Auflagen in Cross Compliance und Verschmelzung der Basis­prämie und der Ökologisierungsprämie zu einer Prämie aus Vereinfachungsgründen.

 

              Eine zusätzliche Vereinfachungsmöglichkeit wäre die Anerkennung von bestimmten Agrarumweltmaßnahmen als Einhaltung der Greening-Auflagen, ähnlich wie bei den biologisch wirtschaftenden Betrieben.

 

 

Finanzielle Ausgestaltung der Aqrarförderunq:

In den letzten Jahren wurden ca. 2,3 Mrd. € an EU-, Bundes- und Landesmittel für die Land- und Forstwirtschaft aufgewendet. Davon werden ca. 50% für die Ländliche Entwicklung auf­gewendet. Die agrarischen Ausgleichszahlungen sind Entgelte für erbrachte Leistungen der Landwirte. Deshalb sind sie vorwiegend flächen- und tierbezogen, stehen also mit der Leistung des Betriebes in engem Zusammenhang.


Entbürokratisierung:

Es ist nicht möglich Förderungen, insbesondere Direktbeihilfen, ohne Bürokratie abzuwickeln. Der Europäische Rechnungshof überprüft sehr genau die Rechtmäßigkeit der Auszahlungen. Auch die EK gibt dem Schutz der finanziellen Interessen der EU den Vorrang vor einem allfäl­ligen Bürokratieabbau (Kontrollen, Sanktionen). Davon abgesehen hat es einige Vereinfa­chungen in der Umsetzung gegeben. Die meisten dieser Vereinfachungen sind sehr technisch und sind den Landwirten oft gar nicht bewusst. Bestes Beispiel für gelungene Entbürokratisie­rung in Österreich ist die Mutterkuhprämie, die ohne Antragstellung automatisiert auf Basis der Daten der Rinderdatenbank abgewickelt wird (ca. 70 Mio. €). Weiters sind auch die Übernah­me der Verwaltungsdaten für Zwecke der Statistik zu nennen.

In den neuen Vorschlägen zur GAP 2014-20 sind Beispiele für Vereinfachungen enthalten,  z.B. das Schema für Kleinlandwirte, wo es eine Pauschalzahlung gibt und diese Landwirte von Greening und Cross Compliance ausgenommen sind.

Naturschutzmaßnahmen & Biodiversität im ÖPUL:

Die „Naturschutzmaßnahme“ des ÖPUL leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung und Verbesserung des Entwicklungszustandes von Schutzgütern in Natura 2000 Gebieten. Wert­volle Flächen (WF-Flächen) sind naturschutzfachlich höher einzustufen als Nicht-WF-Flächen. 2011 beteiligten sich 23.648 Betriebe auf 84.140 ha am Naturschutz (inkl. Oberflächenwasser- schutz). Dafür wurden öffentliche Mittel in Höhe von 43,44 Mio. € bereitgestellt, das waren
7,04 Mio. € mehr als veranschlagt.

 

Die Naturschutzmaßnahme bietet spezifische Pakete für bestimmte Arten, wie z.B. Großtrappe und Braunkehlchen, an. Beispielsweise konnte durch die Anlage von mehr als 5.000 ha Trap­penschutzflächen im Rahmen des ÖPUL die Zahl der stark gefährdeten Großtrappe in den letzten 15 Jahren fast verdreifacht werden (von rund 60 Stück 1995 auf rund 175).

Zahl der gealpten Tiere durch ÖPUL konstant:

Die Bewirtschaftung von Almen weist zahlreiche positive Aspekte, wie die Erhaltung von Kul­turlandschaft und Biodiversität sowie Auswirkungen auf Tourismus und Tiergesundheit auf. Die ÖPUL-Maßnahme „Alpung und Behirtung“ fördert diese positiven Auswirkungen. In Bezug auf die Anzahl der gealpten Tiere ist die Akzeptanz dabei konstant bzw. noch immer leicht anstei­gend, obwohl der aktuelle Trend in der Tierhaltung in Richtung Rationalisierung / Intensivie­rung unverkennbar ist. 2011 nahmen an dieser Maßnahme 7.782 Betriebe mit 396.896 Hektar teil; die öffentlichen Mittel (Kofinanzierung Land/Bund/EU) dafür betrugen 23,56 Mio. €.


