280/SPET XXIV. GP
Eingebracht
am 25.04.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert.
Abweichungen vom Original sind möglich.
Stellungnahme zu Petition

Stellungnahme des
Bundesministeriums
für
Wirtschaft,
Familie und Jugend
Die österreichische Trinkwasserversorgung ist im Verantwortungsbereich unserer Gemeinden und Städte hervorragend organisiert und funktioniert zur höchsten Zufriedenheit unserer Bevölkerung.
Der aktuell diskutierte Vorschlag der EU-Konzessionsrichtlinie
enthält keine Ver-pflichtung zur Privatisierung der
Wasserversorgung. Der Vorschlag der
EU-
Kommission besagt nur, dass es ein
faires und transparentes Verfahren geben
muss, wenn im öffentlichen Auftragswesen eine zeitlich befristete
Konzession zur Wasserversorgung vergeben werden soll. Dabei bleibt die
Entscheidung über eine eventuelle Privatisierung ausschließlich
in öffentlicher Hand. Der
Vorschlag greift
auch nicht in die Autonomie der
Gebietskörperschaften bei
der Entscheidung
über die Organisation ihrer Wasserversorgung
ein. Überhaupt nicht
von der
Richtlinie berührt ist die unmittelbare Bewirtschaftung und Nutzung von
Wasser-ressourcen, es geht also nicht
um den Zugriff auf unsere
Wasserressourcen.
Diese sind durch den EU-Vertrag und das für diesen Bereich vorgesehene
Ein-stimmigkeitsprinzip geschützt.
Dennoch müssen in den weiteren
Verhandlungen auf EU-Ebene noch deutlicher
die von den Gemeinden vorgebrachten berechtigten
Einwände zur Möglichkeit
von Ausnahmen im Bereich der Wasserversorgung eingebracht werden. Die
Trinkwasserversorgung als zentrales Element der Daseinsvorsorge bei unseren
Gemeinden und Städten muss in
öffentlicher Hand und
unter öffentlicher
Kontrolle bleiben.
Die österreichische
Haltung zum Richtlinienvorschlag betreffend
Konzessionsver-
gaben wird in den
europäischen Gremien vom für Vergaberecht
zuständigen
Bundeskanzleramt koordiniert
und vertreten. Die Verantwortung
für die
Organisation der meisten Daseinsvorsorgeleistungen
liegt innerstaatlich bei den
Ländern und Gemeinden, die immer in
den Diskussionsprozess zum Richtlinien-
vorschlag eingebunden waren.
Derzeit befinden sich die Verhandlungen
im Verfahrensstadium des Trilogs, d.h.
in Verhandlung von Vertretern
des Europäischen
Parlaments, der Rats-
präsidentschaft und der Europäischen
Kommission. In der letzten Ratsarbeits-
gruppe am 21. März 2013, in der
über erste Verhandlungen im Rahmen dieses
Trilogs berichtet wurde, hat das
BKA neben der Abgabe
eines allgemeinen
Prüfvorbehalts die Konzessionsrichtlinie nun grundlegend abgelehnt. Viele
andere Mitgliedstaaten gaben ebenfalls einen allgemeinen Prüfvorbehalt ab.
Die Bundesregierung hat aufgrund
der Entschließung des Nationalrats
vom
30. Jänner 2013 möglichst rasch
den Entwurf einer
verfassungsrechtlichen
Regelung vorzulegen, mit der die Republik Österreich
ihre Kontrolle über die Ver-
sorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser weiterhin
sicherstellt und Wasserver-
sorgung als Ziel der öffentlichen Hand verankert.
Bezüglich der
Energieversorgung regelt innerstaatlich ein
Bundesverfassungs-
gesetz die Eigentumsverhältnisse an den Unternehmen der
österreichischen Elektrizitätswirtschaft. Darin
wird klargestellt, dass
die Mindestbeteiligung des
Bundes oder der Länder an Energieversorgern bei
51 % liegen muss. Wenn diese
in Ausnahmefällen 50 % beträgt, so ist das
Stimmrecht der anderen Aktionäre in
der Hauptversammlung mit 5 % des Grundkapitals beschränkt. Bezüglich
des Energiesektors ist die Energieversorgung
also aufgrund der verfassungs-
rechtlichen Grundlage durch die öffentliche Hand abgesichert.
Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 22. April 2013 Geschäftszahl:
BMWFJ-10.107/0002-IM/a/2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
In der Beilage
übermittle ich Ihnen die Stellungnahme meines
Hauses zur
Petition Nr. 195 des Gemeinderates der Stadt Wels betreffend
"öffentliche Dienstleistungen der Daseinsvorsorge" mit dem
höflichen Ersuchen um entsprechende weitere Veranlassung.
Mit freundlichen Grüßen
Beilage