240/SPET XXIV. GP
Eingebracht am 31.10.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert.
Abweichungen vom Original sind möglich.
Stellungnahme zu Petition
GZ. BMVIT-13.400/0010-I/PR3/2012 DVR:0000175
An den
Leiter des Nationalratsdienstes
Mag. Gottfried MICHALITSCH
Parlament
1017 Wien
Wien, am 31.Oktober 2012
Betreff: Petition Nr. 168
Bezug: do. GZ. 17010.0020/94-L1.3/2012
Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 4. Oktober 2012, mit dem die Petition Nr. 168 betreffend „Studierendenfreundliche Tarife im öffentlichen Fernverkehr“ vorgelegt wurde, teilt das Bundesministerium für Verkehr, Innnovation und Technologie Folgendes mit:
Bis zum Sommersemester 1996 existierte eine Heimfahrbeihilfe bzw. Studentenfreifahrt auf Basis des Familienlastenausgesetztes, finanziert mit Mitteln des in das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend ressortierenden FLAF. Aufgrund einer Novelle zum Familienlastenausgleichs- gesetz im Jahr 1996 ist diese Regelung jedoch ersatzlos gestrichen worden. Vom bmvit wurden daraufhin gemeinsam mit den regionalen Gebietskörperschaften im Rahmen der Verkehrsverbünde verbilligte Semestertickets initiiert und finanziert, die vor allem für die täglichen Wege ein attraktives Angebot darstellen.
Die Festlegung der Tarife und der Tarifbestimmungen fällt grundsätzlich in die Autonomie der Verkehrsunternehmen, die auch die wirtschaftliche Verantwortung dafür zu tragen haben. Verkehrsunternehmen können verbilligte Tarife nur dann anbieten, wenn die Einnahmenausfälle abgegolten werden. Das Verkehrsressort kann daher hier keinen Auftrag zur Änderung der Tarife geben.
GZ. BMVIT-13.400/0010-I/PR3/2012
Seitens des bmvit erfolgt die Bestellung gemeinwirtschaftlicher Leistungen, das sind jene Leistungen, deren Kosten nicht durch Tarifeinnahmen gedeckt werden können anhand von Bestellung konkreter Zugsfahrten (Sicherstellung des Grundangebots gem. § 7 ÖPNRV-G 1999).
Angemerkt wird, dass mit der ÖBB VORTEILScard <26 bereits eine 50% Ermäßigung gewährt wird, was derzeit die höchste Ermäßigungsstufe im Einzelkartenbereich darstellt.
Für die Bundesministerin: lhr(e) Sachbearbeiter(in):
Heidemarie Weilinger Heidemarie Weilinger
Tel. Nr.: +43 (1) 71162 65 7402
E-Mail: heidemarie.weilinger@bmvit.gv.at
|