ÖPUL fördert Tierschutz durch Ausweitung der Tierschutzmaßnahme:

Die Gesundheit und das Wohlbefinden von Rindern, Schafen und Ziegen durch Weide oder Auslauf zu steigern, ist das Ziel der Tierschutzmaßnahme. Aufgrund der steigenden Relevanz der Tierschutzproblematik wurde diese Maßnahme seit 2009 auf alle Bundesländer mit Aus­nahme von Niederösterreich und Wien ausgeweitet (vorher nur in Kärnten, Tirol und Vorarl­berg angeboten). Erste Evaluierungsergebnisse aus dem Rinderbereich zeigen, dass die Maßnahme rege angenommen wird: 2011 wurden für 36.844 Verträge 34,58 Mio. € ausbe­zahlt.

   Natur schützen statt Boden versiegeln:

Das Thema Bodenversiegelung ist ebenso wie der Naturschutz ein wichtiges Thema. Dabei darf im Hinblick auf die Versiegelung auch auf die seitens der EK gemeinsam mit den Mitglied­staaten ausgearbeiteten „guidelines on best practice to limit, mitigate or compensate soil seal- ing“ hingewiesen werden, die am 12.04.2012 veröffentlicht wurden.

Um auch in Zukunft die Versorgung der Bevölkerung sicherstellen zu können, ist es von gro-ßer Bedeutung, dass auch in Zukunft ausreichend landwirtschaftliche Flächen guter Qualität zur Verfügung stehen. Um dies gewährleisten zu können, müssen alle zuständigen Stellen sowie die Experten gemeinsam Sorge tragen. Wie wichtig das Thema für den Landwirtschafts­sektor ist, zeigt sich beispielsweise auch in einer Presseerklärung der Landwirtschaftskammer und der Hagelversicherung zum Thema „Stopp dem Bodenverbrauch - täglich verschwindet in Österreich ein Bauernhof".

 

Versiegelungen des Bodens durch die Errichtung von Bauten oder von Verkehrswegen fallen gemäß Artikel 15 B-VG in Gesetzgebung und Vollziehung in die Zuständigkeit der Länder (Raumordnungsgesetze der Länder).

   Respekt für Tiere statt industrialisierter Fleischproduktion:

Österreich gehört zu den Ländern mit strengen Tierschutzbestimmungen. Die heimischen Er­zeuger sehen sich aber einem intensivem Wettbewerb ausgesetzt, der es sehr schwer macht, über die gesetzliche Mindestnorm hinauszugehen. Das BMLFUW fördert z.B. seit vielen Jah­ren intensiv die biologische Tierhaltung (erhöhte Investitionsförderung, indirekte Förderung der Futterkosten durch ÖPUL-Flächenprämien, Kontrollkostenzuschuss, Absatzförderung, Förde­rung Organisationen). Der klare Wunsch der Gesellschaft nach tiergerechterer Haltung endet aber offenbar an der Einkaufskasse oder im Restaurant.


Es muss daher über die gesamte Lebensmittelkette versucht werden, den Konsumentinnen und Konsumenten Produkte aus tiergerechterer Haltung anzubieten. Dazu braucht es klare Standards und eine eindeutige Kennzeichnung solcher Produkte. Jedenfalls aber müssen die Preise die zusätzlichen Kosten auf allen Stufen der Lebensmittelkette abdecken. Jede Öster­reicherin und jeder Österreicher kann dann die Entscheidung über „Respekt für Tiere“ oder „industrialisierte Fleischproduktion“ treffen.

