254/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 28.01.2013
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Stellungnahme zu Petition

 

Betreff:   Petition Nr. 128 "Schaffung eines Bundesgesetzes über die Kostentragung der

Suche und Beseitigung von Kriegsrelikten

Zur gegenständlichen Petition wird folgende Stellungnahme übermittelt:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 10. März 2011, A 4/09, ausgesprochen, „dass keine Norm in der österreichischen Rechtsordnung das Suchen nach Fliegerbomben(blindgängern) regelt; für Ersatzansprüche aus diesem Titel fehlt daher eine Kostentragungsregel.“ Es besteht weder ein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Kostentragung durch den Bund (Verfassungsgerichtshof 30. Juni 2012, KI-1/09) noch ein zivilrechtlicher (Oberster Gerichtshof 17. Oktober 2012, 7 Ob 133/12b).

Im Übrigen fällt die gegenständliche Materie nicht in den Wirkungsbereich des Bun­deskanzleramtes.

Für den Bundeskanzler:

MATZKA