266/SPET XXIV. GP
Eingebracht am 18.02.2013
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möglich.
Stellungnahme zu Petition

Parlamentsdirektion, Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen, Petition Nr. 177 betreffend Einstufung von HTL/HLFL-Ingenieuren mit nachgewiesener fachbezogener 3- jähriger Berufspraxis im Nationalen Qualifikationsrahmen in Stufe 6 (Bachelor-Standard); Ressortstellungnahme
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur erlaubt sich zu der übermittelten Petition Nr. 177 betreffend Einstufung von HTL/HLFL-Ingenieuren mit nachgewiesener fachbezogener 3-jähriger Berufspraxis im Nationalen Qualifikationsrahmen in Stufe 6 (Bachelor-Standard) wie folgt Stellung zu nehmen:
Der Aufbau des
europäischen Qualifikationsrahmens (European Qualifications Framework -
EQF) ist als wesentliches Projekt Europas im Bildungsbereich einzustufen. Die
Umsetzung geht in vielen Ländern einher mit genauer Prüfung der
Machbarkeit, Verhandlung und klarer formaler Anbindung an das bestehende
Qualifikationssystem. Österreich befindet sich mit Abgabe des
EQF-Referenzierungsreports im Juni 2012 auf einem guten Weg. Besonders die
große Bedeutung der Berufsbildung und die Möglichkeit, dass auch
berufliche Qualifikationen auf den Ebenen 6 und 7 - und damit vergleichbar mit
Bachelor- und Masterstudiengängen - zugeordnet werden können, hebt
die besondere Stärke der österreichischen Strategie hervor. Somit
spräche grundsätzlich einer zukünftigen Zuordnung des Ingenieurs
auf Stufe 6 nichts entgegen. Voraussetzungen dafür wären jedoch
die Reform des Ingenieurgesetzes, die Definition des NQR-Verfahrens sowie die
Involvierung der Stakeholder.
Zudem sind auch die Bildungsstandards in der schulischen Berufsbildung sowie die Lernergebnisse im Bereich der neuen Lehrpläne der berufsbildenden höheren Schulen (BHS) zu definieren, die demnächst abgeschlossen werden. Dieser Weg der Definition von Standards wird nach den abschließenden Prüfungen der BHS nicht konsequent weiterverfolgt, wodurch die Verleihung des Ingenieurtitels als neuordnungsbedürftig einzustufen ist. Die Weiterentwicklungen werden bereits vom zuständigen Ressort, dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, bearbeitet. Demnach ist für das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur eine Zuordnung des Ingenieurs auf Stufe 6 derzeit noch nicht inhaltlich begründbar, da ein Qualifikationsstandard nach der Reife- und Diplomprüfung fehlt.
Nur durch Kompetenz- und Qualifikationsstandards ist im europäischen Kontext argumentierbar, warum ein bestimmtes Qualifikationsniveau erreicht wurde, zudem muss ein Verfahren die Zuordnung bestätigen. Dieses Zuordnungsverfahren wird soeben entwickelt und erste Tests bzw. Pilotphasen wurden bereits durchgeführt. Somit ist es derzeit aus formaler Sicht noch nicht möglich, Maßnahmen zur Zuordnung dieser Qualifikation auf ein bestimmtes Niveau ohne Verfahren und damit ohne Einbeziehung und Konsultation der Stakeholder zu setzen. Der konstruktiv laufende Gesamtprozess der betroffenen Ressorts wird weitergeführt, um entsprechende Zuordnungen zu ermöglichen.
Wien, 18. Februar 2013
Für die Bundesministerin:
SektChef Mag. Wolfgang Stelzmüller
Elektronisch gefertigt
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