   Nachhaltige Lebensmittelproduktion statt Agrotreibstoffe:

Selbstverständlich hat die Erzeugung von hochwertigen Lebensmitteln für die Landwirtschaft oberste Priorität. Dies umso mehr vor dem Hintergrund einer weltweit wachsenden Bevölke­rung. Daher verfolgt das BMLFUW ganz klar das Teller - Trog - Tank Prinzip, das heißt, dass einer gesicherten und ausreichenden Erzeugung von Nahrungs- und Futtermitteln der ent­sprechende Vorrang eingeräumt wird und nur über diesen Bedarf hinausgehende Flächenre­serven für die Herstellung von Rohstoffen für Biotreibstoffe verwendet werden. In dieser Dis­kussion muss auch wie bereits vorher beim Punkt Eiweißstrategie erwähnt werden dass durch die Biotreibstoffproduktion wertvolle Eiweißfuttermittel entstehen.

Daneben besteht aber auch die Notwendigkeit, mit Hilfe von erneuerbaren Energieträgern ei­nen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Mit dem von den Mitgliedstaaten und der Europäi­schen Kommission gemeinsam ausgearbeiteten System der Nachhaltigkeit wurden die Vo­raussetzungen dafür geschaffen, eine ökologisch und sozial ausgewogene Erzeugung von Biotreibstoffen zu ermöglichen. Somit ist eine nachhaltige Produktion von Lebensmitteln unter gleichzeitiger Stärkung der Bioenergieschiene möglich.

   Irreführende Werbung stoppen:

Die Werbemaßnahmen der Agrarmarkt Austria sind ein erfolgreiches Beispiel, den Verbrau­chern landwirtschaftliche Produkte näher zu bringen und auch den Absatz zu fördern.

Bezüglich der mittlerweile seit rund 15 Jahren erfolgreichen Werbemaßnahmen wurden ledig­lich 3-4 Beschwerden auf Irreführung eingereicht und vom zuständigen Werberat geprüft. Es wurde noch nie eine Irreführung festgestellt.

Das BMLFUW setzt sich grundsätzlich auf nationaler als auch auf EU-Ebene für durchgängige rechtliche Rahmenbedingungen zur verständlichen Verbraucherinformation mit einer möglichst weitreichenden Kennzeichnung von landwirtschaftlichen Rohstoffen in Lebensmitteln ein, um berechtigten Verbraucherinteressen Rechnung zu tragen, das Vertrauen der Konsumenten in österreichische Qualitätsprodukte zu stärken und gleichzeitig die Anstrengungen der Hersteller zu unterstützen. Die konsequente Umsetzung dieser Regelungen in Zuge der Lebensmittel­überwachung, durchaus auch mithilfe von Schwerpunktaktionen, ist unabdingbar um eine ver­lässliche Information gewährleisten zu können. Für Information der Verbraucher über Lebens­mittel- und Nahrungsmittelkontrolle ist in Österreich federführend das Bundesministerium für Gesundheit zuständig.

   Faire Regeln statt liberalisierter Agrarmärkte, Spekulationen und Exportsubventionen:

Das BMLFUW setzt sich dafür ein, dass in den multilateralen und bilateralen Verhandlungen der Außenschutz bei sensiblen Produkten erhalten bleibt. Ein wichtiges Anliegen ist, dass Umwelt und Sozialstandards in der WTO und bei bilateralen Abkommen Berücksichtigung fin­den. Nur dann können faire Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden.

Die EU setzt bei Ihren bilateralen Freihandelsabkommen auf die Schaffung von Nachhaltig­keitskapiteln wie die Einhaltung elementarer Arbeits- und Umweltstandards.

Auf EU-Ebene wurde mit der Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwor­tungsvoller Staatsführung (APS+) im Rahmen des Allgemeinen Zollpräferenzsystems ein An­reizsystem geschaffen, das nach Ratifizierung, Umsetzung und Einhaltung grundlegender Menschen- und Arbeitsrechte, Umweltabkommen sowie verantwortungsvoller Staatsführung Entwicklungsländern zusätzliche Zollbegünstigungen gewährt.

