266/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 18.02.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petition

 

Parlamentsdirektion, Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen, Petition Nr. 177 betreffend Einstufung von HTL/HLFL-Ingenieuren mit nachgewiesener fachbezogener 3- jähriger Berufspraxis im Nationalen Qualifikationsrahmen in Stufe 6 (Bachelor-Standard); Ressortstellungnahme

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur erlaubt sich zu der übermittelten Petition Nr. 177 betreffend Einstufung von HTL/HLFL-Ingenieuren mit nachgewiesener fachbezogener 3-jähriger Berufspraxis im Nationalen Qualifikationsrahmen in Stufe 6 (Bachelor-Standard) wie folgt Stellung zu nehmen:

Der Aufbau des europäischen Qualifikationsrahmens (European Qualifications Framework - EQF) ist als wesentliches Projekt Europas im Bildungsbereich einzustufen. Die Umsetzung geht in vielen Ländern einher mit genauer Prüfung der Machbarkeit, Verhandlung und klarer formaler Anbindung an das bestehende Qualifikationssystem. Österreich befindet sich mit Abgabe des EQF-Referenzierungsreports im Juni 2012 auf einem guten Weg. Besonders die große Bedeutung der Berufsbildung und die Möglichkeit, dass auch berufliche Qualifikationen auf den Ebenen 6 und 7 - und damit vergleichbar mit Bachelor- und Masterstudiengängen - zugeordnet werden können, hebt die besondere Stärke der österreichischen Strategie hervor. Somit spräche grundsätzlich einer zukünftigen Zuordnung des Ingenieurs auf Stufe 6 nichts entgegen. Voraus­setzungen dafür wären jedoch die Reform des Ingenieurgesetzes, die Definition des NQR-Verfahrens sowie die Involvierung der Stakeholder.


Zudem sind auch die Bildungsstandards in der schulischen Berufsbildung sowie die Lern­ergebnisse im Bereich der neuen Lehrpläne der berufsbildenden höheren Schulen (BHS) zu definieren, die demnächst abgeschlossen werden. Dieser Weg der Definition von Standards wird nach den abschließenden Prüfungen der BHS nicht konsequent weiterverfolgt, wodurch die Verleihung des Ingenieurtitels als neuordnungsbedürftig einzustufen ist. Die Weiter­entwicklungen werden bereits vom zuständigen Ressort, dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, bearbeitet. Demnach ist für das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur eine Zuordnung des Ingenieurs auf Stufe 6 derzeit noch nicht inhaltlich begründbar, da ein Qualifikationsstandard nach der Reife- und Diplomprüfung fehlt.

Nur durch Kompetenz- und Qualifikationsstandards ist im europäischen Kontext argumentierbar, warum ein bestimmtes Qualifikationsniveau erreicht wurde, zudem muss ein Verfahren die Zuordnung bestätigen. Dieses Zuordnungsverfahren wird soeben entwickelt und erste Tests bzw. Pilotphasen wurden bereits durchgeführt. Somit ist es derzeit aus formaler Sicht noch nicht möglich, Maßnahmen zur Zuordnung dieser Qualifikation auf ein bestimmtes Niveau ohne Verfahren und damit ohne Einbeziehung und Konsultation der Stakeholder zu setzen. Der konstruktiv laufende Gesamtprozess der betroffenen Ressorts wird weitergeführt, um entsprechende Zuordnungen zu ermöglichen.

Wien, 18. Februar 2013

Für die Bundesministerin:

SektChef Mag. Wolfgang Stelzmüller

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