279/SPET XXIV. GP
Eingebracht am 24.04.2013
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möglich.
Stellungnahme zu Petition

Parlamentsdirektion, Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen, Petition Nr. 181 betreffend „Verpflichtende Aufnahme der Geschichte der Heimatvertriebenen in die Lehrpläne der Pflichtschulen und in die Schulbücher“; Ressortstellungnahme
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur erlaubt sich zu der übermittelten Petition Nr. 181 betreffend „Verpflichtende Aufnahme der Geschichte der Heimatvertriebenen in die Lehrpläne der Pflichtschulen und in die Schulbücher“ wie folgt Stellung zu nehmen:
Was die „Lehrpläne des
Geschichtsunterrichts an den Pflichtschulen“ anbelangt so wäre
darauf hinzuweisen, dass es sich aufgrund der Konstruktion der
österreichischen Lehrpläne grundsätzlich um
Rahmenlehrpläne handelt. Das bedeutet, dass unter Berücksichtigung
der Ausbildung der einschlägigen Lehrkräfte davon ausgegangen werden
kann, dass im Rahmen der Geschichtsvermittlung etwa im Unterricht an
Hauptschulen, an Neuen Mittelschulen aber auch an AHS-Unterstufen bei der
Behandlung der Themenblöcke „- Entstehung und Bedingungen
diktatorischer Systeme, Methoden totalitärer Herrschaft: Faschismus,
Nationalsozialismus, Kommunismus; Bezüge zu modernen Formen des
politischen Extremismus. Der Nationalsozialismus als Beispiel eines
totalitären Systems - Ideologie, Propaganda, Mobilisierung der
Jugend, Verfolgung, organisierter Massenmord, Widerstand. - Entwicklung und
Krise der Demokratie in Österreich - Verfassung, Parteien,
Wehrverbände, autoritäres System, Bürgerkrieg, NS-Zeit. -
Erinnerungskulturen und deren Wandel;“ sowie „Der Zweite Weltkrieg
und die internationale Politik nach 1945“ und „Österreich -
die Zweite Republik: politisches System, außenpolitische Orientierung,
Wirtschafts- und Sozialpolitik im Wandel“ altersadäquat auch die
Thematik der Vertreibungen behandelt wird. In der AHS-Oberstufe ist das Thema
„Vertreibungen“ sogar dezidiert in der 7. Klasse im entsprechenden
Lehrplan genannt. Unterrichtsmaterialien, die beim Bundesministerium für
Unterricht, Kunst und Kultur zur Eignungserklärung eingereicht werden,
werden auf Basis der geltenden Lehrpläne seitens der zuständigen Gutachterkommissionen
begutachtet.
Es würde grundsätzlich dieser Lehrplanarchitektur widersprechen, zu einzelnen Themenblöcken noch weitere Präzisierungen hinzuzufügen. Es darf darauf verwiesen werden, dass seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur sowohl ein Unterrichtsfilm als auch dazugehörendes Unterrichtsmaterial zum Thema erstellt wurde und in zahlreichen Schulbibliotheken für den Unterricht zur Verfügung steht. Eine weitergehende Aktualisierung oder Präzisierung der entsprechenden Lehrpläne ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht in Aussicht genommen.
Wien, 23. April 2013
Für die Bundesministerin:
SektChef Mag. Wolfgang Stelzmüller
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