280/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 25.04.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petition

 

 

 

 

 

Stellungnahme des Bundesministeriums für
Wirtschaft, Familie und Jugend

Die österreichische Trinkwasserversorgung ist im Verantwortungsbereich unserer Gemeinden und Städte hervorragend organisiert und funktioniert zur höchsten Zufriedenheit unserer Bevölkerung.

Der aktuell diskutierte Vorschlag der EU-Konzessionsrichtlinie enthält keine Ver-pflichtung   zur   Privatisierung   der    Wasserversorgung.    Der   Vorschlag   der    EU-
Kommission  besagt  nur,   dass    es   ein   faires  und  transparentes  Verfahren  geben
muss, wenn im öffentlichen Auftragswesen eine zeitlich befristete Konzession zur Wasserversorgung vergeben werden soll. Dabei bleibt die Entscheidung über eine eventuelle   Privatisierung   ausschließlich   in   öffentlicher  Hand.  Der  Vorschlag  greift
auch   nicht   in   die   Autonomie   der   Gebietskörperschaften   bei   der   Entscheidung
über   die   Organisation   ihrer   Wasserversorgung   ein.    Überhaupt   nicht   von   der
Richtlinie berührt ist die unmittelbare Bewirtschaftung und Nutzung von Wasser-ressourcen,   es   geht   also   nicht   um   den   Zugriff  auf  unsere  Wasserressourcen.
Diese sind durch den EU-Vertrag und das für diesen Bereich vorgesehene Ein-stimmigkeitsprinzip geschützt.


Dennoch  müssen  in   den  weiteren  Verhandlungen  auf  EU-Ebene  noch  deutlicher
die  von  den  Gemeinden   vorgebrachten   berechtigten   Einwände   zur   Möglichkeit
von Ausnahmen im Bereich der Wasserversorgung eingebracht werden. Die Trinkwasserversorgung als zentrales Element der Daseinsvorsorge bei unseren Gemeinden   und   Städten   muss   in    öffentlicher    Hand    und    unter   öffentlicher
Kontrolle bleiben.

Die   österreichische   Haltung   zum   Richtlinienvorschlag   betreffend   Konzessionsver-
gaben   wird   in   den   europäischen  Gremien  vom  für   Vergaberecht   zuständigen

Bundeskanzleramt    koordiniert    und    vertreten.     Die    Verantwortung     für     die
Organisation   der   meisten   Daseinsvorsorgeleistungen   liegt   innerstaatlich   bei   den
Ländern  und   Gemeinden,  die   immer   in   den  Diskussionsprozess  zum  Richtlinien-
vorschlag eingebunden waren.

Derzeit   befinden   sich  die  Verhandlungen  im  Verfahrensstadium  des  Trilogs,  d.h.
in    Verhandlung    von    Vertretern    des    Europäischen    Parlaments,     der    Rats-
präsidentschaft   und   der   Europäischen   Kommission.   In   der   letzten   Ratsarbeits-
gruppe   am   21.  März  2013,  in  der  über  erste  Verhandlungen  im  Rahmen  dieses
Trilogs   berichtet   wurde,   hat   das   BKA  neben   der   Abgabe   eines   allgemeinen
Prüfvorbehalts die Konzessionsrichtlinie nun grundlegend abgelehnt. Viele andere Mitgliedstaaten gaben ebenfalls einen allgemeinen Prüfvorbehalt ab.

Die   Bundesregierung   hat   aufgrund   der   Entschließung   des    Nationalrats    vom
30.   Jänner   2013   möglichst   rasch    den    Entwurf    einer    verfassungsrechtlichen
Regelung  vorzulegen,  mit  der  die  Republik  Österreich  ihre  Kontrolle  über  die  Ver-
sorgung  der  Bevölkerung  mit  Trinkwasser  weiterhin   sicherstellt   und   Wasserver-
sorgung als Ziel der öffentlichen Hand verankert.

Bezüglich   der   Energieversorgung   regelt   innerstaatlich    ein    Bundesverfassungs-
gesetz die Eigentumsverhältnisse an den Unternehmen der österreichischen Elektrizitätswirtschaft.    Darin   wird   klargestellt,   dass   die   Mindestbeteiligung   des
Bundes  oder  der  Länder  an  Energieversorgern  bei  51 %  liegen  muss.  Wenn  diese
in  Ausnahmefällen  50 %  beträgt,  so ist  das Stimmrecht  der  anderen  Aktionäre  in
der Hauptversammlung mit 5 % des Grundkapitals beschränkt. Bezüglich des Energiesektors    ist    die    Energieversorgung    also    aufgrund    der    verfassungs-
rechtlichen Grundlage durch die öffentliche Hand abgesichert.


Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER Parlament
1017 Wien

Wien, am 22. April 2013 Geschäftszahl:

BMWFJ-10.107/0002-IM/a/2013

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

In  der  Beilage  übermittle  ich  Ihnen  die  Stellungnahme  meines  Hauses  zur
Petition Nr. 195 des Gemeinderates der Stadt Wels betreffend "öffentliche Dienstleistungen der Daseinsvorsorge" mit dem höflichen Ersuchen um ent­sprechende weitere Veranlassung.

Mit freundlichen Grüßen

Beilage