Sorge um Versorgungssicherheit sowie Angst vor Ernteausfällen und damit einhergehenden Lebensmittelversorgungsengpässen (Panikkäufe und Hortung) bietet Platz für Versprechen von hohen Renditen für Anleger/Spekulanten. Das bedeutet, Spekulationen sind nicht per se Auslöser des Preisanstiegs, sie können jedoch die Bewegung am Markt und die Preisentwick­lung beschleunigen bzw. verstärken.

Problematische Spekulation ist die sogenannte „überproportionale“ Spekulation. Diese ent-steht bei zunehmender Entkoppelung der Preisentwicklung auf Warenterminbörsen zum tat­sächlichen physischen Markt (sog. Kassamarkt) durch überproportionalen Anteil an Kontrak­tabschlüssen durch Spekulanten. Dennoch ist ein gewisses Maß an Spekulationen auf Waren­termingeschäften für deren Funktion zur Preisabsicherung (Risikomanagementinstrument) notwendig, da sich die Landwirte durch Warentermingeschäfte Preise für ihre Ernten am Ter­minmarkt absichern (langfristige Geschäfte).

 


Bereits im Juli 2011 wurde eine Entschließung des Nationalrats verabschiedet, in der die Bun­desregierung aufgefordert wurde, die Regulierung, Funktion und Transparenz der Finanz- und Warenmärkte zu verbessern, um eine weltweite Spekulation mit Lebensmittelgütern und damit die Verstärkung der exzessiven Volatilität der Preise von (landwirtschaftlichen) Primärerzeug­nissen einzudämmen. Eine konkrete Forderung dabei war auch die Einführung der Finanz­transaktionssteuer.

Innerhalb der letzten 15 Jahre haben sich die EU-Exporterstattungen um 94 % reduziert und werden nur mehr bei extremen Markstörungen (z.B. Milchmarkt 2008/09) gewährt. Die EU hat in den WTO-Verhandlungen ein Auslaufen der Exporterstattungen bis 2013 in Aussicht ge­stellt. De facto werden sie daher (auch ohne WTO-Ergebnis) ausgesetzt und nur bei Krisen vorübergehend zugelassen werden.

   Förderung der Vielfalt an Nutzpflanzensorten und Nutztierrassen, statt Monokulturen:

Sowohl in den Bestimmungen zur GAP als auch besonders in den Maßnahmen zum ÖPUL wird der Förderung der genetischen Vielfalt Rechnung getragen. Diese Regelungen enthalten wesentliche Grundauflagen zur Einhaltung einer Fruchtfolge. Auch wird bei den ÖPUL- Maßnahmen „Anbau seltener landwirtschaftlicher Kulturpflanzen“ sowie „Umweltgerechte Be­wirtschaftung von Heil- und Gewürzpflanzen, Alternativen und Saatgutvermehrung“ die Bele­bung von Ackerfruchtfolgen forciert. In Österreich werden zudem die landwirtschaftlichen ge­netischen Ressourcen zu annähernd 100% in Genbanken erhalten, soweit das ursprüngliche Genmaterial auffindbar ist.

Die Vorschläge zur Gestaltung der GAP 2014-20 sehen eine weitere Fokussierung auf eine Verbesserung der Biodiversität in der Landwirtschaft vor.

Die Erhaltung gefährdeter Pflanzen und Tiere sind ein über Jahrhunderte durch züchterische Arbeit der Bäuerinnen und Bauern entstandenes Kulturgut, die durch Intensivierung und Spe­zialisierung unter Druck geraten sind. Ihre Erhaltung

   sichert Biologische Vielfalt

   ist ein anerkanntes gesellschaftliches Ziel

    ist Rückhalt und Basis für künftige züchterische Arbeit

   sichert Nachhaltigkeit durch Nutzung

   ist auf Grund der Vielfalt (Unverwechselbarkeit) eine Marktchance.

