276/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 10.04.2013
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Stellungnahme zu Petition

 

 

 

 

Betreff:     Petition 194 betreffend "Einsatz von Rettungsorganisationen auf tschechischem Staatsgebiet"

Das Bundesministerium für Inneres beehrt sich, zur vorliegenden Petition mitzuteilen, dass Österreich mit der Tschechischen Republik (wie mit allen Nachbarstaaten bis auf Italien) ein Katastrophenhilfeabkommen abgeschlossen hat (BGBl 215/III/2000). Dieses Abkommen regelt die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen. Die mit den Nachbarstaaten geschlossenen Abkommen sind inhaltlich im Wesentlichen ident. Wesentlich ist dabei die Berücksichtigung der Souveränität der von Katstrophen oder Unglücksfällen betroffenen Staaten, die dadurch zum Ausdruck kommt, dass die Entscheidung, ob ausländische Hilfe in Anspruch genommen wird, ausschließlich bei den betroffenen Staaten liegt. Unabhängig davon bestehen mit anderen Nachbarstaaten zusätzliche Abkommen über die Erleichterung von Ambulanz- sowie Such- und Rettungsflügen. Ob ein Bedarf eines derartigen Abkommens auch mit der Tschechischen Republik besteht, wäre einer gesonderten Beurteilung zu unterziehen, wobei jedoch auf die verfassungsmäßige Zuständigkeit der Bundesländer für das Rettungswesen hinzuweisen ist.

Für die Bundesministerin:

MR Mag. Johann Bezdeka

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