264/SPET XXIV. GP
Eingebracht am 06.02.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert.
Abweichungen vom Original sind möglich.
Stellungnahme
zu Petition
Ressortstellungnahme zur Petition Nr. 157
Das Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nimmt zur Petition Nr. 157
betreffend „keine Agrotreibstoffbeimengung ohne ausreichende soziale und
ökologische Mindeststandards“ wie folgt Stellung:
1. Forderung nach einem Moratorium für Beimischungsquoten auf EU Ebene
Mit dem von den EU Mitgliedstaaten gemeinsam mit der Europäischen Kommission ausgearbeiteten System der nachhaltigen Erzeugung von Rohstoffen für Biotreibstoffe wird sehr ambitioniert versucht, bestmöglich sowohl Umweltbelange, als auch soziale Fragen zu behandeln.
Mit diesen Nachhaltigkeitskriterien soll sichergestellt werden, dass die Rohstoffe, die zur Erzeugung von Biotreibstoffen verwendet werden und somit zur Zielerreichung des 10% Zieles beitragen, auf eine Art und Weise produziert werden, die negative ökologische und soziale Auswirkungen verhindert. Dies betrifft nicht nur Rohstoffe, die innerhalb der EU produziert werden, sondern auch importierte Rohstoffe.
Zudem wurde in der Richtlinie eine regelmäßige Überprüfung festgeschrieben, um im Falle von auftretenden Problemen möglichst rasch handeln und allenfalls gegensteuern zu können.
2. Herabsetzung der österreichischen Ziele der Beimischungsquoten und Aussetzung aller direkten Subventionen von Agrotreibstoffen
Im Zuge der Verabschiedung des EU Klima- und Energiepakets Ende 2008 haben sich alle Mitgliedstaaten der EU einstimmig für die Ziele im Bereich der erneuerbaren Energie und des Klimaschutzes ausgesprochen, insbesondere auch für das Ziel, den Anteil an erneuerbarer Energie im Verkehrssektor bis 2020 auf 10% anzuheben. Selbstverständlich wurden die auf europäischer Ebene beschlossenen Ziele vor ihrer Festsetzung einer sorgsamen Prüfung hinsichtlich ihrer sämtlichen Auswirkungen unterzogen, eine Überprüfung zum jetzigen Zeitpunkt erscheint dementsprechend aus Sicht des BMLFUW nicht sinnvoll, insbesondere, da die nächste planmäßige Evaluierung ohnehin für das Jahr 2014 angesetzt ist.
Die Erreichung des 10% Ziels ist in Österreich nur durch den forcierten Einsatz von Biokraftstoffen möglich, da sich der Bereich der Elektromobilität derzeit im Aufbau befindet und bis 2020 kaum zur Zielerreichung beitragen kann. Diesbezüglich ist es daher zur Erreichung des Zieles von 10% Erneuerbarer Energie im Verkehr notwendig, den Anteil an Biokraftstoffen bis zum Jahr 2020 anzuheben. Die geplante Einführung von E10 bleibt – wie bereits im Herbst 2012 angekündigt – bis zur Klärung der weiteren Vorgehensweise auf EU-Ebene in Bezug auf den Einsatz von Biokraftstoffen ausgesetzt.
Hinsichtlich der geforderten Einstellung der Subventionen für Biokraftstoffe ist das BMLFUW der Ansicht, dass auf Grund der derzeitig hohen Treibstoffpreise nicht weitere Maßnahmen gesetzt werden sollten, die zu einem zusätzlichen Anstieg dieser Preise führen würden, was durch einen Abbau der Begünstigung bei der Mineralölsteuer für Biokraftstoffe geschehen würde.
3. Verschärfung der Erneuerbare Energie Richtlinie hinsichtlich menschenrechtlicher Mindeststandards
Im Rahmen der Richtlinie 2009/28/EG wurde bereits eine regelmäßige Überprüfung der Folgen einer erhöhten Nachfrage nach Biotreibstoffen im Hinblick auf die soziale Tragbarkeit sowohl in den Mitgliedstaaten, als auch in Drittstaaten vereinbart.
Dabei wird auch überprüft, ob bedeutende Lieferdrittländer der Europäischen Union die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ratifiziert und umgesetzt haben. Zudem ist in den Berichten auch auf die Wahrung von Landnutzungsrechten einzugehen. Österreich hat sich bereits im Zuge der Verhandlungen zur Richtlinie 2009/28/EG immer für möglichst strenge verpflichtende soziale Standards eingesetzt.
4. Keine übergeordneten Ziele der Entwicklungspolitik im Sinne des kohärenzpolitischen Ansatzes unterminieren
Auf Grund der geografischen Lage und der in Österreich vorhandenen Produktionsanlagen für Bioethanol und Biodiesel erfolgt die Rohstoffversorgung dieser Anlagen großteils am heimischen Markt bzw. durch Lieferungen aus den benachbarten Mitgliedstaaten. Ein Widerspruch zu Zielen der Entwicklungspolitik kann somit nicht beobachtet werden.
5. Berücksichtigung von indirekten Landnutzungsänderungen (ILUC)
Mit dem EK-Vorschlag COM(2012) 595 final, der am 17.10.2012 vorgelegt wurde, soll der weitere Ausbau von Biokraftstoffen der ersten Generation eingeschränkt sowie der Übergang zu Biokraftstoffen der zweiten und dritten Generation eingeleitet werden, mit denen sich erhebliche Treibhausgas-Einsparungen auch dann erreichen lassen, wenn die auf ILUC zurückgehenden Emissionen berücksichtigt werden.
Die geforderte vollständige Treibhausgasbilanz über den Lebenszyklus der Biokraftstoffe, inklusive der Auswirkungen von direkten Landnutzungsänderungen, ist entsprechend der Vorgaben der EU Richtlinien zu den Nachhaltigkeitskriterien bereits derzeit integraler Bestandteil der verpflichtend nachzuweisenden Einsparungen von Treibhausgasemissionen durch Biokraftstoffe.
6. Verpflichtendes Reduktionsziel für den Energieverbrauch im Verkehrssektor von 20 Prozent bis 2020
Derzeit liegt von Seiten der EU ein Vorschlag für eine neue Energieeffizienzrichtlinie vor, der keine Unterziele für die einzelnen Sektoren vorsieht. Die Verhandlungen zu dieser Richtlinie sind derzeit im Gange. Aus Sicht des BMLFUW ist eine rasche nationale Umsetzung des 20%
Energieeffizienzziels der EU jedenfalls notwendig, wobei der Verkehrssektor dazu sicher einen Beitrag leisten wird müssen.
Für den Bundesminister:
Mag. Katharina Kaiser
Elektronisch gefertigt.