Derzeit werden im ÖPUL in der Maßnahme „Seltene Landwirtschaftliche Kulturpflanzen“ auf 11.027 Hektar 113 Sorten gefördert. Davon sind 47 Sorten Getreide, Mais und Hirse, 4 Sorten Leguminosen, 6 Sorten Erdäpfel und Beta-Rüben, 12 Sorten Öl-, Faser- und Handelspflanzen und 44 Sorten Gemüse. 2011 wurden in der Maßnahme 3.278 Verträge abgeschlossen und dafür 1,42 Mio. Euro öffentliche Mittel aufgewendet.

Für die Erhaltung der seltenen Nutztierrassen wurden im Jahr 2011 4,55 Mio. € für 4.693 Ver­träge ausbezahlt. Damit wurde der Auszahlungsbetrag von 2010 auf 2011 um ca. 0,4 Mio. € gesteigert. Derzeit werden insgesamt 31 Rassen (9 Rinderrassen, 8 Schafrassen, 7 Ziegen­rassen, 5 Pferderassen und 2 Schweinerassen) gefördert. Die Anzahl der geförderten Tiere beträgt rund 33.000 Stück.

Die Anzahl der geförderten Tiere seltener Nutztierrassen hat sich von 19.400 im Jahr 2001 auf 39.900 im Jahr 2011 erhöht. Damit liegt der Erfolg dieser Maßnahme klar auf der Hand.

   Patente auf Pflanzen und Tiere verbieten:

Im österreichischen Patentgesetz als auch in der EU-Biopatentrichtlinie wird klargestellt, dass Erfindungen, deren Gegenstand Pflanzen oder Tiere sind, patentiert werden können, wenn die Ausführung der Erfindung technisch nicht auf eine bestimmte Pflanzensorte oder Tierrasse beschränkt ist. Pflanzensorten und Tierrassen sind nicht patentierbar.

Das BMLFUW hat sich immer dafür ausgesprochen, dass Pflanzen und Tiere per se nicht pa­tentiert werden.

Tierzucht und Tierproduktion sind heute in einem internationalen Umfeld von einem weit ver­breiteten Austausch von genetischem Material gekennzeichnet. Das Patentrecht ist auf Basis von internationalem Recht geregelt, ergänzt durch das Europäische Patentübereinkommen und die Biopatentrichtlinie.

Entsprechend dem Europäischen Patentamt fallen konventionelle Züchtungsverfahren nicht unter das Patentrecht. Dennoch wird von Österreich jegliche Klarstellung im Tierzuchtbereich, zum Beispiel durch Verankerung des Züchterprivilegs, im Sinne von mehr Sicherheit bei der Interpretation und Auslegung von Patenten unterstützt.

   Ausbeutung (migrantischer) ArbeiterInnen in der Landwirtschaft verhindern:

Die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte auf land(forst)wirtschaftlichen Betrieben in Ös­terreich basiert auf der Grundlage der alljährlich von der Bundesregierung per Verordnung (Niederlassungs-VO) zu erlassenden Höchstzahlen. Aufgrund dieser Höchstzahlen werden durch den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz gemäß Ausländerbe- schäftigungsgesetz den einzelnen Bundesländern kontingentierte Beschäftigungsbewilligun-gen zugewiesen. Für die Betriebsführer eines land(forst)wirtschaftlichen Betriebes, welche ausländische Arbeitskräfte als Saisoniers oder als Erntehelfer beschäftigen, ist neben dem Vorliegen einer aufrechten Beschäftigungsbewilligung auch die Einhaltung arbeits- und sozial­rechtlicher (und vor allem kollektivvertraglicher) Regelungen ein unabdingbares Erfordernis.

Von der Ausbeutung (migrantischer) Arbeitskräfte in der österreichischen Land- und Forstwirt­schaft, wie in der vorliegenden Petition angeführt, kann daher keine Rede sein.

Die angeführten Fakten beweisen, dass Österreich mit seinem bisherigen Weg richtig lag und die Weichen für die Gemeinsame Agrarpolitik 2014-20 folgerichtig legen wird.

Für den Bundesminister:

Mag. Katharina Kaiser

Elektronisch gefertigt.